Seiteneinstieg NRW

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich recht kurzfristig auf eine offene Stelle an einem Berufskolleg in NRW beworben (Bewerbungsfrist endete einen Tag später). Nun habe ich bereits die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch erhalten und habe jetzt noch recht viele Fragen.
    Die Fragen die ich dazu habe konnte dieses Forum bisher nur unzureichend beantworten. Zudem sind die Quellen vom Schulministerium und die Infos auf leonrw auch recht schwammig bzw sagen mir teilweise recht wenig.
    Ist irgendein Seiteneinsteigerprofi aus NRW der sich mit den aktuell rechtlichen Voraussetzungen (die ändern ja alle naselang oder wollen ändern) auskennt bereit mir dies per direktem Kontakt zu erläutern?
    Einfach email an intemabo@t-online.de für Kontakt.


    Danke & Schönen Gruss
    Koch04

  • Ich bin gelernter Koch und habe ein Studium der Lebensmitteltechnologie an der FH absolviert.

  • Hallo Texmarker,


    vielleicht kommen Dir ein paar Fragen ziemlich naiv und blöde vor aber was ich bis dato im Internet bzw dem Schulministerium und Bezirksregierung gehört und gelesen habe befinde ich mich mittlerweile im Regenwald. :schreck:


    Ich lege mal los:
    1.) Was besagt der Einstellungserlass vom 20.12.2008 und im folgenden die Punkte 2.5.4. und 2.5.5. bzw wo finde ich den Erlass?
    2.) Die Stelle ist für den Seiteneinstieg für FH-absolventen zugelassen. Ich habe im Internet u.a. die Bemerkung gefunden das man dazu dann "nur noch" die pädagogische Einführung in den Schuldienst (einjährig) besuchen muss (von einer Anerkennung des FH-abschlusses bei der Bezirksregierung ist dort nicht mehr die Rede gewesen).
    a) ist das korrekt?
    b) oder muss man trotzdem ein 2.Fach studieren und den Abschluss bei der BZR Köln anerkennen lassen?
    3.) Muss die Anerkennung durch die BZR Köln vor dem Einstellungsgespräch erfolgt sein?


    Ich habe noch jede Menge anderer Fragen aber wenn Du mir diese zuerst beantworten könntest wäre ich schon ein Stückchen weiter.


    Danke & Gruss
    Koch04

  • Zitat

    Original von Koch04


    Ich lege mal los:
    1.) Was besagt der Einstellungserlass vom 20.12.2008 und im folgenden die Punkte 2.5.4. und 2.5.5. bzw wo finde ich den Erlass?


    Den Erlass findest du neben vielen anderen tollen Tipps z.B. bei http://www.tresselt.de/ unter Seiteneinstieg.


    und natürlich gibt es Informationen u.a. eben den Erlass unter
    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/LeoAngebote


    Zitat


    2.) Die Stelle ist für den Seiteneinstieg für FH-absolventen zugelassen. Ich habe im Internet u.a. die Bemerkung gefunden das man dazu dann "nur noch" die pädagogische Einführung in den Schuldienst (einjährig) besuchen muss (von einer Anerkennung des FH-abschlusses bei der Bezirksregierung ist dort nicht mehr die Rede gewesen).
    a) ist das korrekt?
    b) oder muss man trotzdem ein 2.Fach studieren und den Abschluss bei der BZR Köln anerkennen lassen?
    3.) Muss die Anerkennung durch die BZR Köln vor dem Einstellungsgespräch erfolgt sein?


    Wie du unter http://www.schulministerium.nr…ng_von_FH-Absolventen.pdf und unter


    Nachlesen kannst, must du auch in deinem ersten Fach noch etwas studieren und das Referendariat machen, wenn du die vollständige Anerkennung und Bezahlung haben willst. Das kannst du mit Lebensmitteltechnologie aber nach den obigen Texten nicht machen. Genaueres kann dir aber die Bezirksregierung als Zuständige sagen.


    Dir bleibt meiner Meinung nach tatsächlich das auf http://www.schulministerium.nr…en_zum_Seiteneinstieg.pdf unter Punkt 3.2 genannte Verfahren. Also einjährige pädagogische Veranstaltung (5 Stunden pro Woche weniger Unterricht) und die Übernahme ins Angestelltenverhältnis im Anschluss daran. Dazu reicht der FH-Abschluss aus, eine Anerkennung als Staatsexamen ist dazu nicht nötig.


