Post bzgl Wahlhelfer erhalten

  • Halllo, ich habe ein bisschen im Forum gesucht und zu diesem Thema noch nichts gefunden. Kürzlich bekam ich Post, dass ich mich als möglicher Wahlhelfer bei einer der vielen Wahlen bereit halten sollte. Entscheidet sowas das Zufallslos ? Wenn ich diesmal dran bin, komme ich dann beim nächsten Mal wieder dran ? Wie ergibt sich das Ganze ? Beim Googlen habe ich gefunden, dass man dafuer angebl. 1 Tag frei bekommt? Irgendwie scheint das alles doch recht unbekannt zu sein - zumindest wusste an meiner Schule keiner Bescheid. Wer hat da schon Erfahrungen oder weiß mehr ?

    • Offizieller Beitrag

    Ich war einmal Wahlhelferin, wollte das dann aber nicht wieder machen.
    Also habe ich diesbezügliche Post unbeantwortet gelassen. Normalerweise finden sich genug Wahlhelfer. Wenn nicht, kannst du eben bestimmt werden, soweit ich weiß. Ist mir aber bisher noch nicht passiert.
    Du bekommst einen freien Tag, außer wenn du Vorsitzende bist, dann sind es 2 freie Tage (dafür aber auch eine extra Schulung) und 16 Euro Verpflegungsgeld.
    Bei uns ist es so, dass man für den freien Tag dann trotzdem den Unterricht vor- und nachbereitet und am Wahltag eben von 7 bis 19/20/21 Uhr im Wahllokal sitzt. Von daher möchte ich das nicht nochmal freiwillig machen.

  • Hallo Habanita,


    ich bin "schon immer" Wahlhelferin
    normalerweise rekrutieren sich die Wahlhelfer aus Freiwilligen und auch aus Kommunalbeamten (Bei uns sind immer die Gemeindebediensteten automatisch die Schriftführer des Wahlvorstands) Jeder Wahlberechtigte kann noch beim Wahlgang theoretisch per Handschlag verpflichtet werden, wenn der Wahlvorstand des Wahlbezirks nicht vollständig ist. Du musst dann zur Verfügung stehen. Gewissermaßen Staatsbürgerpflicht, damit ordnungsgemäße Wahlen garantiert sind.
    Das ist die Theorie. In der Praxis kannst du meiner Erfahrung nach schon sagen, dass du keine Zeit hast und das wird normalerweise auch akzeptiert, wenn du entschlossen genug absagst. Da müsste dann der Notstand schon groß sein. Dienstfrei bekommt man meines Wissens nur, wenn am Wochentag ausgezählt wird.
    Allerdings gibt es eine kleine Aufwandsentschädigung. "Erfrischungsgeld" heißt das in Höhe von 20 EUR.
    Wenn man auf der Liste mal landet, wird man in der Regel jedes Mal in den erlauchten Kreis eingeladen...
    Aber wie gesagt, man kann normalerweise schon absagen. Pflicht hin oder her.
    Viele Grüße
    Grisuline

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