Seiteneinstieg NRW + 2. Fach nachstudieren

  • Hallo,


    ich bin Diplom-Sportwissenschaftler ( 1. Staatsexamen) und werde nun vorraussichtlich über das aktuelle Einsteigerprogramm in NRW (neuer Erlass April 2009) an einem Gymnasium anfangen.


    Unterrichten + Zusatzqualifizierung mit entsprechender Stundenermässigung.


    Meine Frage:


    In welchem Rahmen könnte ich ein weiteres Fach nachstudieren und wenn ich das dann gemacht habe (1. Staatsexamen), muss ich dann wieder in einen Vorbereitungsdienst, wenn ich doch dann schon seit Jahren in meinem ersten Fach ganz normal unterrichte.


    Freue mich über Feedback.


    Illubu

  • Hallo illubu,


    Hast du mit deinem Abschuss (Diplom-Sportwissenschaftler) die VOLLE Anerkennung in zwei Fächern bekommen?


    Textmarker

  • Hallo Textmarker,


    mein Abschluss (Diplom-Sportwissenschaftler) entspricht dem 1. Stastsexamen für das Fach Sport. Steht auf dem Diplom Zeugnis drauf. Ich musste mir dafür gar keine Anerkennung besorgen.
    Bis vor einigen Jahren hieß der Abschluss ja auch noch Diplom-Sportlehrer und das Studium beinhaltet schon so einige Elemente eines Lehramtsstudiums.


    d.h. über dieses Seiteneinsteiger Programm (1 Jahr Qualifizierungsmassnahme) könnte ich dann für das Fach Sport an Gymnasien auch eine unbefristete Einstellung erhalten.


    Da mir die Arbeit mit den Kids aber so viel Spaß macht, würde ich am liebsten auch noch ein 2. Fach neben Sport unterrichten.
    Dahin gehend zielte meine Frage ab:
    Welche Möglichkeiten ich da habe, das berufsbegleitend zu machen und wie das dann mit dem Vorbereitungsdienst für ein 2. Fach aussehen würde.


    Wenn ich mit dem Fach Sport über das Seiteneinsteiger Programm gehe, muss ich nach aktuellem Erlass ja kein Vorberetungsdienst machen.


    Danke und Gruß, illubu

  • Hallo illubu,


    mit Ausnahme von Kunst und Musik für das "Lehramt am Gymnasium und Gesamtschulen" müssen zwei Fächer studiert werden.


    Du hast zur Zeit diese Möglichkeit(en):


    1. du unterrichtest 20,5 Stunden und besuchst parallel die sog. Pädagogische Einführung:
    http://www.schulministerium.nr…agogische_Einfuehrung.pdf
    Nach einem Jahr beurteilt dich dein Schulleiter und entscheidet ob du an der Schule bleiben kannst. Wenn ja - Anstellung als Angestellter "Lehrer" in der Besoldungsgruppe des Technischen Lehrers.


    2. du unterrichtest 13 Stunden und besuchst parallel die Uni um das 2. Fach nachzustudieren. Nach ca. 2 Jahren legst du dann das erste Staatsexamen für das 2. Fach ab. Danach gehst du in das berufsbegleitende Referendariat (ehemalig OVP-B) und unterrichtest parallel 18,5 Stunden. Nach weiteren zwei Jahren legst du dann das 2. Staatsexamen ab und bist "richtiger" Lehrer.
    ACHTUNG: Diese Option ist eigentlich NUR für den Seiteneinstieg in das Berufskolleg angedacht. Erkundige dich doch mal ob das nicht auch bei dir möglich ist (für das Gymnasium oder vielleicht für das BK?):
    http://www.schulministerium.nr…/Service_und_Beratung.pdf


    -> oder direkt beim Schulministerium!


    Übergangsbestimmung OVP-B:
    http://www.schulministerium.nr…ngsbestimmungen_OVP-B.pdf



    Hinweis:
    1. Die Lehrerausbildung wird zur Zeit überarbeitet. Das bedeutet u.a. das das Ref nicht mehr 2 Jahre dauern wird. Ob das auch für das berufsbegleitende Ref gilt ist noch nicht bekannt.


