Hallo zusammen,
an unserer Schule besteht zurzeit ein massives Problem, was die Arbeitszeit betrifft. Unsere Schulleiterin hat für morgen ein "Arbeitstreffen" angesetzt, das um 17 Uhr beginnt, damit auch die Kollegen der Betreuung daran teilnehmen können (Betreuung läuft bei uns bis 17 Uhr). Zunächst war angedacht, dass ein Thema besprochen werden sollte. Die Einladung, die wir dann erhielten enthielt 6 TOPs, die das "Arbeitstreffen" bestimmt bis 21 Uhr andauern lassen.
Auf Nachfragen erhielten wir Lehrer die Antwort "Ihr seid alle Beamte, also seid ihr dienstverpflichtet und müsst teilnehmen, auch wenn abendliche Privattermine abgesagt werden müssen." Dei Betreuerinnen können eher gehen, da sie nur ein Thema interessiert.
Ich bin bereit länger zu arbeiten und auch an sogenannten Arbeitstreffen teilzunehmen, allerdings nervt mich der Ton, den unsere Schulleiterin anschlägt. Daher bin ich auf eure Meinug gespannt. Müssen wir solche Arbeitszeiten einfach hinnehmen. Einige von uns arbeiten bis 15 Uhr und dann ab 17 Uhr wieder.
Bienenmama
Arbeitszeit
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beim Elternsprechtag ist das bei uns immer so:
ich sitze von 16.30 bis nach 21 Uhr.Ich kenne das auch von Gesamtkonferenzen, bei denen mit Rücksicht auf die Elternvertreter erst um 17 Uhr begonnen wurde. Da kam man dann auch erst um 20-21 Uhr raus.
Allerdings würde ich bei einer Besprechung darauf drängen, dass man sich kurz fasst.
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Bei Elternsprechtagen ist das ja auch klar. Ich sitze mitunter auch lange in der Schule, da der Unterricht erst um 15 Uhr endet. Mich nervt nur, dass unsere Schulleiterin ständig mit diesem blöden Spruch "Du bis Beamtin, d.h. du bist ständig im Dienst - ob den Samstag am Schulfest, oder den Sonntag, wenn die kath. Kinder deiner Klasse zur Kommunion gehen usw.
So langsam platzt mir die Hutschnur.
Möchte eben nur wissen, ob das immer so möglich ist, wie sie es sich gerade denkt.
Bienenmama -
Zitat
Original von Bienenmama
Bei Elternsprechtagen ist das ja auch klar. Ich sitze mitunter auch lange in der Schule, da der Unterricht erst um 15 Uhr endet. Mich nervt nur, dass unsere Schulleiterin ständig mit diesem blöden Spruch "Du bis Beamtin, d.h. du bist ständig im Dienst - ob den Samstag am Schulfest, oder den Sonntag, wenn die kath. Kinder deiner Klasse zur Kommunion gehen usw.
So langsam platzt mir die Hutschnur.
Möchte eben nur wissen, ob das immer so möglich ist, wie sie es sich gerade denkt.
BienenmamaSchulfest sicherlich.
Kommunion -- ich finde es nett, wenn dann die Lehrerin in der Messe ist, aber dazu kann man m.E. niemanden verdonnern. Das ist doch auch kein schulischer Belang
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Selbstverständlich komme ich zum Schulfest - ist doch klar. Die Kinder freuen sich ja auch darauf.
Aber wäre es nicht auch schön, wenn das Betreuungspersonal am Schulfest teilnimmt. Die Kinder haben doch auch mit ihnen an normalen Schultagen viel zu tun. Fast die Hälfte unserer Schule besucht die Betreuung. Aber hier sagt unsere Schulleiterin eben, dass sie nicht kommen müssen, weil sie eben[B] keine Beamten sind. Darum geht es mir. Stimmt das so?Verstehst, es geht mir nicht nur um die Arbeitszeit, sondern um die klare Anweisung der Schulleiterin, weil "sie das von Beamten so fordern kann - wir sind eben ständig im Dienst".
