Hi!
Mal ne kurze Frage: Kann ich zur Klassenleitung verpflichtet werden oder habe ich die Möglichkeit, diese abzulehnen?
Hi!
Mal ne kurze Frage: Kann ich zur Klassenleitung verpflichtet werden oder habe ich die Möglichkeit, diese abzulehnen?
Wenn es rein organisatorisch nicht anders geht, musst du das wohl machen. Wenn es Alternativen gäbe, ist das Aushandlungssache mit der Schulleitung. Wenn die allerdings sagt: "Ist so!", dann ist das (leider) so.
An der GS bei uns ist das jedenfalls so, ich denke, das ist am Gym nicht anders.
Ich hatte vor den Sommerferien sogar ausdrücklich gesagt, dass ich keine Klassenleitung möchte... aber ich habe nun doch eine.
Die Schulleitung hat gesagt, sie hätte keine andere Alternative... oder jedenfalls keine Alternative, die ihr zusagt... und so wurde ich verpflichtet.
Mich freut das nicht... aber ich habe keine Möglichkeit gesehen, das abzulehnen.
ok, dank euch!
mir fällt grad da noch ein: Welche Pflichten hat denn ein Klassenlehrer?
Ich frage deswegen, weil ich als Klassenleitung (aus pädagogischen Gründen) zurücktreten möchte. Wahrscheinlich wird das eh abgelehnt, aber ich frage mich, welche "Selbstverständlichkeiten" ich ablehnen kann (z.B. Zettel austeilen und einsammeln, Sommerfest und Wandertag mit Klasse machen...)
hallo matula,
sei mir nicht böse, aber deine ideen klingen doch etwas "lustig".
es dürfte doch wohl klar sein, dass jeder lehrer grundsätzlich bereitstehn muss, eine klasse zu leiten. wie soll denn sonst ein schulbetrieb laufen, wenn 50% der lehrer sagen: ach nö, keine lust ?!? dass man innerhalb eines kollegiums interne lösungen andenken oder mit der schulleitung verhandeln kann, bleibt davon natürlich unbenommen.
und was deine verpflichtungen als klassenlehrer angeht, so hast du zuallerst natürlich deinen unterrichts- und sonstigen verwaltungspflichten nachzukommen. zu einem sommerfest kann man dich sicher nicht zwingen, ebenso wandertag, aber informationen der schule (zettel) müssen natürlich verteilt werden. am ende kann deine schulleitung auch eine dienstanweisung aussprechen.
vielleicht musst du deine unglückliche lage auch etwas genauer schildern, so erscheint mir das ein wenig "bockig".
Ist auch "bockig" gemeint. Soll ein Signal an meine Klasse sein. Vielfache Maßnahmen bringen nichts, Gespräche Mit Schulleitung, Elterngespräche ... Also scheint es wie bei Bayern und Klinsmann: Ich als Trainer erreiche meine Mannschaft nicht mehr, also trete ich zurück. Dass ich vor der Schulleitung damit nicht durchkomme, ist mir schon klar. Meine Frage ist nur, wie merkt die Klasse das, wenn ich nicht zurücktreten darf. Also komme ich nur meiner Pflicht nach, die Frage ist, welche das sind. Elternanrufe? Elterninformationen? Elternabende? ELtern über Fehlzeiten informieren (wiederholt und mehrfach)....?
Du kannst doch auch zum Schuljahresende die Klassenleitung abgeben und eine neue Klasse übernehmen. DASS du eine Klassenleitung machen musst, wenn es organisatorisch erforderlich ist, heißt ja nicht, dass du DIESE Klasse weiterführen musst.
Generell ist es aber trotzdem interessant, welche Pflichten ein Lehrer hat, und welche Aufgaben einem Lehrer einfach zugewiesen werden, ohne rechtliche Grundlage.
Es gibt doch an der Schule immer Zusatzaufgaben wie Projekte oder Wandertage organisieren oder gar das Schulnetzwerk warten, obwohl es hier schon an vielen Schulen Azubis gibt.
Welche Aufgaben muss der Lehrer machen und welche nicht?
Gibt es eine Aufgaben- oder Arbeitsplatzbeschreibung?
Gruß
E_T
ZitatOriginal von Referendarin
Du kannst doch auch zum Schuljahresende die Klassenleitung abgeben und eine neue Klasse übernehmen. DASS du eine Klassenleitung machen musst, wenn es organisatorisch erforderlich ist, heißt ja nicht, dass du DIESE Klasse weiterführen musst.
Würde ich auch so signalisieren.
Manche Klassen muss man nicht länger als ein Jahr haben.
Ist oft für alle Beteiligte gut, wenn da die Klassenleitung wechselt.
