Hallo zusammen,
eine kleine Schulrechtsfrage, die hier, wenn ich das richtig sehe, noch nicht diskutiert wurde: unter welchen Umständen benötige ich eine Genehmigung der Eltern, wenn ich im Unterricht Ton-, Foto- oder Videoaufnahmen von meinen (minderjährigen) Schülern anfertigen will und welche Rechtsvorschriften greifen da?
Der Hintergrund ist in meinem Fall: für meine zweite Examensarbeit, die jetzt ansteht, möchte ich einige Unterrichtsstunden ganz oder teilweise auf Tonband aufzeichnen, um die Aufnahmen dann später auswerten zu können. Ausschnitte davon würde ich, transkribiert, im Anhang meiner Arbeit unterbringen. Die Schüler erhalten in den Transkripten Codenamen; die Arbeit wird nicht veröffentlicht -- wenn man die Prüfungskommission nicht als »Öffentlichkeit« zählt.
Es geht das Gerücht, dass selbst unter diesen Umständen eine Genehmigung der Eltern nötig wäre, und vielleicht ist eine solche ja auch ganz sinnvoll, aber bis man die ganzen Briefe wieder unterschrieben zurück hat... da frage ich mich schon, ob es nicht einfach reicht, die Schüler zu fragen, und solange die nicht sagen »nein, das geht nicht, beim Fotografieren wird einem die Seele geklaut«, es halt einfach zu machen.
Daher also die Frage: wie ist, im allgemeinen wie im speziellen, die Rechtslage in dieser Hinsicht?
Vielen Dank für jeden Hinweis,
schönen Gruß
Nils.
PS: Falls eine solche Genehmigungspflicht besteht -- wie ist das, wenn ich ein phonographisches Gedächtnis habe und jede Stunde 1:1 aus der Erinnerung aufschreibe?