Hallo erst mal,
ich soll für mein Seminar in Schulrecht herausfinden, ob es erlaubt ist, sich nach einer mündlichen Rechenschaftsablage eines Schülers (also normales Abfragen) Bedenkzeit einzuräumen.
Darf ich ihm/ ihr die Note also auch erst in der nächsten Stunde sagen, wenn ich mir noch nicht sicher bin, was ich geben will?
Ich habe bereits überall nachgeschaut, aber keine wirkliche Regelung dafür gefunden (RSO, GSO, BayEUG, LDO usw.) und bitte die nun schon Erfahreneren unter euch um Hilfe.
Danke schon mal im Voraus
Claus