ZitatAlles anzeigenOriginal von E_T
Generell ist es aber trotzdem interessant, welche Pflichten ein Lehrer hat, und welche Aufgaben einem Lehrer einfach zugewiesen werden, ohne rechtliche Grundlage.
Es gibt doch an der Schule immer Zusatzaufgaben wie Projekte oder Wandertage organisieren oder gar das Schulnetzwerk warten, obwohl es hier schon an vielen Schulen Azubis gibt.
Welche Aufgaben muss der Lehrer machen und welche nicht?
Gibt es eine Aufgaben- oder Arbeitsplatzbeschreibung?
Niemand kann dich zwingen Projekte oder Wandertage zu organisieren. Teilnehmen wirst du an beiden aber trotzdem müssen, dazu kann man dich ja zwingen. Bei Klassenfahrten sieht es noch anders aus.
Für Dinge wie die Wartung des Schulnetzwerkes gibt es in der Regel Entlastungsstunden. An welchen Schulen gibt es dafür denn Azubis? Wozu werden die denn dort von wem ausgebildet?
Gruß
Peter
ZitatOriginal von Matula
Ist auch "bockig" gemeint. Soll ein Signal an meine Klasse sein. Vielfache Maßnahmen bringen nichts, Gespräche Mit Schulleitung, Elterngespräche ... Also scheint es wie bei Bayern und Klinsmann: Ich als Trainer erreiche meine Mannschaft nicht mehr, also trete ich zurück. Dass ich vor der Schulleitung damit nicht durchkomme, ist mir schon klar. Meine Frage ist nur, wie merkt die Klasse das, wenn ich nicht zurücktreten darf. Also komme ich nur meiner Pflicht nach, die Frage ist, welche das sind. Elternanrufe? Elterninformationen? Elternabende? ELtern über Fehlzeiten informieren (wiederholt und mehrfach)....?
Welche Signale hast du an die Klasse denn bisher geschickt? Geschieht das bei dir nicht zuallerst über die Noten? Damit erreicht man Schüler und Eltern relativ leicht. Was hast du an pädagogischen "Strafmassnahmen" denn bereits versucht?
Die Eltern brauchst du meiner Meinung nach nicht anrufen. Für den Kontakt zu ihnen gibt es ja deine regelmässige Sprechstunde und den Elternsprechtag. Zur Durchführung der Elternpflegschaft bist du verflichtet, aber nicht zu irgendwelchen Elternabenden darüber hinaus.
Über Fehlzeiten bekommt du von Eltern doch eine Entschuldigung. Bei häufigerem unentschuldigten Fehlen schlägt sich das ja auf die Noten und wird auf dem Zeugnis vermerkt. Da kann dir dann bestimmt zum Vorwurf gemacht werden, nicht vorher bescheid gesagt zu haben. Du machst dich also selber nur angreifbar.
Grüße
Peter
ZitatOriginal von E_T
Generell ist es aber trotzdem interessant, welche Pflichten ein Lehrer hat, und welche Aufgaben einem Lehrer einfach zugewiesen werden, ohne rechtliche Grundlage.
Gruß
E_T
DAS ist einmal dir richtige Frage. Und die kann man auch beantworten: In der Langfassung (Niedersächsisches Schulgesetz, §2):
ZitatAlles anzeigenBildungsauftrag der Schule
(1) Die Schule soll im Anschluss an die vorschulische Erziehung die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterentwickeln. Erziehung und Unterricht müssen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Niedersächsischen Verfassung entsprechen; die Schule hat die Wertvorstellungen zu vermitteln, die diesen Verfassungen zugrunde liegen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen fähig werden,
die Grundrechte für sich und jeden anderen wirksam werden zu lassen,
die sich daraus ergebende staatsbürgerliche Verantwortung zu verstehen und zur demokratischen Gestaltung der Gesellschaft beizutragen,
nach ethischen Grundsätzen zu handeln sowie religiöse und kulturelle Werte zu erkennen und zu achten,
ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten,
den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere die Idee einer gemeinsamen Zukunft der europäischen Völker, zu erfassen und zu unterstützen und mit Menschen anderer Nationen und Kulturkreise zusammenzuleben,
ökonomische und ökologische Zusammenhänge zu erfassen,
für die Erhaltung der Umwelt Verantwortung zu tragen und gesundheitsbewusst zu leben,
Konflikte vernunftgemäß zu lösen, aber auch Konflikte zu ertragen,
sich umfassend zu informieren und die Informationen kritisch zu nutzen,
ihre Wahrnehmungs- und Empfindungsmöglichkeiten sowie ihre Ausdrucksmöglichkeiten unter Einschluss der bedeutsamen jeweiligen regionalen Ausformung des Niederdeutschen oder des Friesischen zu entfalten,
sich im Berufsleben zu behaupten und das soziale Leben verantwortlich mitzugestalten.
