Kind krank und nun?

  • Hallo,


    ich brauche da mal grundsätzliche Infos.


    Meine Tochter (2 Jahre) ist immer mal wieder krank (Mittelohrenentzündungen inkl. mehrfach geplatztem Trommelfell). Das wird nun so schlimm, dass sie wieder an den Ohren operiert werden muss (Röhrchen).


    Nun bin ich seit dem 1.5. in einem beamtenähnlichen Verhältnis (bis zur Amtsarztuntersuchung, kompliziert und gibts auch nur in HH ;)). Bin aber eben privat versichert und bekomme auch Beihilfe.


    Meine Tochter ist gesetzlich über den Vater versichert.


    Meine Tochter braucht mich bei einer eventuellen OP. Was genau muss ich nun tun. Wie lange darf ich überhaupt fehlen. Krankengeld gibts ja nicht, oder?


    Bin ehrlich verwirrt. Vielleicht kann mir jemand helfen. Irgendwo las ich etwas von 6 Tagen frei. Dazu zählt aber auch WE und Feiertage. Stimmt das?


    LG Anja

  • Warum sollte die KK meines Kindes mein Krankengeld (privatversichert) zahlen. Da habe ich mich auch schon erkundigt. Der Vater bekommt weiterhin die üblichen 10 Tage fürs Kind, ich nicht.


    Nun, es geht mir natürlich um bezahlte Krankentage. Mir war so als wenn es eine bestimmte Anzahl Tage als Sonderurlaub gibt. Aber wieviele...


    Dass es unbezahlt geht, ist mir natürlich klar.


    LG Anja

  • Zitat

    Original von Anja82
    Warum sollte die KK meines Kindes mein Krankengeld (privatversichert) zahlen.


    Dass es unbezahlt geht, ist mir natürlich klar.


    LG Anja


    Weil ja z.B. auch meine KK den Verdienstausfall meines Mannes als Haushaltshilfe zahlt. Es ist eine Leistung für dein Kind, nicht für dich!


    Und das es unbezahlt geht, ist ja auch nicht immer klar! Denn meist ist das eine freiwillige Sache vom AG, hier muss er!


    Sonderurlaub kommt darauf an, wonach die bezahlt wirst. Beamten unterliegen ja meist dem Bundesland und jedes hat eigene Regelungen, Angestellte haben in der Regel nach dem TVL 5 Tage (wenn mich nicht alles täuscht).

  • Ich habe aber die KK meines Kindes schon angerufen. Die zahlen nicht. ;)


    Ich bin im Moment Beamtin in Hamburg.


    TVL wäre ja nicht das Problem. Da bin ich angestellt, gesetzlich versichert und habe 10 Tage für mein Kind. ;)


    Krankengeld ist eine Leistung für mich, ich möchte ja meinen Verdienstausfall bezahlt haben. ?(

  • Zitat

    Original von Anja82
    Krankengeld ist eine Leistung für mich, ich möchte ja meinen Verdienstausfall bezahlt haben. ?(


    Wie gesagt, sehe ich etwas anders, ist ja Kinderkrankengeld, nicht Krankengeld.
    UNd ich denke immer noch zu vergleichen mit Haushaltshilfe, die ja auch mein Mann bezahlt bekommt von meiner KK.
    Aber wenn die nicht zahlen, dann ist das natürlich blöd. Guck mal in die Bestimmungen für Beamten, ich kenne es auch dort mit einigen Tagen bezahlter Freistellung und Anrecht auf Unbezahlte darüber hinaus, aber das ist Ländersache!

  • Hast du schon mal deine Schulleitung gefragt? Ich hatte das gleich Anliegen mal wegen MandelOP meines Sohnes. Bin Beamtin in Bayern und es gibt 10 Arbeitstage frei für die Betreuung eines Kinder unter 12. Alleinerziehende doppelt so viele. Da konnte ich bei normal weitergehender Bezahlung ihn im Krankenhaus und auch noch danach versorgen. Als es ihm besser ging, kam die Oma angereist.
    Gruß
    Pepi

Werbung