Studie für Diplomarbeit

  • Zitat

    Original von CKREs gibt ja immer noch den Anscheinsbeweis.


    Im Schulrecht meiner Schulart ist das nicht vorgesehen. Hier lautet das so:


    "(3) 1 Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler bei der Anfertigung einer zu benotenden schriftlichen oder praktischen Arbeit unerlaubter Hilfe (Unterschleif), so wird die Arbeit abgenommen und mit der Note 6 bewertet. 2 Bei Versuch kann ebenso verfahren werden. 3 Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel."


    Also entweder erwische ich den Schüler dabei, wie er sich unerlaubter Hilfe bedient oder eben nicht. Auf alles andere würde ich mich nicht einlassen, da ist mir das Risiko viel zu groß, selbst Ärger zu bekommen und das letzte, worauf ich Lust hätte, wäre mit einem elterlichen Anwalt vor Gericht um Schulaufgabennoten zu streiten.


  • 1. Ich sehe jetzt nicht inwiefern dein zitierter Paragraph den Anscheinsbeweis ausschließt.
    2. Eine Klassenarbeit ist kein Verwaltungsakt und landet damit gar nicht vor Gericht.

  • CKR: Doch! KA sind Teil der Notengebung und daher sehr wohl Verwaltungsakt...so war's jedenfalls noch, als ich meine Schulrechtsprüfung abgelegt hab...


    me

  • Zitat

    Original von me.marion
    CKR: Doch! KA sind Teil der Notengebung und daher sehr wohl Verwaltungsakt...so war's jedenfalls noch, als ich meine Schulrechtsprüfung abgelegt hab...


    me


    Nein, eine KA ist kein Verwaltungsakt. Es ist nämlich keine "erhebliche" Entscheidung. Sie kann daher nicht mit Widerspruch und Klage angefochten werden.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zitat

    [i]Original von me.marion[/i
    KA sind Teil der Notengebung und daher sehr wohl Verwaltungsakt...so war's jedenfalls noch, als ich meine Schulrechtsprüfung abgelegt hab...


    Das muss sehr lange her sein. Der Verwaltungsakt ist der Beschluss der Notenkonferenz, mit dem über Versetzung, Nichtversetzung und Schulabschluss, bzw. nicht erreichter Schulabschluss entschieden wird. Diese Entscheidung wird mit dem Zeugnis verkündet, und gegen diesen Verwaltungsakt können Rechtsmittel eingelegt werden. (Deswegen steht auf Zeugnissen eine Rechtsmittelbelehrung, auf Klassenarbeiten nicht.) Zumindest gilt das für NRW, ich habe allerdings meine Zweifel, dass das in anderen Bundesländern anders ist.


    Nele

  • Aha, die Studie ist fertig, wie ich einer Email der Universität Mannheim gerade entnehmen konnte. Folgendes sagt man zu den Untersuchungsergebnissen:


    Zitat

    In der Studie sollten sie acht Videos daraufhin beurteilen, ob die Person auf dem Video die Wahrheit sagt oder lügt. Die Auswertung der Anzahl der richtigen Urteile in Bezug auf die Leistung beim Erkennen von Lüge und Wahrheit zeigte, dass alle Versuchsteilnehmer/-innen im Durchschnitt 4 von insgesamt 8 Videos richtig als wahr oder erlogen einstufen konnten. Diesen Durchschnittswert können Sie mit ihrer eigenen Leistung in Beziehung setzen: Haben Sie selbst auch in vier der acht Fälle richtig gelegen, entspricht Ihre Leistung dem Durchschnitt der anderen Studienteilnehmer.


    Allein durch "raten" würde ein Urteiler bei acht Videos in vier der Fälle richtig liegen. Eine mittlere Leistung von 4 entspricht also der Ratewahrscheinlichkeit. Dies ist nicht weiter verwunderlich, denn eine Reihe von Studien mit anderen Berufsgruppen (z.B. Richtern/Richterinnen, Polizeibeamten/Polizeibeamtinnen und Soziapädagogen/Sozialpädagoginnen) fand heraus, dass auch deren Güte der Erkennensleistung von Lüge und Wahrheit ebenfalls der Ratewahrscheinlichkeit entspricht. Offensichtlich ist es also gar nicht so leicht, Lügner zu erkennen und das gilt -- wie wir nun wissen - auch für den Schulkontext.


    Die Güte der Erkennensleistung hing in der eben abgeschlossenen Studie auch nicht mit dem Alter oder dem Geschlecht zusammen. Auch dies entspricht der bisherigen Befundlage aus anderen Studien.


    Also, kurz zusammengefasst: die Studie hat ergeben, dass man, wenn man als Lehrer raten soll, ob jemand gelogen hat oder nicht, mit 50% Wahrscheinlichkeit richtig rät. Und dass Polizisten, Richter, Sozialpädagogen halt mit der gleichen Wahrscheinlichkeit richtig raten.


    Quelle surprise - und mit mächtig viel Aufwand herausgefunden....


    Das ist ja wahrscheinlich auch der Grund, warum Polizisten und Richter nicht raten, um Schuldige zu finden, sondern ermitteln, bzw. die Ermittlungsergebnisse begutachten. Und das Lehrer sehr sorgfältig nur dann Schüler beschuldigen, wenn sie was in der Hand haben. In langmütigen Stunden bin ich sogar anzunehmen bereit, dass selbst Psychologiestudenten im Examen ihre Untersuchungsergebnisse nicht erraten, sondern mit wissenschaftlicher Methodik erarbeiten. :tongue:


    Aber mal im Ernst, was war das denn für eine Kokoloresuntersuchung als Examensarbeit. Ich weiß ja, dass so eine Abschlussarbeit nicht zu eigenen Forschungssleistungen führen muss, sondern nur demonstriert, dass man das Handwerk beherrscht. Aber so ein bisschen Mühe sollte man sich doch schon bei seiner Themenwahl geben, dass da kein Vollquatsch bei rauskommt - das muss man sich doch wirklich wert sein. :rolleyes:


    Nele

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