Arbeitszimmer für 2008 auf jedem Fall von der Steuer absetzen!!!
Nachzulesen hier:
Arbeitszimmer für 2008 auf jedem Fall von der Steuer absetzen!!!
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Danke für den Hinweis!
Ich hatte tatsächlich überlegt, das AZ für 2008 nicht mehr anzugeben.
Gruß
Sina
Oh danke! Das klingt ja wieder ganz gut. Ich habe gerade vor 3 Wochen für 2007 Einspruch erhoben, habe gerade erst den Steuerbescheid bekommen. Bis 2008 bin ich noch gar nicht vorgedrungen...
DANKE für die Info, schlauby!
Ich habe im Sommer angefangen zu arbeiten und ich wusste ja, dass das Arbeitszimmer nicht mehr angegeben werden kann... also hab ich mir keins eingerichtet.
Statt dessen hat jetzt jedes meiner vier Kinder ein eigenes Kinderzimmer und mein Schreibtisch steht in meinem Schlafziimmer.
Ob ich besser wieder umräume???????
Mal eine ganz blöde Frage:
ich hocke gerade über meiner Steuererklärung.
Wo und wie kann ich das Arbeitszimmer denn überhaupt angeben? Hab ich bislang noch nie gemacht.
goldi .. größe der Wohnung, davon anteilsmäßig die qm des Arbeitszimmers, dann davon den prozentualen Anteil (zb. 85qm Wohnung, 20qm Arbeitszimmer sind 23,5 Prozent), die dann ausrechnen in Bezug auf die Warmmiete pro Monat und dann mit 12 multiplizieren.
Klingt vielleicht umständlich.. aber das kapiert sogar der Sachbearbeiter beim Finanzamt (jedenfalls hat meiner das damals von mir so in der Aufstellung haben wollen).
Hallo,
ich brüte gerade über der Steuererklärung und könnte nun theoretisch versuchen das Arbeitszimmer in der Steuererklärung anzugeben (habe es noch nie gemachtbzw. machen können mangels Arbeitszimmer). Verweist man dann in der Steuererklärung auf das offene Verfahren, oder wie funktioniert das? Stimmt das mit der Obergrenze 1250 Euro, die ich irgendwo gelesen habe. Wenn die anteilig Heizung und Miete schon drüber liegen, kann ich es mir ja sparen Müll und Wasser anzugeben, oder? Mir fällt auch gerade ein, dass sich einige Kollegen von unserem Chef etwas schreiben lassen, wegen keinem Arbeitsplatz in der Schule. Braucht man das auch noch?
Puh ist das alles kompliziert.
Viele Grüße und danke
Bist du wirklich anteilig mit dem Arbeitszimmerkosten denn drüber, also anteilig für die Wohnfläche und dann noch mal die anteilige Nutzung des Arbeitszimmers privat usw.?
Gibt es denn noch einen Prozentsatz, wie viel dann private Nutzung ist? Wenn das Arbeitszimmer etwa 10% der Wohnfläche ist, kann ich dann nicht von allen Kosten ein Zehntel nehmen? Davon abgesehen nutze ich das Arbeitszimmer echt nur zur Unterrichtsvor- und Nachbereitung, bzw. als Lagerplatz für meine Unterrichtsmaterialien.
Ich würde auch dringend davon abraten in der Steuererklärung anzugeben, dass das Arbeitszimmer anteilig auch privat genutzt wird - gibt nur Ärger. Ich habe das im ersten Jahr gemacht und musste dann dem Amt Rede und Antwort stehen. Danach habe ich 100% berufliche Nutzung angegeben und nie mehr etwas von den Damen und Herren gehört.
Bitte bitte bitte: Kauft euch einen vernünftigen "Steuerberater". Wenn ich das hier z.T. lese, höre ich Peer Steinbrück in der Ferne diabolisch lachen.
Edit: Paulchen war schneller
Ich habe einfach mal schriftlich Widerspruch eingelegt, habe begründet, welchen Betrag das pro Monat im Jahr ausmacht und direkt darauf hingewiesen, dass das Arbeitszimmer ausschließlich zum Arbeiten genutzt wird
Ich bin gespannt!
