Klar reden wir von verschiedenen Dingen. Für die vom OP gestellte Frage, ist aber maßgeblich, was wirklich abgerechnet und angerechnet werden kann.
Die Arbeitszeituntersuchung von Mummert ist immerhin schon sieben Jahre alt. Im Bildungswesen fast eine Ewigkeit, wenn man die Reformen, die seitdem stattgefunden haben betrachtet. Auch ist die Regelarbeitszeit der anderen Beamten in der Zwischenzeit deutlich erhöht worden, so dass die Lehrer im Durchschnitt nicht wesentlich stärker belastet sind.
AFAIK wollte doch das Ministerium die Ergebnisse dazu nutzen ein Bandbreitenmodell einzuführen und so Entlastung für die zeitaufwendigen Fächer zu schaffen. Das wurde aber von vielen Kollegen leider abgelehnt.
Eine Studie, die aktuell die Zeitbelastung von Lehrern untersucht, würde mich immer noch sehr interessieren.
Gruß
Peter
BTW die Sockelzahl von 3 Stunden gilt nicht bei Teilzeitkräften. Diese können jede Überstunde abrechnen.