Versetzung von Klasse 4 in Klasse 5

  • Hallo,


    ich hätte da mal eine Frage bezüglich der Versetzung einer meiner Schüler (4. Klasse).


    Er steht in Deutsch 5 (Rechtschreiben 5, Sprachgebrauch 5, Lesen 4 ---------), Mathe 5-6, Sachunterricht 4-----, Englisch 5, Kunst 4-5, Musik 4, Religion 3, Sport 2.


    Nun stelle ich mir die Frage, ob ich diesen Jungen überhaupt versetzen soll bzw muss. Er hat bereits das 2. SJ wiederholt. Es käme also neben der Wiederholung nur die Förderschule in Frage (AO-SF läuft).


    Leider ist das Schulgesetz nicht sooo eindeutig. In meinen Augen kann der Schüler in der nächsten Jahrgangsstufe nicht entsprechend gefördert werden. Daher muss ich ihn ja auch nicht versetzen, oder? Leider hat meine Schulleitung da auch nur ungenaue Aussagen getroffen.


    Was würdet ihr machen bzw. wisst ihr noch genaueres?
    Danke

  • Ich spreche jetzt mal für Hessen:
    Bei uns bleibt ein Kind offiziell mit 3 Fünfen ODER 2 Sechsern sitzen. Englisch ist für die Versetzung bei uns nicht relevant.
    Vorher (d.h.bei "besseren" Noten) ist nur eine freiwillige Zurücknahme möglich (auch wenn ichs unsinnig finde, da ein Kind mit ner 5 in Deutsch und mathe nicht in der nächsten Klassenstufe erfolgreich mitarbeiten kann).


    Bestimmt gibt es für NRW auch ganz feste Richtlinien?!

  • Leider nicht, dass ist es ja. Theoretisch muss/kann ein Kind wiederholen (Klasse 3, 4,), wenn die Leistungen nicht mindestens ausreichend sind. Englisch ist auch versetzungsrelevant. Allerdings kann die Konferenz entscheiden, dass das Kind trotzdem versetzt wird (eben dieser Pasus mit der Förderung).

  • Naja, wenn die Leistungen "Mindestens ausreichend" sein müssten, dann trifft das ja nicht zu. Du sagst, dass auch eine künftige erfolgreiche Mitarbeit im kommenden Schuljahr nicht zu erwarten ist (wenn dieser Fall gegeben wäre, dann könnte ja die Konferenz eine Ausnahme machen).
    Dann denke ich, sollte dieses Kind auch nicht versetzt werden (genauso wie du). Wenn der Ao-SF ohnehin schon läuft, werdet ihr bis zur Versetzung sicherlich auch Näheres wissen, oder?

  • Das AO-SF ist durchgeführt. Nach dem IQ müsste der Schüler zu einer erfolgreichen Mitarbeit in der Lage sein. Aber der Rest besagt halt was anderes. Die Empfehlung lautet daher Förderschule.


    Mir geht es auch darum mich rechtlich abzusichern. Wenn ich den Eltern nun sage, dass das Kind nicht versetzt wird und ich "müsste" es .... Meine Schulleitung ist da wirklich keine große Hilfe, leider. Diese unklaren Aussagen verunsichern mich halt ungemein.

  • Hallo flecki,


    in hessen ist es so, dass die Versetzungskonferenz über die Versetzung entscheidet. bzgl. der Noten ist es so wie du es geschildert hast, auch mit diesen schlechten Noten KANN verstezt werden, wenn die Versetzungskonferenz das entscheidet. Teilnehmer dieser VK sind alle unterrichtenden Lehrer des Schuljahres, auch wenn z.B. eine Lehrerwechsel mitten im Schljahr stattfand, alle LehrerInnen, die den Schüler im Schuljahr hatten!
    Somit liegt diese Entscheidung nicht bei dir alleine (ich gehe davon aus, dass du nicht ALLE Fächer bei ihm unterrichtet hast...).



    Zitat

    Mir geht es auch darum mich rechtlich abzusichern. Wenn ich den Eltern nun sage, dass das Kind nicht versetzt wird und ich "müsste" es ....


    Mit diesen Noten MUSST du NICHT!!!



    Mal ne andere Frage: Ich dachte immer, dass man max 5 Jahre in der GS bleiben darf (bei Eingangsstufe 1 Jahr länger), d.h. max 1x in der Grundschule wiederholen darf, stimmt das nicht?

  • Danke für deine Antwort.


    Die Schüler haben ja für die Eingangsstufe 3 Jahre Zeit. Das zusätzliche Jahr wird nicht auf die allgemeine Zeit angerechnet. Ist also so als wenn er nicht wiederholt hätte. Daher wäre theoretisch ein weiteres Jahr möglich.

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