    2. Das (mögliche) Zweitfach findest du NOCH in der Lehramtsprüfungsordnung – LPO:
    http://www.schulministerium.nr…ehrerausbildung/LPO03.pdf ->§35


    3. Bevor du mit dem Studium beginnst solltest du TROTZDEM einen Antrag auf Anerkennung stellen. Vielleicht werden dir Scheine für das Zweitfach anerkannt.


    4. Ein Berufsschullehrer kann / darf auch am Gymnasium unterrichten:
    http://www.schulministerium.nr…s_20_12_2008_Original.pdf -> Punkt 2.4.2


    Hier findest du alle wichtigen Infos zum Seiteneinstieg:
    http://www.schulministerium.nr…?action=782.2092384859891


    Textmarker

  • Hallo Textmarker,


    vielen Dank für die ausführlichen Infos. Ich muss wohl einfach ein bißchen abwarten, was sich da in den kommenden Monaten noch alles so tut, bzw. ändert. Es scheint wohl nach wie vor an entsprechenden Lehrern zu mangeln.


    Also, vielen Dank erstmal, illubu

  • Hallo Forumsgemeinde, ich bin der Neue :)


    Ich interessiere mich für die Berufsschulleher-Laufbahn. Ich bin Dipl.Ing FH und habe mich in den letzten Wochen viel mit der Rechtslage zum Seiteneinstieg befasst. Nun stellt sich mir jedoch die Frage wie der Absatz über die Dauer des Nachstudiums in


    http://www.schulministerium.nr…ng_von_FH-Absolventen.pdf


    zu verstehen ist. Da heißt es ja:


    Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber erhalten für die Dauer des Nachstudiums ein befristetes Beschäftigungsverhältnis (Vollzeit). Die Unterrichtsverpflichtung für das Lehramt an Berufskollegs wird um die Hälfte der regulären Unterrichtsverpflichtung, die sie grundsätzlich in dem anerkannten Fach erfüllen, reduziert. 13 Unterrichtsstunden sind grundsätzlich zu erteilen.


    Das kann man wie ich finde so oder so interpretieren. Heißt es nun das es sich dabei um 13 oder 13/2 Stunden Unterricht handelt.


    Da sich meine Freundin momentan im Ref. befindet und 13. Stunden unterrichtet weiß ich dass das mit Vorbereitung und Dergleichen schon ne Menge Zeit beansprucht. Wenn ich mir nun vorstelle nebenbei noch ein komplettes Studium zu absolvieren kommen mir Zweifel ob das überhaupt zu schaffen ist.


    Wie seht Ihr das? Sind 13 oder 13/2 Stunden gemeint. Man muss ja seine Vorlesung und Unterrichtsstunden auch dementsprechend legen, sofern das überhaupt möglich ist.



    Ich freue mich über jede Antwort von Euch.




    Gruß

  • Hallo LEX79,


    die regulären Unterrichtsverpflichtung beträgt für "richtige" Lehrer am BK 25,5 Std.


    "Die Unterrichtsverpflichtung für das Lehramt an Berufskollegs wird um die Hälfte der regulären Unterrichtsverpflichtung, die sie grundsätzlich in dem anerkannten Fach erfüllen, reduziert......."


    25,5 :2 = 12,75


    "....... 13 Unterrichtsstunden sind grundsätzlich zu erteilen"


    => es sind also 13 Unterrichtsstunden die du grundsätzlich in deinem (einen) anerkannten Fach unterrichten müsstest!


    Es wird sicher SEHR stressig werden! Ich würde mich anfangs hauptsächlich auf die Schule konzentrieren. Achte dabei aber auf folgendes:
    1. KEIN Klassenlehrer werden
    2. KEIN 2. Fach aufs Auge drücken lassen
    3. wenn möglich Unterricht in Parallelklassen
    4. KEINE Zusatzaufgaben übernehmen "um Fleißkärtchen zu sammeln" ;)


    Textmarker

  • Dank dir Textmarker für die schnelle Stellungnahme.


    Ich werde mir das glaube ich noch gut überlegen müssen. Nicht dass ich mit meinem Maschbau Studium groß überfordert gewesen wäre, aber die zusätliche Unterrichtsverpflichtung ist doch schon nicht zu unterschätzen.


    Wäre ja mal schön von Jemandem nen Erfahrungsbericht zu lesen der Anfang des Jahres mit dem 2. Studium parallel zur Unterrichtsverpflichtung begonnen hat.