    Gruß
    Peter

  • Hallo Koch04,


    unabhängig von dem was PeterKa geschrieben hat versuche ich mal die Fragen zu beantworten:


    „1.) Was besagt der Einstellungserlass vom 20.12.2008 und im folgenden die Punkte 2.5.4. und 2.5.5. bzw. wo finde ich den Erlass?“


    http://www.schulministerium.nr…s_20_12_2008_Original.pdf


    => Der Erlass regelt GRUNDSÄTZLICH welche Schulformen Lehrer mit welcher Ausbildung einstellen dürfen. Wobei die Anstellung eigentlich über die jeweiligen BezReg laufen. Die Schulen sind so was wie "Erfüllungsgehilfen" für die BezReg. (ändert sich aber - Stichwort: Selbständige Schule)
    Die Punkte 2.5.4 und 2.5.5 regeln ob und wie Seiteneinsteiger mit und ohne Erstem Staatsexamen eingestellt werden dürfen.


    „2.) Die Stelle ist für den Seiteneinstieg für FH-absolventen zugelassen. Ich habe im Internet u.a. die Bemerkung gefunden das man dazu dann "nur noch" die pädagogische Einführung in den Schuldienst (einjährig) besuchen muss (von einer Anerkennung des FH-abschlusses bei der Bezirksregierung ist dort nicht mehr die Rede gewesen).“


    => Das ist in der Tat verwirrend! Zur Zeit hast du VIER Möglichkeiten an das BK zu kommen:


    I. Der reguläre Weg: UNI -> erstes Staatsexam -> Ref -> zweites Staatsexam -> Anstellung


    II. Du beantragst die Anerkennung deines FH / UNI Abschlusses und studierst die fehlenden "Scheine bzw. Fach" an einer UNI nach. Machst das 1. Staatsexam und gehst in das Ref. Bei dir ist es das Ref für das "Lehramt an Berufskollegs". Abschluss 2. Staatsexam!


    III. Du bewirbst dich an einer Schule und wirst genommen. Jetzt hast du zwei Möglichkeiten:
    ->A. Du stellst einen Antrag auf Anerkennung. Zudem unterrichtest du und gehst parallel zur UNI und machst die fehlenden "Scheine bzw. Fach" nach. Absolvierst das erste Staatsexam. Danach, ebenfalls parallel, besuchst du das berufsbegleitendes Ref. (ehemals OVP-B). Abschluss 2. Staatsexam!
    ->B. Du stellst keinen Antrag auf Anerkennung. Du unterrichtest und machst parallel die sog. "pädagogische Einführung". Nach einem Jahr beurteilt dich die Schulleitung -positiv- und du kannst an der Schule bleiben. Du hast dann aber weder das 1. noch das 2. Staatsexam.


    Info:
    http://www.schulministerium.nr…ng_von_FH-Absolventen.pdf


    http://www.schulministerium.nr…en_zum_Seiteneinstieg.pdf


    Hinweis: Zur Zeit (15.04.2009) ist das sog. berufsbegleitende Ref (ehemals OVP-B) noch NICHT wieder eingeführt worden. Deshalb müssen ALLE Seiteneinsteiger die das erste bzw. zweite Staatsexamen anstreben ebenfalls in die "pädagogische Einführung". Sobald das neue "OVP-B" steht findet ein Wechsel für diejenigen statt, die das 2. Staatsexam ablegen möchten. Die Zeit in der "pädagogische Einführung" soll dann angerechnet werden. Die "pädagogische Einführung" dauert ein Jahr - das OVP-B dauerte zwei Jahre. Aufgrund der Änderungen in der Lehrerausbildung wird aber das zukünftige OVP-B aber eventuell kürzer werden.


    Info: http://www.schulministerium.nr…ngsbestimmungen_OVP-B.pdf


    IV. Du bewirbst dich als Werkstatt oder technischer Lehrer am BK. Auch hier ohne 1. und 2. Staatsexam. Einen Antrag auf Anerkennung brauchst du nicht stellen. Technische Lehrer müssen ebenfalls an einer "pädagogischen Einführung" teilnehmen. Für die Werkstattlehrer gibt es was anderes.


    Info: Werkstatt bzw. technischer Lehrer
    http://www.bezreg-duesseldorf.…hnische_Lehrer_in8398.php


    Angebote für Werkstatt- bzw. technischer Lehrer:
    http://www.bezreg-duesseldorf.…ngen_an_Berufskollegs.php


    Pädagogische Einführung für Technische Lehrer (identisch mit der einjährigen pädagogischen Einführung):
    http://www.schulministerium.nr…agogische_Einfuehrung.pdf


    „3. Muss die Anerkennung durch die BZR Köln vor dem Einstellungsgespräch erfolgt sein?“
    => NEIN!!!



