Hallo,
wer kann mir weiterhelfen,
ich suche in einem Erlass, einer Verordnung oder dem Schulgesetz für HESSEN die Festlegung, zu welchen Teilen die Leistungen des 1. Halbjahres in die Zeugnisnote des 2. Halbjahres miteingerechnet werden.
In meinem Kollegium gab es heute bei einem Pausengespräch recht unterschiedliche Meinungen darüber und beim googeln bin ich eben nicht so recht fündig geworden...
Danke!
Falls ihr es für Hessen nicht wisst, interessiert es mich auch, wie das in anderen Bundesländern festgelegt ist.