Eine ganz profane und rein akademische Frage: In meinem Studium habe ich mal gehört, es gäbe ein Gesetz/Verordnung/Ausführungsvorschrift, die es Lehrern bei Strafe untersagt, Schüler und Schülerinnen zu berühren. Da dieses Gebot nicht altersabhängig oder geschlechtsabhängig eingegrenzt sei, wäre es auch der Grundschullehrerin verboten, ein sechsjähriges Kind tröstend in den Arm zu nehmen oder gar auf den Schoß zu ziehen.
Kennt hier jemand die rechtliche Grundlage dafür oder ist dies alles Legende? (Wobei mir völlig klar ist, dass das Berühren von älteren Schülern eine ganz andere Note bekommt und daher selbstverständlich unerwünscht ist.)