ZitatAlles anzeigenOriginal von Bolzbold
Nighthawk
Du kannst eine Wiederholung des Problems umgehen, auch wenn Du "Gnade vor Recht" ergehen lässt.
Teile den Eltern über die Schüler mit, dass künftig nur noch solche Entschuldigungen beim Versäumen von Klassenarbeiten zählen, die von einem Arzt ausgestellt sind - und zwar in Form eines Attests.
"Anwesenheits-" oder "Behandlungsbescheinigungen" sind keine Atteste und würden bei uns auch nicht akzeptiert werden.
So behält jeder sein Gesicht und Du kannst beim nächsten Mal problemlos durchgreifen, wenn so ein Fall noch einmal aufkommt.
Gruß
Bolzbold
Sorry, Bolzbold, du verstehst die Sachlage nicht. In Bayern wie in Baden-Württemberg kann man sich nur entschuldigen, wenn man unvorhergesehen mit nachvollziehbaren Grund nicht am Unterricht teilnehmen kann. Üblicherweise ist das Krankheit, das kann aber auch mal z.B. den Komplettausfall einer Bahnstrecke o.ä. bedeuten. Alle Gründe, die vorhersehbar sind, sind Anlass für eine Beurlaubung. Diese muss rechtzeitig vorher gestellt werden, eben auch um zu vermeiden, dass Schüler bei Leistungsnachweisen fehlen. Wenn dies den Eltern - und davon gehe ich aus - zu Beginn des SJ so vermittelt wurde, sehe ich keinen Grund, einen Nachtermin anzubieten, sondern würde die 6 erteilen.
Das Pädagogische kann (und muss) ich immer noch bei der Erteilung der Zeugnisnote berücksichtigen. Wenn ein Schüler z.B. eine klare Leistungstendenz zu einer 3 hat, aber durch die versäumte Arbeit um diese Zeugnisnote käme, werte ich eben die 6 schwächer oder gar nicht. Das würde ich natürlich auch den Eltern oder der Schülerin kommunizieren.
Auch sehe ich ganz persönlich keinen Grund, damit zur Schulleitung zu gehen. Wenn du mit dir im Reinen bist - die rechtliche Situation ist klar -, dann gib die 6. Vielleicht mag das Oberstufenerfahrung sein, aber wenn ich mit solchen Sachen jedes Mal zur Schulleitung ginge, könnte ich dort gleich ein Bett aufstellen...