Du rechnest die Kosten vom gesamten Haus und dann prozentual die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer. Alles, was bei der ganzen Rechnerei über die 1250 Eumel hinausgeht, ist (nach derzeitigem Rechtsstand) sowieso verloren.... Ich setze immer stur die gesamten Kosten an - und schreibe in die Steuererklärung NICHT den Pauschalbetrag und lege auch mit sturer Regelmäßigkeit Widerspruch gegen die Ablehnung ein. Falls irgendwann vielleicht eine höchstrichterliche Entscheidung getroffen wird, werden nur die beantragten Summen für die Erstattung herangezogen. Vielleicht wird ja auch die gesamte Pauschalregelung gekippt.. (Die Hoffung stirbt zuletzt)
Neues zum Arbeitszimmer
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Danke Alias......dank dir .....
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Exakt, ich gebe derzeit auch immer die GESAMTEN Kosten an. Das sind so um die 1600 Euro. Die werden dann natürlich wieder abgezogen ... aber wer weiß, was einmal höhstrichterlich entschieden wird.
Noch ein Hinweis für _niedersächsische_ Lehrer: Unbedingt Einspruch gegen die derzeitige Allimentation einlegen (diesmal allerdings beim NLBV). Dort ist auch ein Verfahren anhängig (bereits Bundesverfassungsgericht!) und es könnte durchaus sein, dass die Richter feststellen, dass Lehrer zu wenig verdienen. Aufgrund der derzeitigen Finanzkrise wohl nicht sehr wahrscheinlich, aber der Einspruch ist auch kein großer Akt (55ct Porto) ... besser, als sich später zu ärgern.
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Zitat
Original von schlauby
[...] Dort ist auch ein Verfahren anhängig (bereits Bundesverfassungsgericht!) und es könnte durchaus sein, dass die Richter feststellen, dass Lehrer zu wenig verdienen. [...]Ob so ein Bundesrichter die Probleme der niedersächsischen Landesbeamten nachvollziehen kann (und will)? Immerhin wurden die Beamten und Richter der Länder und des Bundes durch die Föreralismusreform schön auseinanderdividiert. Divide et impera eben...
Gruß !
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Zitat
Original von Mikael
Ob so ein Bundesrichter die Probleme der niedersächsischen Landesbeamten nachvollziehen kann (und will)? Immerhin wurden die Beamten und Richter der Länder und des Bundes durch die Föreralismusreform schön auseinanderdividiert. Divide et impera eben...Mikael, bei allem Verständnis. Ein Richter, und schon gar nicht ein Richter am BVG!, urteilt nicht nach Bauchgefühl und mit Blick auf die Gehaltsabrechnung. Der prüft und entscheidet über den Sachverhalt schon juristisch methodisch korrekt nach der Rechtslage.
Unser Rechtsstaat funktioniert generaliter schon ganz gut. Da sollte man nicht in eine Paranoia verfallen, die in ihrer Überzogenheit etwas albern zu werden beginnt...
Nele
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Zitat
Original von neleabels
Unser Rechtsstaat funktioniert generaliter schon ganz gut. Da sollte man nicht in eine Paranoia verfallen, die in ihrer Überzogenheit etwas albern zu werden beginnt...Nele
Nein, bisher hatte ich im Grundsatz immer Recht mit meinen Vermutungen..
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Also bislang hat NDS vor Gericht fast immer einen auf den Deckel bekommen. Das dauert zwar sehr lange, aber es geschieht. Auch ich habe da -ähnlich wie neleabels- Vertrauen ins BVG. Zumal die Richter in NDS ja schon in unserem Sinne "entschieden" haben.
Für die Steuerfans hier: Ich gebe auch stets den Strom für PC und andere Arbeitsmittel an (unter Arbeitsmittel). Ein PC, Monitor, Scanner, Drucker braucht halt nicht nur Papier & Toner.
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Dumme Frage: Wie errechnest du den Stromverbrauch für deinen PC, hast du da einen besonderen Zähler?
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Ein Energiekostenmessgerät an der Steckerleiste. Hat bei mir ca 50 Euro pro Jahr ergeben.
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Hallo,
ich habe heute meinen Steuerbescheid bekommen und das Arbeitszimmer wurde nicht anerkannt mit der bekannten Begründung, dass ein Lehrer ja mehr Zeit in der Schule verbringt. Bei zwei Korrekturfächern komme ich zur Zeit übrigens kaum noch aus meinem unnötigen Arbeitszimmer heraus *fauch*.Hatte es angegeben, aufgrund des ersten Links hier im Forum. Kann mir jemand sagen, wann beschlossen wurde, dass es jetzt für 2008 doch nicht geht? Oder lohnt sich ein Widerspruch?
gruß, Panic
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Das es für 2008 nicht geht war eigentlich klar, das ist ja das, worüber sie streiten.
Ja, leg auf jedenfall Widerspruch ein, da noch ein paar Verfahren laufen. -
Widerspruch schreiben, die GEW hat dafür ein Musterscchreiben, wo das dann keine 5 Minuten dauert!
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Danke!
Der letzte Stand der GEW Mitteilung ist vom 4.9.2008 - ist das noch der aktuelle Stand? -
Da gehe ich von aus, kenne jedenfalls kein Urteil. Allerdings mußt du dann natürlich aus 2007 eine 2008 machen!
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Mir wurde das Arbeitszimmer schon für 2007 nicht mehr anerkannt.
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Und dennoch bekommt man immmer wieder geraten aufgrund der noch offenen Verfahren Widerspruch einzulegen, weil man sonst auch nichts erstattet bekommt, wenn bei diesen Verfahren ein anderes Ergebnis zustande kommen sollte als bisher.
Liebe Grüße,
Dalyna
P.S.: 2007 habe ich das Arbeitszimmer noch anerkannt bekommen.
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Mein Bearbeiter beim Lohnsteuerhilfering sagte mir, dass ein Bekannter von ihm, der die Sache mit der Pendlerpauschale vor Gericht vertreten habe, die Chancen für die Anerkennung des Arbeitszimmers als ziemlich gut einschätze.
Ich hoffe jetzt. -
Hallo,
ich habe auch gerade meinen Steuerbescheid für 2007 bekommen. In den Erklärungen auf der Rückseite werden eine ganze Menge Punkte aufgezählt, für die der Steuerbescheid vorläufig ist. Darunter fällt auch das Arbeitszimmer. Fett gedruckt steht dort auch nochmal, dass daher ein Einspruch nicht erforderlich ist.
Bevor ihr Einspruch einlegt, schaut vielleicht noch einmal nach, ob euer Steuerbescheid nicht auch einen solchen Vermerk trägt.Viele Grüße, jinny44
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Heute stand bei uns in der Zeitung, dass sich nun das Bundesverfassungsgericht mit der Sache beschäftigen wird. Das Gericht Münster hat entschieden, dass es in Teilen verfassungswidrig sei. Alles weitere soll nun vom BFG überprüft werden.
Ausgegangen ist die ganze Sache von einem Lehrer, der vor dem Gericht in MS gegen die Regelung geklagt hat.
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Ein neues, günstiges Urteil:
Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hat mit Beschluss vom 02.06.2009 (Az.: 7 V 76/09) vorläufigen Rechtsschutz zur einschränkenden einkommensteuerlichen Neuregelung der Abzugsfähigkeit von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer gewährt:http://www.finanzgericht.niede…8740_L20_D0_I3139310.html
Es bestht Hoffung. Bezugnehmend auf dieses Urteil ließe sich wohl Einspruch bei den Finanzbehörden einlegen....
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