endgültig nicht bestanden

  • Hallo,


    ich hoffe ihr könnt mir ein paar Tips geben. Ich bin durch das Grundlagenstudium Mathe gefallen. Das heißt ich bin mit einer Examensnote von 2,5 durchgefallen.


    Bei meiner Klausur wurde meine Schrift bemängelt, Es wurden fragen gestellt, die nicht Grundlage der VO waren.
    Es wurden Punkte durchgestrichen die voher dort standen usw.
    N
    un möchte ich gegen das (mathe) Ergebnis klagen.
    Hat jemand damit erfahrung?

    Einmal editiert, zuletzt von tanja_ho ()

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Tanja,


    wenn Du gegen das Ergebnis klagen willst, brauchst Du handfeste Gründe dafür.


    Wenn bei Deiner Klausur die Schrift bemängelt wurde und deshalb Dinge nicht lesbar und damit auch nicht bewertbar waren, geht das auf Deine Kappe - Grundlage für eine Klage bzw. ein Widerspruchsverfahren ist das nicht.


    Inwieweit Fragen, die gestellt wurden, Grundlage der VO waren oder nicht, müsste man erst einmal genauer klären.


    Welche Punkte wurden denn durchgestrichen, die vorher da standen - und was genau waren das für Punkte?


    Man wird Dir hier erst dann weiterhelfen können, wenn erst einmal klar gestellt wurde, ob überhaupt seitens des Prüfungsamts bzw. der zuständigen Behörde ein sachlicher Fehler gemacht wurde.


    Gruß
    Bolzbold

  • Hi,
    danke für deine schnelle antwort.
    Also ich konnte die Schrift lesen!!! Ich weiß auch, das dass was ich geschrieben habe zu 100 % richtig war. Ich hatte vor der Klausur mehrmals mit dem Dozenten E-Mail Kontakt in welchem ich ihm meine Zusammenfassungen geschickt hatte und er mir diese berichtigt hat bzw. geschrieben hat, das dass was ich geschrieben habe richtig ist.


    Zu den Punkten die mir gegeben wurden und dann wieder durchgestrichen wurden habe ich die Dozentin gefragt diese sagten, dass man sehen konnte, dass ich nicht auf die Punktzahl komme und sie mir deswegen die Punkte weg gestrichen haben. Des Weiteren habe ich sie gefragt warum nach den Prozessbezogenen Kompetenzen gefragt wurde, obwohl diese nicht in der Vo vorkamen. Daraufhin meinte sie, dass diese im Lehrplan 2008 waren und ich die Können müsste (Meine VO war im SS 2005). In der LPO steht aber, das nur das abgefragt werden darf was in der VO vorkam.



    Zudem habe ich auch Atteste die beim PRÜ Amt vorliegen, dass ich Prüfungsangst habe. Ich bin nach der LPO 03 auch chronisch krank und falle unter den § 46.


    Dies ist auch nicht der erste Fehler der bei dieser Klausur passiert ist. Bei der ersten Klausur die ich mitgeschrieben habe, wurden Fragen gestellt die man nicht beantworten konnte da diese nicht in der Vo vorkamen. Wir (3 Mädels) haben den Prof darauf angesprochen und er meinte, ja man hätte es ja auch so und so auslegen können.


    Das was wirklich SCHLIMM ist, ist das ich mit 2,5 durchgefallen bin.

    • Offizieller Beitrag


    Sorry, wenn ich das hier so schreibe, aber mir ist völlig unverständlich, wie jemand mit so eklatanten Rechtschreibproblemen Deutschlehrerin (!) werden möchte.
    Ich habe das ja schon öfter hier erlebt, wenn jemand Lehrer für ein anderes Fach werden wollte. Aber für eine zukünftige Deutschlehrerin geht das ja so gar nicht.