Die Schule hat den Schülerinnen und Schülern die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln. Dabei sind die Bereitschaft und Fähigkeit zu fördern, für sich allein wie auch gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu erzielen. Die Schülerinnen und Schüler sollen zunehmend selbständiger werden und lernen, ihre Fähigkeiten auch nach Beendigung der Schulzeit weiterzuentwickeln.
(2) Die Schule soll Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern den Erfahrungsraum und die Gestaltungsfreiheit bieten, die zur Erfüllung des Bildungsauftrags erforderlich sind.
Und in der Kurzfassung: ALLES!
Schule ist in diesem Sinne die Komplettvorbereitung auf das Leben, und die Lehrer sollen (müssen?) das umsetzen.
Es soll sogar Schulen geben, in denen Lehrer und Schüler für die Säuberung des Klassenraums alleinverantwortlich sind, also ohne Reinigungskräfte. Ist doch eine super Vorbereitung auf das Leben! Die wenigsten können sich eine Putzhilfe leisten...
Gruß !
ZitatWelche Signale hast du an die Klasse denn bisher geschickt? Geschieht das bei dir nicht zuallerst über die Noten?
Wie mir scheint, geht es wohl eher um ein pädagogisches oder soziales Problem des KL mit der ganzen Klasse. Wie sollte man das über Noten regeln können?
Abgesehen davon kann ich gar nicht verstehen, warum es nicht möglich sein sollte, eine KL abzugeben ohne direkt eine neue zu bekommen. In meinem Kollegium von rund 70 Leuten sind nur 20-30 Kollegen Klassenlehrer. Da sind also noch genug übrig, die den Job auch mal übernehmen können, wenn man mal ein Jahr Pause braucht...
Wenn Deine Schulleitung - im Gegensatz zu uns - das Problem zwischen Dir und Deiner Klasse kennt, Matula, warum bittest Du dann nicht wirklich darum, die Klassenleitung zum Schuljahresende abzugeben bzw. zu wechseln? Die Schulleitung wäre auf jeden Fall mein erster Ansprechpartner in dieser Sache. Oder liegt hier ein weiteres Problem?
Gruß,
Dudel
ZitatOriginal von PeterKa
Welche Signale hast du an die Klasse denn bisher geschickt? Geschieht das bei dir nicht zuallerst über die Noten? Damit erreicht man Schüler und Eltern relativ leicht.
Meine 9 ist da relativ stur. Zum Halbjahr gab es 12 Schüler, die Versetzungswarnungen auf demm Zeignis hatten, nur 5, die keine "4-" oder schlechter hatten. Inzwischen sind drei auf andere Schulen gewechselt.
Am Gymnasium übrigens...
ZitatWas hast du an pädagogischen "Strafmassnahmen" denn bereits versucht?
Das ganze Programm: Gespräche, Elternabende, Vorladung zur Schulleitung, Briefe an Eltern, Nachsitzen, Klassenfahrt gestrichen, Direktor hat Auflösung der Klasse angedroht.
ZitatDie Eltern brauchst du meiner Meinung nach nicht anrufen. Für den Kontakt zu ihnen gibt es ja deine regelmässige Sprechstunde und den Elternsprechtag.
Hab ich auch schon mehrfach gemacht. Eltern entschuldigen zT ALLES! Hab Schüler, die 30 Tage gefehlt haben und Mütter, die das decken.
ZitatZur Durchführung der Elternpflegschaft bist du verflichtet, aber nicht zu irgendwelchen Elternabenden darüber hinaus.
Was ist unter "Elternpflegschaft" zu verstehen?
ZitatÜber Fehlzeiten bekommt du von Eltern doch eine Entschuldigung. Bei häufigerem unentschuldigten Fehlen schlägt sich das ja auf die Noten und wird auf dem Zeugnis vermerkt. Da kann dir dann bestimmt zum Vorwurf gemacht werden, nicht vorher bescheid gesagt zu haben. Du machst dich also selber nur angreifbar.
s.o. Eltern und Schulleitung sind über hohe Fehltage informiert. Schlimmste Fälle zu Gesprächen geladen worden und dürfen nur noch mit Attest fehlen.
Als erster Erfolg: Hatte heute einen Brief von der Klasse im Fach: Wollen ein Gespräch mit mir, mich als Klassenlehrer behalten und geloben Besserung. Kommt etwas spät für meine Begriffe.
Das klingt wirklich frustig und traurig. Schade wenn es so läuft.
Elternpflegschaft ist der Elternabend.
Ich drücke Dir die Daumen, dass sich eine passable Lösung findet für Dich, denn eine Leitung in einer Klasse die irgendwie so resistent scheint ist sicher nicht gerade angenehm und eine Bereicherung für das Leben.