    Gruß


    Lex

  • Hallo Lex79,


    ... das wird sicher stressig werden. Für das 2. Staatsexamen wirst du ca. 4 - 5 Jahre brauchen!


    ABER du kannst ja auch ohne 2. Staatsexamen am BK arbeiten. Dazu hast du ZWEI Möglichkeiten:


    1. als Technischer Lehrer oder Werkstattlehrer - OHNE (Teil)Anerkennung des ersten Staatsexamens.
    2. als Lehrer in deinem anerkannten Fach - MIT (Teil)Anerkennung des ersten Staatsexamens.


    Im ersten Fall kannst du sogar noch verbeamtet werden (max. 35 Jahre)! Die Bezahlung im 2. Fall entspricht dem des angestellten Technischen Lehrers. In beiden Fällen muss du eine Pädagogische Einführung von einem Jahr berufsbegleitend besuchen (Werkstattlehrer bekommen eine andere Pädagogische Grundausbildung). Dafür werden dir aber 5 Std. Unterricht "erlassen". Bekommst du nach dem Jahr eine positive Beurteilung von der Schulleitung kannst du an der Schule bleiben und Beamter auf Probe werden (NUR im 1. Fall)!



    Stellen als Technischer Lehrer / Werkstattlehrer findest du bei "Andreas"
    http://www.andreas.nrw.de
    und NOCH bei den Bezirksregierungen.


    Die Voraussetzungen für den Technischer Lehrer / Werkstattlehrer:
    http://www.bezreg-duesseldorf.…hnische_Lehrer_in8398.php

    Stellen als Lehrer in deinem anerkannten Fach findest du bei "Leo"
    http://www.schulministerium.nr…?action=153.9132219395142
    hier unter "Stellenangebote für den Seiteneinstieg an Berufskollegs" suchen.


    Zur Zeit sind über 3300 Lehrerstellen (13.05.09 -> 22.05.09) ausgeschrieben!


    Hast du dir dein Diplom schon anerkennen lassen? Wenn ja, schreib doch mal bitte was du noch nachstudieren musst.


    Viel Erfolg,
    Textmarker

  • Hallo Textmarker und Danke für die ausführlichen Infos.


    Das Problem am technischen Lehrer ist die geforderte Berufserfahrung, welche ich noch lange nicht vorweisen kann.


    Dass ich auch nur ein Fach unterrichten kann wusste ich garnicht. Ich dachte wenn dort steht dass auch Leute mit Teilprüfung im ersten Staatsexamen genommen werden, es sich dabei immer um dieses Programm zum Nachstudieren handelt. Ich sollte einfach mal an einer Schule mit einer solchen Ausschreibung anrufen.


    Mein Anerkennungsverfahren wird in den nächsten Tagen eingeleitet. Aber ich dacht man kann es sich aussuchen was man nachstudiert. Wäre natürlich TOP wenn man Prüfungsleistungen anerkannt bekommen würde.



    Bitte über die wahrscheinlich grausige Kommasetzung hinwegsehen :)



    Gruß Lex

  • Hallo Lex79,
    "Ich dachte wenn dort steht dass auch Leute mit Teilprüfung im ersten Staatsexamen genommen werden, es sich dabei immer um dieses Programm zum Nachstudieren handelt."


    -> Merkblatt zur Einstellung von Fachhochschulabsolventen am Berufskolleg:
    http://www.schulministerium.nr…ng_von_FH-Absolventen.pdf


    Hier letzter Absatz:
    "Sollte der berufsbegleitende Erwerb einer Lehramtsbefähigung nicht im Vordergrund stehen, erfolgt die Qualifizierung durch die Teilnahme an der einjährigen pädagogischen Einführungsmaßnahme für Technische Lehrerinnen und Lehrer."


    "Ich sollte einfach mal an einer Schule mit einer solchen Ausschreibung anrufen."
    -> Die Schulen kennen sich leider nicht immer so gut aus, weil es LAUFEND neue Möglichkeiten für den Seiteneinstieg gibt. Besser beim Schulministerium nachfragen!!


