schwanger und keine impfung gegen hepatitis a und b- was nun???

  • hallo,


    was passiert, wenn ich schwanger bin und keine impfung gegen hepatitis a und b habe? darf ich dann weiterhin in der schule arbeiten???
    ich habe eine impfung gegen allgemeine kinderkrankheiten, also masern, röteln, windpocken und kinderlähmung. es war eine gemeinsame impf-spritze.


    ich habe gerade eine super vertretungsstelle und möchte gerne weiter arbeiten. außerderdem habe ich gerade auch bewerbungen für neue planstellen an grundschulen abgeschickt...ich bekomme doch bestimmt keine stelle, wenn bekannt wird, dass mir diese 2 impfungen fehlen, oder???


    wer weiß bescheid??? bitte helft mir!


    danke, chrissima

  • Das hängt davon ab, was bei euch die Aufsichtsbehörde sagt! Ich hatte sie auch nicht und ich durfte weiterarbeiten Hier war nur Röteln und Windpocken-Titer (Brandenburg) bei der Einstellung nachzuweisen, in Berlin gar nichts davon!

  • In Niedersachsen fragt auch niemand nach Impfungen....



  • nein.


    als sonderpädagogin ist es mittlerweile eh ne schwierige sache - vom bad aus - schwanger weiter zu arbeiten... zumal man sich gg manche krankheiten auch nicht impfen lassen kann. klar liegt es dann auch an der risikobeurteilung der schulleitung, wobei in meinem fall der amtsarzt dieser keine beachtung mehr geschenkt hat, nachdem er meine fehlende immunität gg hep b(trotz impfung!!!) und cmv bemerkt hatte.



    so ganz werde ich aber nicht schlau aus deinem thread... bist du schon schwanger? sonst kannst du dich noch noch impfen lassen...
    bei den bewerbungen wird niemand nach deinem impfschutz fragen ;)

  • Spinnt ihr?
    Ich bin mein Leben lang noch kein einziges Mal geimpft worden.
    Und das hat keinerlei negative Auswirkungen auf
    - mich
    - mein Kind
    - meine Schüler
    - meine Einstellung in das Beamtenverhältnis
    gehabt.


    Geht auch niemanden etwas an, sondern ist meine wohl überlegte Entscheidung.


    Also, don´t worry!


    LG vanana

  • @ vanana:


    es ist deine sache, wenn du ein risiko für dich oder dein ungeborenes kind eingehen willst, wenn du dich nicht impfen lässt,


    aber: dein arbeitgeber wird das nicht tun. sowohl in der gs als auch in der förderschule ist der kontakt zu den kindern doch etwas enger und dein ag wird nicht dafür gerade stehen wollen, wenn du dich in der schule mit irgendetwas infizierst.


    ich erinnere mich daran, dass, als ich noch selbst zur schule ging, eine schwangere kollegin für den rest ihrer schwangerschaft krank geschrieben wurde, weil 20 % der kinder wegen masern fehlten.


    lg Sunrise

  • Schade eigentlich, dass der Impfschutz heute so vernachlässigt wird.Ich bin in der DDR aufgwachsen, und das bedeutete für alle Kinder flächendeckend Impfschutz. Daher waren Kinderkrankheiten wie Masern im Prinzip ausgerottet.

  • Zitat

    Original von Vanana
    Spinnt ihr?


    Gehts noch?
    Bevor du dich hier so weit aus dem Fenster lehnst, hätte es evtl. schon geholfen, wenn du die Beiträge mal aufmerksam gelesen hättest :rolleyes:

  • UUUps..


    also, klärt mich auf.
    Ich habe, wie gesagt, eine wohl überlegte Entscheidung getroffen,die immer diskussionswürdig ist, aber jedem selbst überlassen bleibt.
    Schlimm ist, wenn man sich keine Gedanken drum macht, hab ich aber.


    Wieso sollte (bzw. gibt es ja scheinbar) in den Schulen danach gefragt oder sogar eine Einstellung danach entschieden werden??


    Ich bin doch nicht krank, nur nicht geimpft.


    Und nur, weil man schwanger ist, impfen lassen?
    Dann war´s einem doch vorher auch egal????


    LG
    vanana

  • hallo,


    also, ich will überhaupt nicht diskutieren, ob du dich impfen lassen sollst oder nicht,


    fakt ist, dass infektionen mit diversen krankheiten in der schwangerschaft meist zu einer fruchtschädigung führen. dein ag hat aber kein interesse daran, dass du ihn hinterher verklagst, weil dein kind krank/behindert zur welt kommt. also kann er dich vom unterricht ausschließen, wenn ansteckende krankheiten grassieren.


    das ist übrigens nicht nur in der schule so, bei uns durfte in den praktika schwangere nur dann ins labor, wenn es ungefährlich war, was dann meist so gut wie nie der fall war...