Leute, ihr gebt doch hoffentlich alle euer Telefon an (Kosten pro Monat)
LG
Isa
ZitatOriginal von ulsa
Gibt es denn noch einen Prozentsatz, wie viel dann private Nutzung ist? Wenn das Arbeitszimmer etwa 10% der Wohnfläche ist, kann ich dann nicht von allen Kosten ein Zehntel nehmen? Davon abgesehen nutze ich das Arbeitszimmer echt nur zur Unterrichtsvor- und Nachbereitung, bzw. als Lagerplatz für meine Unterrichtsmaterialien.
Nix, das Arbeitszimmer ist Arbeit und wird nicht prozentual privat genutzt. Es macht nur prozentual was von der Miete aus!!!!
Aujeh.....muss ich mich hier wirklich mal kneifen???????????????????????
Wieso solltest du dich kneifen müssen. Natürlich nutze ich das Arbeitszimmer auch privat (z.B. für den Sportverein, setze ich dann ja auch als Spende mit dem "Verzicht auf Aufwendungen" ab) und was viel wichtiger ist, für andere berufliche Tätigkeiten, somit ist es genau aufzuteilen, wieviel Prozent wozu sind.
ZitatOriginal von schlauby
Susannea:
Unsinn, natürlich schreibe ich diesen Forumsbericht gerade von meinem privaten Notebook-Arbeitsplatz am Wohnzimmertisch. Ist doch klar !!! Mein Arbeitszimmer wird also nie und nimmer mal privat benutzt. Das weiß auch meine Sachbearbeiterin und findet das so gut.
Naja, so ist das dann schon klar, aber mehr als 100% geht eben nicht abzusetzen
Aber ich verstehe, dass ihr das einfach nur anders definiert/formuliert, wenn ihr keine anderen absetzbaren Tätigkeiten habt
Zitat
Original von ulsa
... Stimmt das mit der Obergrenze 1250 Euro, die ich irgendwo gelesen habe.
jup.
Zitat
Wenn die anteilig Heizung und Miete schon drüber liegen, kann ich es mir ja sparen Müll und Wasser anzugeben, oder?
jup. Falls jemand drunter liegt, kann er noch Strom, Renovierungskosten und Reinigungskosten dazurechnen.
Zitat
Mir fällt auch gerade ein, dass sich einige Kollegen von unserem Chef etwas schreiben lassen, wegen keinem Arbeitsplatz in der Schule. Braucht man das auch noch?
Das dürfte den Sachbearbeiter wenig beeindrucken - und ist eh bekannt.
Vergiss nicht, ZUSÄTZLICH zu den Arbeitszimmerkosten die Einrichtungsgegenstände des Arbeitszimmers als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen. Das geht nämlich noch immer - auch wenn man uns kein Arbeitszimmer zugesteht. Regal, Teppich, Schreibtischlampe usw...
Ist es denn so, dass man den Prozentsatz der Fläche (bsp. unser Haus hat eine Fläche von 120m², das Arbeitszimmer ca. 25) ausrechnet und dann den Prozentsatz der Kosten für Heizung nimmt?
Zusätzlich zu den 1250 oder kann ich nur eines absetzen. Will auf jeden Fall die 1250 Euro angeben, wer weiß, was da noch entschieden wird.
Du rechnest die Kosten vom gesamten Haus und dann prozentual die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer. Alles, was bei der ganzen Rechnerei über die 1250 Eumel hinausgeht, ist (nach derzeitigem Rechtsstand) sowieso verloren.... Ich setze immer stur die gesamten Kosten an - und schreibe in die Steuererklärung NICHT den Pauschalbetrag. Falls irgendwann vielleicht eine höchstrichterliche Entscheidung getroffen wird, werden nur die beantragten Summen für die Erstattung herangezogen. Vielleicht wird ja auch die gesamte Pauschalregelung gekippt.. (Die Hoffung stirbt zuletzt)
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