Kann man aus dem Beamtenverhältnis kurzfristig ausscheiden und wieder eintreten?

  • Hallo zusammen,


    die obige Frage hört sich bestimmt verwirrend an.
    Es geht aber um folgendes.
    Ich hatte damals in Baden-Württemberg versäumt, die 13 Euro zusätzlich
    zu bezahlen, dass ich Beihilfe für Wahlleistungen im Krankenhaus in
    Anspruch nehmen kann.
    Leider merkt man so ein Fehler erst, wenn man krank ist.


    Nun kenn ich jemanden, der Fachlehrer und verbeamtet war.
    Dann hat dieser Studiert und wurde nach erfolgreichem Studium und
    Refendariat neu als Lehrer verbeamtet. Somit konnte er die Beihilfe die
    Wahlleistungen im Krankenhaus neu Beantragen.


    Frage:
    Wie kann ich z.B. aus dem Beamtenverhältnis kurzfristig ausscheiden und
    wieder eintreten, so dass ich dann auch wieder die Beihilfe für
    Wahlleistungen im Krankenhaus beantragen kann.



    Währe echt klasse, wenn mir da wer helfen könnte.


    Vielen Dank

  • ich würd eher vorschlagen, dass du dich mal mit den öffentlichen Kassen deiner Bundeslandes auseinandersetzt, ihnen die Situation erklärst und dann nachträglich die 13 Euro bezahlst.


    Kann mir eigentlich nicht vorstellen, dass das ein Problem sein sollte.


    Austetreten und wieder eintreten stell ich mir eher unrealistisch vor -das wär ja dann wie beim Wunschkonzert??
    Wir warten ja schon ewig auf die Verbeamtung - die würd ich wegen 13 Euro nicht auf's Spiel setzen....

  • HI,


    ich würde gerne die 13 Euro zahlen und nachzahlen.
    Leider geht das nicht mehr (Besolungsamt weigert sich) und die private Krankenkasse stuft mich als "gefährdet" ein und erlaubt mir nicht einen Tariv in anspruch zu nehmen, der diese Kosten übernehmen würde.

    • Offizieller Beitrag

    und wenn du dich mal an ein Krankenkassenforum wenden würdest ?
    Es gab da mal eines, das war krankenkassenunabhängig und richtete sich sowohl an Privat- wie an Kassenpatienten. Auch eine Rubrik für Beihilfefragen gab es.


    was sagt denn deine Beihilfestelle ? Und wofür giltst du als gefährdet ?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Leider geht das nicht mehr (Besolungsamt weigert sich) und die private Krankenkasse stuft mich als "gefährdet" ein und erlaubt mir nicht einen Tariv in anspruch zu nehmen, der diese Kosten übernehmen würde.


    Wenn du jetzt als "gefährdet" zählst, wirst du auch nach einem evtl. möglichen Wiedereinstieg (der eher ... schwierig sein dürfte) als "gefährdet" gelten. Damit wirs man dich auch dann nicht erlauben, einen entsprechenden Tarif in Anspruch zu nehmen.


    Würde ich sagen.


    kl. gr. frosch


  • Die Regelvorgabe war damals entweder - oder. Du hast dich für "oder" entschieden und die 13 Eumel gespart. Da warst du wohl zu "schwäbisch" und erfährst nun die Konsequenz dieser Entscheidung.


    Es gibt die verschiedensten Möglichkeiten, aus dem Beamtenverhältnis auszuscheiden. Aber auch da gilt: entweder-oder.
    - Du kannst kündigen.
    - Du kannst gekündigt werden.


    Dann kannst du dich anschließend wieder auf eine Beamtenstelle bewerben. Dabei beginnt jedoch das gesamte Procedere wieder von vorn: Bestenauslese (Notenschnitt) und Amtsarztverfahren. Nachdem du anscheinend gesundheitliche Probleme besitzt, dürfte die "Hürde Amtsarzt" ziemliche Probleme beim Wiedereintritt bereiten.


    Vermutlich bleibt dir nur eins:
    Verzichte auf Chefarzt und Einzelzimmer. Dafür hattest du dich damals ja entschieden.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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