Hallo!
Ich bin nebenbei Ausbilder der DLRG und darf mich auch dauernd mit diesem Thema herumschlagen. Ich habe hier im Forum vieles darüber gelesen, das Meiste ist davon falsch. Daher versuche ich einige Irrtümer aufzuklären und stehe bei Fragen zur Verfügung.
- Die Rettungsfähigkeit gilt nur in Verbindung mit dem Deutschen Schwimmabzeichen in Bronze. Das Schwimmabzeichen ist nicht gleich dem Jugendschwimmabzeichen.
- Die Rettungsfähigkeit ist nicht das Rettungsschwimmabzeichen in Bronze. Dieses ist höherwertiger und reicht dementsprechend auch.
- Es besteht z. Zt. noch keine Verpflichtung zur Wiederholung. Das KM empfiehlt nur eine Wiederholung. Und die DLRG sowieso.
- Ein weitverbreiteter Irrtum ist, dass LehrerInnen nicht ins Wasser dürfen. Dieses Verbot existiert nicht, es muss nur sichergestellt sein, dass die Lehrperson ALLE Kinder im Blick hat. Steht sie also im Wasser vor den Kindern, so ist das auch gewährleistet. Gerade wenn man mit 2 Personen Schwimmen geht spricht nichts dagegen, dasseiner ins Wasser geht. Das ist auch sinnvoller z.B. wenn man die Schwunggrätsche erklären möchte, kann man die Beine des Kindes führen.