Hallo,
hab mich gerade angemeldet, mein Ref startet am 1.Februar in B-W.
Hab gleich mal eine Frage, von der ich nicht wusste, wo ich sie stellen soll:
Kann ein gewählter Elternbeirat eigentlich geschlossen zurücktreten im Lauf eines Schuljahres, wenn es sowas wie "unüberbrückbare Differenzen" mit der Schulleitung gibt? Im Baden-Württembergischen Schulrechtg habe ich dazu nichts gefunden, da stehen nur die Rechte und Pflichten eines Elternbeirats drin.
Liebe Grüße,
guimauve