Hallo zusammen,
die obige Frage hört sich bestimmt verwirrend an.
Es geht aber um folgendes.
Ich hatte damals in Baden-Württemberg versäumt, die 13 Euro zusätzlich
zu bezahlen, dass ich Beihilfe für Wahlleistungen im Krankenhaus in
Anspruch nehmen kann.
Leider merkt man so ein Fehler erst, wenn man krank ist.
Nun kenn ich jemanden, der Fachlehrer und verbeamtet war.
Dann hat dieser Studiert und wurde nach erfolgreichem Studium und
Refendariat neu als Lehrer verbeamtet. Somit konnte er die Beihilfe die
Wahlleistungen im Krankenhaus neu Beantragen.
Frage:
Wie kann ich z.B. aus dem Beamtenverhältnis kurzfristig ausscheiden und
wieder eintreten, so dass ich dann auch wieder die Beihilfe für
Wahlleistungen im Krankenhaus beantragen kann.
Währe echt klasse, wenn mir da wer helfen könnte.
Vielen Dank