• Guten Abend!


    Ich bin zur Zeit in der Vertretungereserve für Grundschulen in NRW tätig. Nach 2 Jahren erfolgt die Versetzung an eine feste Schule innerhalb des Schulamtsbezirks oder aber in einen anderen Schulamtsbezirk.


    Meine Frage ist nun, ist es auch möglich den Schulamtsbezirk nach den 2 Jahren zu wechseln, wenn der gewünschte Schulamtsbezirk in einem anderen Regierungsbezirk liegt? Oder bin ich 5 Jahre an meine derzeitige Bezirksregierung gebunden?!


    Hat jemand von euch hierzu schon Erfahrungen gesammelt?


    Danke!

  • Ich würde denken, dass du 5 Jahre gebunden bist, weil du dich ja quasi schulscharf (wenn auch nicht an der Schule, sondern beim Schulamt) beworben hast. Auf rechtliche Grundlagen kann ich mich aber leider nicht stützen.


    Gruß
    Britta

  • Da häng ich mich doch glatt mal dran...
    hat jemand Ahnung wie gebunden "gebunden" ist? Hatte mich auch schulscharf beworben und bin daher (mit Mangelfach) noch für die nächsten 3 Jahre gebunden. Spiele aber nun mit dem Gedanken wieder an meinen Studienort zurückzuziehen weil da halt noch ein großer Teil meiner Freunde sitzt. Wie wahrscheinlich ist das auch mit Blick auf den Doppelabschluss G8/G9?


    Grüßle,
    Kiki

    The only time my education was interrupted was, when I was at school. - Mark Twain


    The only time my education was interrupted was, when I was a teacher trainee in Germany!!! - Kiki

  • ach und noch gleich ne zweite Frage hinterher...
    Könnte ich mich dann bei den schulscharfen Ausschreibungen bewerben? Oder ist das dann ein anderes Verfahren?


    Gruß,
    Kiki

    The only time my education was interrupted was, when I was at school. - Mark Twain


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  • Meine Überlegung war, da ich nach 2 Jahren eh innerhalb des Schulamtsbezirks, aber auch in einen anderen Schulamtsbezirk versetzt werden kann, ob es da nicht möglich ist direkt die Bezirksregierung zu wechseln.


    Hat jemand sonst noch Erfahrungen diesbezüglich gemacht?

  • Bei Versetzungen, diese gehen ja nicht mehr schulscharf, sondern nur noch über http://www.oliver.nrw.de sollte man folgendes Bedenken.


    Auch innerhalb der ersten fünf Jahre kann man versetzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings die Freigabe des Schulleiters. Die kann man mit einigem Verhandlungsgeschick und Kompromissbereitschaft vielleicht bekommen. Die Freigabe der Bezirksregierung ist ebenfalls nötig. Die wird sich im Normalfall nur bei bezirksübergreifenden Versetzungen sperren, wenn überhaupt.
    Man sollte auch innerhalb der fünf Jahre möglichst jedes Jahr einen Versetzungsantrag einreichen, denn erst fünf Jahre nach dem ersten zulässigen Antrag ist eine Freigabe nicht mehr erforderlich. Man wird deshalb allerdingst nicht zwingend versetzt. Gerade mit Mangelfächern ist es schwierig die Schule oder den Bezirk zu wechseln (Gefärdung von Schülerlaufbahnen usw.).
    Da die Versetzungen von den Dezernenten und Schulleitern ausgeklüngelt werden, ist es wichtig, dass man eine aufnehmende Schule findet, deren Schulleiter dem Dezernenten mitteilt, dass man genau dich und deine Fächer braucht. Es schadet auch nicht, bei den Dezernenten zum entsprechenden Zeitpunkt anzurufen und mit ihnen zu sprechen. Der Dezernent hat auch den Überblick, welche Schulen überhaupt noch Kapazitäten haben und wird dann an die entsprechenden Schulleiter verweisen.
    En Personalrat kann man ebenfalls einschalten und um Unterstützung beim Versetzungsantrag bitten. Der ist quasi Profi in Sachen Versetzungsanträge und wird leider oft utnerschätzt.


    Grüße
    Peter

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