Abiklausuren Englisch - Äußere Form §13 Abs. 2

  • Liebe Englischlehrer,
    bei uns im Kollegium gibt es geteilte Meinung über die Möglichkeit bei den Englischklausuren auch noch zusätzlich zu der sprachlichen Bewertung den § 13 Abs. 2 (NRW) anzuwenden:


    APO-GOSt:
    § 13
    Abs. (2) Die Bewertung der Leistungen richtet sich nach deren Umfang und der
    richtigen Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie
    der Art der Darstellung. Bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten sind Verstöße
    gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache und gegen
    die äußere Form angemessen zu berücksichtigen. Gehäufte Verstöße
    führen zur Absenkung der Leistungsbewertung um eine Notenstufe in der
    Jahrgangsstufe 11 und um bis zu zwei Notenpunkte gemäß § 16 Abs. 2 in
    den Jahrgangsstufen 12 und 13. Im Übrigen gelten die in den Lehrplänen
    festgelegten Grundsätze.


    Bisher glaubte ich (bis ich den Absatz mal genauer gelesen hatte), diese Möglichkeit beschränke sich nur auf die deutsche Sprache; allerdings habe ich hier zwei Klausuren liegen, wo wirklich so viel gestrichen, drübergeschrieben, verschmiert wurde, dass die äußere Form eigentlich nicht akzeptabel wäre. Bei dem einen Schüler kommt noch hinzu, dass alle o's wie a's aussehen und bei den l's und b's sehe ich auch kaum einen Unterschied. Eigentlich müsste eine Notenherabsetzung doch möglich sein oder? (Versteht mich nicht falsch, ich bin kein Pingelkorrigierer!)


    Jetzt wurde mir aber gesagt, dass § 13 Abs. 2 für Englisch nicht greifen würde. Mich wundert dann allerdings, dass diese Möglichkeit in den Abikorrekturbögen mit eingetragen ist; das wäre ja dann eigentlich sinnlos.


    Weiß jemand was genaues? Bzw. wie geht Ihr damit um?


    Korrekturgrüße von
    Cesaria

  • hallo,


    also wenn der paragraph einschlägig für dein problem ist (kann ja sein, dassirgenwo noch was anderes steht), dann kann ich da auch nicht herauslesen, dass der für englisch nicht gelten sollte.


    analog: gilt das dann für alle anderen fächer auch nicht? in mathe kann man schmieren, sind eh meist nur zahlen/in bio brauche ich keine ganzen sätze schreiben, ist schließlich kein deutschunterricht?


    weiß sowas nicht euer direktor?


    lg Sunrise

    • Offizieller Beitrag

    In Hessen kann es in allen Fächern Punktabzug für Mängel bei der äußeren Form geben... ich sehe keine sinnvolle inhaltliche Begründung dafür, dass das in NRW nur auf Deutsch beschränkt sein sollte. Eine nahezu unleserliche Arbeit ohne Rand mit Zillionen Durchstreichungen und Teilsätzen ist doch in keinem Fach akzeptabel?

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Zitat

    Original von Meike.
    In Hessen kann es in allen Fächern Punktabzug für Mängel bei der äußeren Form geben... ich sehe keine sinnvolle inhaltliche Begründung dafür, dass das in NRW nur auf Deutsch beschränkt sein sollte. Eine nahezu unleserliche Arbeit ohne Rand mit Zillionen Durchstreichungen und Teilsätzen ist doch in keinem Fach akzeptabel?


    Die Argumentation war so, dass der Abzug nur bei der deutschen Sprache gewährt werden kann, d.h. also in allen anderen Fächern außer in den Fremdsprachen; weil hier ja schon in der Korrektur ein großes Gewicht der Sprachrichtigkeit beigemessen wird.


    Ich muss aber den Hessen zustimmen; die äußere Form sollte auch berücksichtigt werden können.


    Ich weiß eben nur nicht, ob es wirklich rechtens ist (schließlich wurde diese Frage von einer Fachleiterin auch verneint ... komisch) ...


    Hat dies viell. schon mal jemand in NRW gemacht?

  • Aha, die besagte Fachleiterin, hat ihre Aussage soeben zurückgenommen:


    Zitat:"Ich habe mich noch einmal bezüglich des möglichen Punktabzugs bei der Bewertung der Klausur nach §13 erkundigt: in Englisch, so kann man es interpretieren, könnten theoretisch Notenpunkte für die äußere Form abgezogen werden, aber es darf auf keinen Fall zu einer Doppelsanktionierung, sprich Punktabzug auch im Bereich "kommunikative Textgestaltung" kommen - was es nicht unbedingt klarer macht ..."


    Aber trotzdem würde es mich interessieren, ob das schon mal vorgekommen ist.


    Gruß
    Cesaria

    • Offizieller Beitrag

    Ich finde schon, dass man Sprachrichtigkeit und Stil absolut klar von äußerer Form trennen kann. Wo ist da das Problem? Äußere Form bezieht sich auf Blattgestaltung (kein Rand, keine Absätze/Überschrift/Datum, saumäßige Schrift, übertrieben viele Durchstreichungen, Auslassungen mit Sternchen, die man irgendwo suchen muss, Pfeilorgien um Wörter zu verschieben, Gekrickel, Eselsohren, ... Kaffeeflecken ;) ). Das hat mit Sprachrichtigkeit doch eher nix zu tun?

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  • Zitat

    Original von CesariaMuscaria


    Aber trotzdem würde es mich interessieren, ob das schon mal vorgekommen ist.


    Cesaria


    Frag doch mal bei eurem Oberstufenleiter nach. Der wird einen Überblick darüber haben, in welchen Fächern wie oft Punkte abgezogen werden, weil die Sprachrichtigkeit nicht in Ordnung war. Er hat einfach mehr Informationen und mehr Kontakte als du - und ggfs die Möglichkeit an übergeordneter Stelle mal nachzufragen.
    Auch die Englischkollegen an deiner Schule werden dir doch ihre Erfahrunen damit mitteilen können. Dann hast du auf jeden Fall mehr Meinungen und Erfahrungsberichte, als du sie hier erhälst ;)


    Gruß
    Peter

  • Wir haben bei uns eine Regelung, die auf der Fachkonferenz vorgestellt und dann abgesegnet wurde: ein nicht lesbares Wort ist ein Wortfehler.


    Wenn der Schüler, so wie du schreibst "a" wie "o" schreibt usw, wie willst du beurteilen, ob er das Wort richtig schreibt bzw kennt. Ein geschriebenes "o" ist eben kein "a" und damit ist das ein Fehler.


    Nicht lesbare Passagen (drüber geschmiert usw, wie oben beschrieben) sind inhaltlich schwer bis gar nicht zu bewerten. Zwangsweise büßt der Schüler da ein.


    Dies erkläre ich den Schülern allerdings im Vorfeld und bei den Klausuren - so dass das in Abiklausuren gar nicht mehr vorkommt.

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