Hallo,
hat jemand im Forum Erfahrung mit der Anerkennung der Lehramtsbefähigung in bayern gem. Art. 7 Abs. 4 BayLBG.
Meine Lehramtsbefähigung wurde in vollem Umfang anerkannt (aufgrund meines Studiums und meiner speziellen beruflichen Tätigkeiten).
Für die Verbeamtung ist laut den Regelungen jedoch u.a. die Einstellungsnote erforderlich.
Wißt ihr wie das gehandhabt wird bei Anerkennungen?
lg
Art.7 Abs. 4 BayLBG --> Notenschnitt
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