    "Aber ich dacht man kann es sich aussuchen was man nachstudiert. Wäre natürlich TOP wenn man Prüfungsleistungen anerkannt bekommen würde."
    -> Die für dich (FH-Abschluss) zuständige Anerkennungsstelle sitzt in Köln bei der Bezirksregierung:
    http://www.bezreg-koeln.nrw.de…46/anerkennung/index.html


    Der zur Zeit gültige Anerkennungserlass:
    http://www.schulministerium.nr…se/Anerkennungserlass.pdf


    Kurzgefasst der Ablauf einer Anerkennung:
    1. Du reichst dein Diplomzeugnis (mit Dezimalnote) ein
    2. Die Bez-Reg leitet es zu einem "Staatlichem Prüfungsamt für Erste Staatsexamen" weiter
    3. Dort wird geprüft ob und was dir anerkannt werden kann
    4. Die Bez-Reg teilt dir das Ergebnis schriftlich mit


    Zur Zeit wird dir max. ein Fach anerkannt (=Teilanerkennung). Das zweite Fach, Fachdidaktik in beiden Fächern und die Erziehungswissenschaft müssen in der Regel nachstudiert werden. Das zweite Fach kannst du dir aussuchen (vom Lehramt abhängig). Es gibt zwar Empfehlungen (siehe Merkblatt) aber die sind nicht bindend.


    Was hast du an der FH studiert?


    Textmarker

  • Ahhh, wieder mal sehr aufschlussreich. Habe mir die ganzen Merkblätter zwar schon mehrmals durchgelesen, aber irgendwie habe ich es nicht so mit solchen Sachen.


    Zur Frage: Ich habe Maschinenbau auf Diplom studiert, bin also Maschbau Ing. mit Diplom (FH).


    Ist halt blöd dass die meisten Unis nichts von der FH anerkennen und ich somitwahrscheinlich keine Scheine angerechnet bekomme. Blöde Diskriminierung ;)



    Gruß Lex

  • Hallo Lex79,


    das sieht doch gut aus!!


    Mit deinem Dipl wird dir das Fach "Maschinentechnik / Maschinenbautechnik" wahrscheinlich vom Prüfungsamt als erstes Fach für das erste Staatsexamen voll anerkannt :)


    PLUS deine Diplomarbeit als Hausarbeit für das erste Staatsexamen (Diplomarbeitsnote = Hausarbeitsnote)!


    "Ist halt blöd dass die meisten Unis nichts von der FH anerkennen und ich somitwahrscheinlich keine Scheine angerechnet bekomme. Blöde Diskriminierung"
    -> Im Rahmen der Anerkennung hat das Prüfungsamt nichts mit der Uni zu tun!


    Für das 1. Staatsexamen fehlt dann also noch das zweite Fach, die Fachdidaktik in beiden Fächern und die Erziehungswissenschaft. Ob dir für die fehlenden Scheine Prüfungsleistungen deines Maschinenbaustudiums anerkannt werden ist dann von der Uni abhängig. Je nach Zweitfach wird dir aber sicher was anerkannt.


    Hier die Lehramtsprüfungsordnung (LPO). Dort findest du unter §37 die möglichen Fächer:
    http://www.schulministerium.nr…ehrerausbildung/LPO03.pdf


    Textmarker

  • Ich werde mich mal bei Unis in der Nähe informieren wie das mit der Anerkennung aussieht und wie das dann überhaupt läuft mit dem Studium. Normal sind ja 6 bis 7 Semester Bachelor und anschließend 4 Semester Master. Würde mich interessieren wie die 3 Jahre aus dem Erlass für Fachhochschul-Absolventen entstehen.


    Gruß Lex

  • Mich würde auch sehr interessieren, was genau man nachstudieren muss. Einen kompletten (nicht-Lehramts-)Bachelor?
    Bei mir wäre auf Grund meines Lehramts-Bachelorstudiums wahrscheinlich nur das 2. Fach nachzustudieren und evtl. noch die dazugehörige Fachdidaktik. EW, BP, usw. habe ich nach der BA-/MA-Regelung nach diesem Semester komplett fertig.
    Aber wie genau läuft das mit dem 2. Fach? Den Master für meinen Studiengang gibt es leider nur noch in Sport und Theologie, alle anderen Fächer wurden gestrichen (vielen Dank, Uni Münster). Da die beiden Fächer für mich nicht in Frage kommen, bleibt nur noch der Quereinstieg.
    Also wenn irgendwer da genaueres erfährt und hier mitteilt, wär ich echt dankbar. Geht Quereinstieg dann "normal" nach LPO2003-Regelung?


    MfG, Tommy

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