Eingruppierung bei erneutem Angestelltenvertrag

  • Hallo,
    ich habe zurzeit eine unbefristete Vollzeitstelle als Angestellter und bin nun ziemlich unsicher, ob ich tatsächlich diese Stelle aufgeben soll. Dies müsste ich, wenn ich ein Referendariat nachhole und zum Beamten auf Widerruf ernannt würde.
    Das Problem ist, dass nach dem Ref. der Amtsarzt eine Verbeamtung ablehnen könnte (50:50 Chance). Dann würde ich wieder als Angestellter die gleiche Planstelle besetzen.
    Weiß jemand, wie dann die Eingruppierung ist? Könnte ich wieder meine jetzige Eingruppierung zurückbekommen und müsste man bei Stufe 1 der jeweiligen Entgeltgruppe des TV-L beginnen? Zur Zeit bin ich in Stufe 5.
    Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
    Grüße

  • Irgendwie schon. Es sind ja Entwicklungsstufen, bei denen man nach bestimmten Zeiten eine Stufe aufsteigt.
    Ich frage mich eben nur, ob ich mit Beginn eines neuen Vertrages wieder von vorn anfangen muss und die Zeit quasi "resettet" wird oder ob man den Anspruch hat, aufgrund der bisherigen Dienstzeit eine Einstufung in eine höhere Anfangsgruppe zu erhalten.

  • Ich habe eben auch mal im TV-L gesucht und in §16 Absatz 2 steht tatsächlich, das die Berufserfahrung aus dem vorherigen Arbeitsverhältnis bei der Einstufung berücksichtigt wird.
    In den darauf folgenden Protokollerklärungen zu diesen Paragraphen steht unter 3., dass zwischen diesen beiden Arbeitsverhältnissen nur 6 Monate, bei Wissenschaftlern ab Entgeltgruppe 13 maximal 12 Monate liegen dürfen.
    Ich bin in Entgeltgruppe 13, aber ob ich auch als Wissenschaftler gelte, kann ich nicht sagen. Wenn ja, darf mein Referendariat nicht länger als 12 Monate dauern und ich müsste sofort nach dem Ende des Refs nen neuen Vertrag bekommen. Seh ich das richtig oder wird das bei Lehrern anders gehandhabt?

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