Bienenmama -
Und in eurem Kollegium gibt es niemanden der angestellt ist? Oder dürfen die dann schon um 18.00 Uhr wieder gehen?
Etwas netter kann man das sicherlich handhaben.
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Zitat
Original von Bienenmama
Hallo zusammen,
an unserer Schule besteht zurzeit ein massives Problem, was die Arbeitszeit betrifft. Unsere Schulleiterin hat für morgen ein "Arbeitstreffen" angesetzt, das um 17 Uhr beginnt,[...]
BienenmamaSo kurzfristig (1 Tag) darf das nicht angesetzt werden. 1-2 Wochen Vorlauf müssen drin sein. Dein Schulleiterin sollte sich in rechtlichen Dingen nachqualifizieren (und wohl auch dein Personalrat...).
Gruß !
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Wobei nicht genannt wurdem, ob das Treffen erst heute anberaumt wurde.
Dienstbesprechungen müssen bei uns mindestens eine Woche vorher angekündigt werden.
Kurzkonferenzen finden bei uns jede Woche statt und müssen auch nicht längerfristig angekündigt werden.
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Wie sieht es mit der Fürsorgepflicht aus?
Maximale Arbeitszeit am Tag sind 10 Stunden.
Gruß
E_T
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Also das mit dem Arbeitsschutz ist mir als zweites eingefallen. In der Tat gilt der für alle ArbeitnehmerInnen, sogar für BeamtInnen!!
Zuallererst aber habe ich mir auf die Schenkel geklopft, weil ich mir solche Vorgesetzte mit solch einem Kasernenhofton einfach nicht vorstellen kann. Habt Ihr einen Lehrerrat? Kennt Ihr die Sprechstunde des Personalrats? Weiß Eure Schulrätin um diese Praktiken? Ich würde mir das auf keinen Fall gefallen lassen. Also bewegt die Rückenwirbel, streckt die Brust raus und dann rein in den Kampf! (vielleicht geht dann später ein gleichberechtigtes Gespräch über respektvollen Umgang miteinander!) -
Sehe das wie ET. Man kann euch nur wünschen, dass eure Schulleiterin noch etwas nachlegt und euch das Leben noch schwerer macht.
Dann sehen die Kollegen ein, dass man sich Rückendeckung von der Gewerkschaft und vom Personalrat holen muss.Das "Argument" Beamte hätten sich zu ducken und gefälligst jede Anweisung der Obrigkeit zu befolgen, galt vor 200 Jahren.
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Ich denke auch, da ist dann doch eindeutig die Maximale Arbeitszeit überschritten.
Interessant wirds dann noch, wenn Schwangere oder Stillende Mütter dabei sind (die überhaupt keine Mehrarbeit leisten müssen und die nach 20 Uhr sowieso nicht mehr arbeiten dürfen ), aber gut, dass führt zu weit -
Hallo,
wie verhält sich das denn für Angestellte in Teilzeit?
Unsere SL beraumt wöchentlich irgendwelche Sitzungen, Beratungen oder "pädagogische Nachmittage" an, was den Arbeitstag dann gern mal auf bis zu 10 Stunden wachsen lässt. Einen Wochentag haben wir uns für sowas generell freizuhalten, aber wenn sie da mal verhindert ist (Schulleiterberatung oder ihr Geburstag...), wird gern mal ein ganz anderer Wochentag bestimmt. Geplante private Termine sind dann abzublasen, denn die Teilnahme an der Beratung etc. ist eine Dienstanweisung und davon stellt sie uns nicht frei, schließlich hätte sie sich als Junglehrerin nie getraut, um Freistellung zu bitten.
Auf den Einwand, dass wir dann ja prinzipiell keine privaten Termine mehr verbindlich machen könnten, egal an welchem Wochentag, wurde sie pampig und auch der Hinweis, dass wir teilzeitbeschäftigt sind, tut nichts zur Sache.Gibt es irgendwelche Gesetze zur Dienstzeit, auf die man sich berufen kann?
LG,
rike
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