    Gruß,
    Textmarker

  • Hallo Peter , hallo textmarker,


    erstmal vielen Dank für Eure Mühen (und das bei dem Wetter; Hut ab!).
    DANKE SCHÖN!


    Werde mir das mal alles in Ruhe anschauen und falls noch Fragen bei mir auftauchen bin ich mal so frei und melde mich nochmals!


    Gruss
    Koch04

  • Eine Kleinigkeit hätte ich noch:


    a) weiss jemand wie so ein Vorstellungsgespräch eventuell ablaufen kann?
    b) Ist bei dem Gespräch neben der Schulleitung, Personalrat sonst noch jemand vertreten?
    c) Wie tritt man dort auf? Ich kenne Vorstellungsgespräche nur aus der Industrie mit Anzug und Krawatte.


    Danke für Eure Mühen.


    Gruss
    Koch04

  • Hallo Koch04,


    "a) weiss jemand wie so ein Vorstellungsgespräch eventuell ablaufen kann?"


    mmh, also die "Gegenseite" weiß natürlich das du keine pädagogische Ausbildung hast! Trotzdem solltest du aber "pädagogisches Grundlagen im weitesten Sinne" mitbringen. Eine mögliche Frage wäre z.B.:


    1) Es ist 14:00 Uhr 8.Std. zwei Schüler schlagen/streiten - sich was machen sie jetzt als Lehrer?
    Mögliche Antwort: S. separieren, einen unbeteiligten S. bitten er solle in die Nachbarklasse laufen um dort einen Lehrerkollegen zu holen, ....


    Die Zeiten des Frontalunterrichtes sind vorbei! D.h. für dich du musst die S. viel mehr selber machen lassen. Stichwort "kooperativer Unterricht". Im Idealfall bringst du Infomaterial mit in die Klasse, erstellst einen Arbeitsauftrag gibst diverse Vorgaben (wer holt das Material, wer schreibt die Ergebnisse auf, wer präsentiert, ..) und lässt die S. unter Aufsicht das Stundenthema selber erarbeiten und dann vorstellen.


    "b) Ist bei dem Gespräch neben der Schulleitung, Personalrat sonst noch jemand vertreten?"
    Ja, ggf. Gleichstellungsbeauftragte, 1* Schulkonferenz, 1* Lehrerkonferenz und ggf. Kollege vom Fach (z.B. Hauswirtschaftler)


    "c) Wie tritt man dort auf? Ich kenne Vorstellungsgespräche nur aus der Industrie mit Anzug und Krawatte."


    -> Die Vorstellungsgespräche heißen in der Schule "Auswahlgespräche"!


    Am besten gehst du einige Tage VOR dem Vorstellungsgespräch mal in die Schule und fragst nach dem sog. Schulprogramm - macht einen guten Eindruck! (vorher auf der Homepage schauen ob und wie aktuell das Schulprogramm dort ist). Vielleicht können sie dir eine gedruckte Version geben. Bei dieser Gelegenheit kannst du auf die "Kleiderordnung" achten.


    Hier noch ein gutes Handout zum Thema (ist aber für "fertige Lehrer")


    http://www.forumld.net/downloa…scharfe%20Einstellung.pdf


    Gruß,


    Textmarker


    P.S. Schulscharfe Stellen sind die Stellen die von den Schulen selber ausgeschrieben werden. Daneben gibt es NOCH Stellen die über das sog. Listenverfahren angeboten werden. Diese sind aber grundsätzlich nur für reguläre Lehrer.

  • Hallo Textmarker,


    erstmal danke für die Antworten!
    - das Schulprogramm habe ich bereits.
    - die Kleiderordnung an der Schule ist (im normalen Schulalltag) eher lässig; das heisst bei uns in der Industrie aber auch nichts denn bei den Vorstellungsgesprächen tritt man eher "aufgedonnert" auf und nachher geht es lockerer zu (sprich auf gut deutsch keine Kleiderordnung ausser der Chairman lässt sich blicken; selbst im oberen Management ist die Krawatte mittlerweile an normalen Tagen nicht mehr zu sehen; nur an hohen Feiertagen wie Kundenbesuch; Audits; Presseterminen etc).
    Ich denke dann passt es zu dem Vorstellungsgespräch ( in der Einladung von der Schule steht wörtlich "Einladung zum Vorstellungstermin) am besten mit schlichter Kleidung (kein Anzug) aber mit Krawatte; oder?


    Hast Du sonst noch ein paar nützliche Tipps?


    Danke & Gruss
    Koch04

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