LG
"Bereicheerung fürs Leben" :tongue:
Sagen wir so: Ich hab diese Jahr ne Menge gelernt
hach, bin cih froh, an einer Grundschule zu unterrichten, da mögen sie einen doch wirklich und tun so viel ... einfach, weil sie einen als Lehrer mögen *seufz* Ich könnte mir niemals vorstellen, nicht mit Klassenleitung betraut zu sein und "meine" Kinder zu haben.
okay, aber zu deiner Frage: Ich denke auch, dass du verpflichtet werden kannst.
Denkst du denn, dass es der Klasse gut täte und ihrem Lernerfolg, wenn jemand anders an deinerstatt sie unterrichten würde?
Wenn der Karren in den Sand gefahren ist, wäre vlt. wirklich das Beste, du übernähmest eine andere Klasse.
Vielleicht ist ja auch einer der Hauptfachlehrer deiner 9 bereit, deren Klassenleiter zu werden, jemand, den sie kennen und mit dem sie auskommen und den sie evtl. etwas häufiger die WOche sehen als zu zwei Erdkunde und zwei Musikstunden..... <-- das Problem des Gymnasiums...
In Bayern regelt das die Lehrerdienstordnung, ich vermute, dass es in Nds ein ähnliches Konstrukt geben wird. Hier steht folgendes drin:
§6
Klassenleiter und Kursleiter
1
Für jede Klasse ist eine Lehrkraft mit der Leitung zu beauftragen (Klassenleiter). 2Der
(1)
Klassenleiter wird vom Schulleiter bestimmt. 3An Volksschulen und Volksschulen zur
sonderpädagogischen Förderung führt der Klassenleiter eine Klasse grundsätzlich zwei Jahre,
jedoch in der Regel nicht über die Dauer von vier Jahren hinaus. 4An Grundschulen und in
Grundschulstufen der Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung hält der
Klassenleiter nach Möglichkeit den gesamten Unterricht seiner Klasse.
1
Der Klassenleiter trägt in besonderer Weise Verantwortung für die Erziehungsarbeit in seiner
(2)
Klasse. 2Er vertritt seine Klasse bei der Schulleitung, in der Lehrerkonferenz, in der
Klassenkonferenz und bei den in seiner Klasse unterrichtenden Lehrkräften. 3Von diesen ist er
über alle wesentlichen die Klasse und einzelne Schüler betreffenden Vorgänge zu
unterrichten. 4Er wirkt darauf hin, dass sich die Lehrkräfte seiner Klasse über das Maß der
Aufgaben und die notwendige Arbeitszeit jeweils verständigen (§ 3 Abs. 4). 5Der Klassenleiter
sorgt für die Unterrichtung der Klasse über wesentliche Angelegenheiten der Schule; er regt
die Schüler der Klasse zur Mitgestaltung des schulischen Lebens an und beteiligt dabei den
Klassensprecher. 6Er unterrichtet sich fortlaufend über die Ein-träge im Notenbogen oder in
vergleichbaren Unterlagen. 7Der Klassenleiter überprüft in seiner Klasse die
Schulversäumnisse, soweit in der Schule keine andere Regelung getroffen ist.
1
Der Klassenleiter berät die Erziehungsberechtigten in schulischen Fragen. 2Bei einem
(3)
auffallenden Absinken des Leistungsstandes und sonstigen wesentlichen, den Schüler
betreffenden Vorgängen sorgt er im Einvernehmen mit der Schulleitung für eine möglichst
frühzeitige schriftliche Unterrichtung der Erziehungsberechtigten bzw. früheren
Erziehungsberechtigten (Art. 75 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BayEUG), bei Berufsschülern auch der
Ausbildenden oder Arbeitgeber, gegen Empfangsbestätigung. 3Dies gilt insbesondere dann,
wenn nach Aushändigung des Zwischenzeugnisses die Leistungen des Schülers so stark
absinken, dass eine Gefahr für das Vorrücken oder das Erreichen des schulischen
Abschlusses erkennbar wird.
1
Der Klassenleiter entwirft Zeugnisse im Zusammenwirken mit den übrigen Lehrkräften der
(4)
Klasse. 2Er führt erforderlichenfalls den Schülerbogen und die Schülerakten.
----------------------------------
Also doch eine ganze Latte an Aufgaben und Anforderungen.
Nach ewigem Suchen hab ich endlich was gefunden:
Hilfen für Klassenlehrer - Hrsg.Nibis
Ist aber alles seh schwammig und auch schon veraltet. Wie kann das sein, dass man an solche Informationen nur seh spärlich herankommt..... Im Nds.Schulgesetzt taucht der Klassenlehrer nicht mal auf!
Werbung