"Schwimmschein" - Rettungsfähigkeit - Hilfe für NRW

  • Hallo!
    Ich bin nebenbei Ausbilder der DLRG und darf mich auch dauernd mit diesem Thema herumschlagen. Ich habe hier im Forum vieles darüber gelesen, das Meiste ist davon falsch. Daher versuche ich einige Irrtümer aufzuklären und stehe bei Fragen zur Verfügung.


    - Die Rettungsfähigkeit gilt nur in Verbindung mit dem Deutschen Schwimmabzeichen in Bronze. Das Schwimmabzeichen ist nicht gleich dem Jugendschwimmabzeichen.


    - Die Rettungsfähigkeit ist nicht das Rettungsschwimmabzeichen in Bronze. Dieses ist höherwertiger und reicht dementsprechend auch.


    - Es besteht z. Zt. noch keine Verpflichtung zur Wiederholung. Das KM empfiehlt nur eine Wiederholung. Und die DLRG sowieso.


    - Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass LehrerInnen nicht ins Wasser dürfen. Dieses Verbot existiert nicht, es muss nur sichergestellt sein, dass die Lehrperson ALLE Kinder im Blick hat. Steht sie also im Wasser vor den Kindern, so ist das auch gewährleistet. Gerade wenn man mit 2 Personen Schwimmen geht spricht nichts dagegen, dasseiner ins Wasser geht. Das ist auch sinnvoller z.B. wenn man die Schwunggrätsche erklären möchte, kann man die Beine des Kindes führen.

  • DAnn frage ich doch einfach mal nach bei dir. Wenn man also den Rettungsschwimmer Bronze hat, egal wie alt, dann ist man damit automatisch gleichtgestellt mit jemanden der die Rettungsfähigkeit hat?

  • Nein, man ist etwas höherqualifiziert ( zumindest im Bereich Rettungsschwimmen).
    Du willst wissen, ob du mit Rettungsschwimmschein Bronze auch schwimmen gehen darfst oder ob du zusätzlich die Rettungsfähigkeit erwerben musst, nehme ich zumindest an.


    Da du eine höhere Qualifikation besitzt, brauchst du natürlich nicht die Rettungsfähigkeit nachweisen. Da das Ministerium keine Fortbildung vorschreibt, ist es auch egal, wie alt dein Rettungsschwimmabzeichen Bronze ist.


    Guckst du hier: http://www.schulsport-nrw.de/i…g/sifoe_erlass_02a01.html


    Sehe grad du kommst aus Brandenburg, ich kann nur für NRW sprechen (siehe Überschrift).

  • Der Unterschied kann auch in den Bedingungen liegen. Schule ist ja Ländersache.....
    Wobei das Deutsce Rettungsschwimmabzeichen bundesweit einheitlich ist, egal von welcher Organisation.

  • Zitat

    Original von Halli
    Der Unterschied kann auch in den Bedingungen liegen. Schule ist ja Ländersache.....
    Wobei das Deutsce Rettungsschwimmabzeichen bundesweit einheitlich ist, egal von welcher Organisation.


    Genau das meine ich. Das Rettungsschwimmabzeichen ist ja überall gleich.

  • Ich wollte damit sagen, dass die Bedingungen der Rettungsfähigkeit in Brandenbug anders geregelt sein könnten. Denn die Rettungsfähigkeit ist vom Kultusministerium "erfunden". Sie ist kein DLRG - Abzeichen. Von daher könnte die Rettungsfähigkeit von Land zu Land unterschiedlich geregelt sein.

Werbung