Korrektur Deutsch Zentralabi NRW: Punkteabzug bei Überflüssigem?

  • Hallo Leute,


    ich brauche mal eben eure Hilfe. Es geht um eine Zweitkorrektur in Deutsch, eine Zweitkorrektorin unserer Schule hat Schülern bei nicht zur Aufgabe passenden Inhalten (z.B. wenn jemand ohne Bezug zur Aufgabe den Inhalt eines Romans auf einer 3/4 Seite wiedergibt) Punkte abgezogen. Ich bin mir recht sicher, dass sie das nicht darf und dass das bei der Implementierung der Zentralabiaufgaben und Erwartungshorizonte explizit gesagt wurde.


    Kann mir das jemand bestätigen (oder eben auch nicht), hat vielleicht jemand die entsprechende Passage irgendwo schriftlich?


    Gruß, Kiray

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • Nein, ich glaube nicht, dass das zulässig ist (schriftlich habe ich es nicht, aber ich habe es nirgendwo gelesen). Man kann dies nur bei den Sprachpunkten berücksichtigen, denke ich, die Klausur ist dann eben nicht sinnvoll angelegt (erster Aspekt bei den Sprachpunkten) und der Prüfling bekommt in diesem Bereich weniger Punkte.

  • Ja, genauso sehe ich das auch. Weißt du noch, woher du dieses Wissen hast...?

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