  • Zitat

    Original von Referendarin
    Sorry, wenn ich das hier so schreibe, aber mir ist völlig unverständlich, wie jemand mit so eklatanten Rechtschreibproblemen Deutschlehrerin (!) werden möchte.
    Ich habe das ja schon öfter hier erlebt, wenn jemand Lehrer für ein anderes Fach werden wollte. Aber für eine zukünftige Deutschlehrerin geht das ja so gar nicht.


    Genau das hatte ich beim Lesen des Beitrages auch gerade gedacht!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von tanja_ho
    Hi,
    danke für deine schnelle antwort.
    Also ich konnte die Schrift lesen!!! Ich weiß auch, das dass was ich geschrieben habe zu 100 % richtig war. Ich hatte vor der Klausur mehrmals mit dem Dozenten E-Mail Kontakt in welchem ich ihm meine Zusammenfassungen geschickt hatte und er mir diese berichtigt hat bzw. geschrieben hat, das dass was ich geschrieben habe richtig ist.


    Dass man seine eigene Handschrift lesen kann, davon gehe ich einmal aus.
    Ich kann Dir aus der Erfahrung von über 1000 Klausuren und Klassenarbeiten, Tests und Hausaufgaben sagen, dass es Schriften gibt, die man nur sehr schwer lesen kann bzw. mitunter eben einzelne Zeichen nicht entziffern kann. In Mathe ist das tödlich.
    Nochmal: Das geht auf Deine Kappe.
    Für gewöhnlich sollte eine Klausur nicht das Kopieren eines vorher auswendig gelernten Lernskripts sein. Wie kannst Du Dir so sicher sein, dass das, was Du in der Klausur geschrieben hast, zu 100% richtig ist?
    Sind direkte Absprachen mit den Dozenten nicht verboten?


    Zitat


    Zu den Punkten die mir gegeben wurden und dann wieder durchgestrichen wurden habe ich die Dozentin gefragt diese sagten, dass man sehen konnte, dass ich nicht auf die Punktzahl komme und sie mir deswegen die Punkte weg gestrichen haben. Des Weiteren habe ich sie gefragt warum nach den Prozessbezogenen Kompetenzen gefragt wurde, obwohl diese nicht in der Vo vorkamen. Daraufhin meinte sie, dass diese im Lehrplan 2008 waren und ich die Können müsste (Meine VO war im SS 2005). In der LPO steht aber, das nur das abgefragt werden darf was in der VO vorkam.


    Falls - ich wiederhole: falls - hier nach einer falschen LPO geprüft wurde, hättest Du vermutlich mit einem Widerspruchsverfahren Erfolg. Das regelt aber das Prüfungsamt - und so dumm werden Dozenten hoffentlich nicht sein, dass sie so etwas übersehen.


    Zitat


    Zudem habe ich auch Atteste die beim PRÜ Amt vorliegen, dass ich Prüfungsangst habe. Ich bin nach der LPO 03 auch chronisch krank und falle unter den § 46.


    Falls Du hier von NRW sprichst, sieht die LPO einen so genannten Nachteilsausgleich vor.
    Dieser Paragraph besagt, dass von den prüfungsrechtlichen und den prüfungsorganisatorischen Bedingungen her Ausnahmen möglich sind.
    Die sind aber für gewöhnlich VORHER zu beantragen und abzuklären und nicht im Nachhinein anzumelden, wenn die Prüfung daneben ging. Wenn Du da jetzt im Nachhinein ankommst und Dich beschwerst, wirkt das nicht gerade glaubwürdig.


    Sei mir nicht böse, wenn ich deutlich werde:
    Wenn künftig jeder mit einem Attest über Prüfungsangst und sonstige Krankheiten ankäme, wie sollten denn dann Deiner Meinung nach künftig die Prüfungen gestaltet und bewertet werden? Und inwiefern beeinträchtigt Deine chronische Krankheit Deine Studierfähigkeit bzw. eine schriftliche (und ggf. mündliche) Prüfung?


    Gruß
    Bolzbold

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