Konrektoren-Stelle

  • hab ich zwar nicht, aber viell. stellst du die Frage mal im Schulleiterforum. Da sind bestimmt einige, die dir weiter helfen können.



    Panama

    "Du musst nur die Laufrichtung ändern..." sagte die Katze zur Maus, und fraß sie.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann den Thread ja mal dahin verschieben. Denn bitte nicht nochmal die gleiche Frage in einem neuen Thread stellen, sonst haben wir wieder Doppelpostings.


    Wobei ich glaube, dass es nicht so wichtig ist, in welchem Bereich ein Beitrag steht, da die meisten Leute eh über "Neue Beiträge" ins Forum gehen.

    • Offizieller Beitrag

    Kommt aufs Bundesland an. Vielleicht fragst du mal bei der Schulbehörde nach? Die geben dir sicher gerne Auskunft!


    Bei uns (RLP):


    - Nachbesprechung einer Unterrichtsstunde, die ein Kollege gehalten hat
    - Planen und durchführen einer Konferenz
    - mündliche Prüfung in verschiedenen Bereichen (nachfragen!).


    LG
    Melo

  • Soweit ich weiß, sieht es in NRW genauso aus wie in RLP, allerdings muss hier zusätzlich noch eine eigene Stunde gezeigt werden.

    • Offizieller Beitrag

    Glaube auch, dass man als Konrektor hier auch eine eigene Stunde zeigen muss. Dafür fällt eventuell etwas anderes weg (?).


    Was ich geschrieben habe, gilt für die SL-Überprüfung. Ist aber ähnlich.


    Also, frag doch mal und setz die Antwort hier ins Forum, dann wissen es auch die anderen Hessen. :)

Werbung