  • Jetzt muss ich doch mal nachfragen:
    Ich wurde weder im Ref noch bei der Anstellung noch bei der Lebenszeitverbeamtung nach irgendwelchen Impfungen gefragt.
    Als ich vor zwei Jahren Urlaub in Asien gemacht habe und eine Hepatitisimpfung bekommen habe, haben sich Krankenkasse und Beihilfe geweigert, diese zu bezahlen. Hätte ich denn darauf bestehen können, wenn in manchen BLs so ein Impfschutz für Lehrer offenbar vorgeschrieben ist?

  • Zitat

    Original von Eliah
    Hätte ich denn darauf bestehen können, wenn in manchen BLs so ein Impfschutz für Lehrer offenbar vorgeschrieben ist?


    Natürlich, wahrscheinlich hat der Arzt nur die falsche Begründung angeführt. Unsere Kk zahlt z.B. FSME nur für Gebiete in Deutschland in denen du dich aufhältst oder hinfahren willst, für unseren Urlaub in Österreich würde sie sie nicht zahlen :rolleyes:

  • Frag mal deinen Arzt, ob man Hepatitis A und B (diese Kombiimpfung) auch in der Schwangerschaft impfen kann. Hab neulich gelesen, dass man das in der Schwangerschaft von der Kasse bezahlt bekommt, ansosnten aber nicht. Wenn das so wäre, dann müsste es ja auch in der Schwangerschaft geimpft werden können ?( . Frag doch mal deinen Arzt!

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • nein, hep b kann man nicht in einer schwangerschaft impfen.


    ob und wie du dich impfen lässt, vanana, darum gehts doch gar nicht. es geht hier lediglich um eine frage nach der gesetzlichen sachlage in einem bestimmte bundesland.


    die hep b impfung habe ich als sonderpädagogin bezahlt bekommen, da wir ein erhöhtes infektionsrisiko haben. klar eigentlich. ansonsten zahlt die krankenkasse wohl auch, wenn in der näheren umgebung ein verdachtsfall auf hep b vorliegt. müsste dann der arzt attestieren.

  • Aber kann mir denn irgendwer eine Rechtsbestimmuing nennen, die besagt, L müssten -zB an einer bestimmten Schule wg. erhöhtem Infektionsrisiko- geimpft sein?
    Oder geht es ´nur´um den Ausschluss bei grassierenden Krankheiten und bekanntlich nicht geimpften?
    LG und ein wunderbares langes Wochenende für alle!


    vanana

  • hallo,


    ich glaube, es ist diesmal keine dienstvorschrift, sondern etwas, das sich aus dem arbeitsrechtlichen schutz während der schwangerschaft ergeben könnte.


    aber offensichtlich weiß niemand genaueres, so dass es ratsam wäre, den personalrat fragen, der weiß zumindest, wer davon etwas wissen müsste.


    lg und ebenfalls ein wunderbar langes wochenende Sunrise

  • Ich kann dir nur aus Brandenburg zu den zwei genannten Dingen sagen, dass sie zur Einstellung vorgeschrieben sind (und da reicht nicht mal die Impfung sondern du mußt immun sein!).


    Stand so in den Unterlagen, aber nur für Frauen :rolleyes:


    Obs rechtlich haltbar wäre, fraglich!


    Alles andere erfährt man dann erst während einer Schwangerschaft vom Amt für Arbeitsschutz, da gibts eine lange Liste, wogegen du geimpft usw. sien mußt um weiter zu unterrichten. Die Liste habe ich aber leider der Schule gegeben!

  • Das scheint ja von BL zu BL sehr zu variieren...
    Während meiner Schwangerschaft gab es nichts dergleichen. Auch momentan müssen die schwangeren Kolleginnen sich nicht zum Impfstand äußern, keine wurde beurlaubt (hatten aber auch nur die obligatorischen kleinen Krabbelviecher...) o.ä.
    Wenn ihr mehr rausfindet, würde es mich interessieren - also: bitte um Mitteilung!


    LG
    vanana

  • ich wurde in meiner 2. schwangerschaft - beim ersten kind interessierte es auch keinen, aber es gab wohl in der zwischenzeit einen unschönen vorfall, dass ein kind während der schwangerschaft wg einer infektion der mutter starb und das land nun zahlen muss - wurde ich u.a. wg fehlendem infektionsschutz gg hep b aus dem verkehr gezogen. geimpft war ich, hatte aber keinen immunschutz aufgebaut.
    ob man sich impfen lässt oder nicht, ist natürlich frei gestellt. nur unter umständen wird man dann eben aus dem verkehr gezogen in der schwangerschaft...

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