Frage zu Renovierungsarbeiten bei Auszug u.ä.

  • Hallo liebes Forum,
    eine Frage ganz off-topic, aber vielleicht könnt ihr mir ja Antworten geben oder mir ein gutes und auch ausreichend frequentiertes Mietrechtforum nennen. Ich beabsichtige aus meiner winzigen Wohnung auszuziehen. In meinem Mietvertrag steht auf den frei einzutragenden Zeilen "Wohnung muss in Raufaser weiß gestrichen übergeben werden", bei der Abteilung zu den Schönheitsreparaturen ist nichts eingetragen oder angekreuzt.
    Beim Einzug hatte ich schon einen recht verwohnten Teppich drin und die Raufaser war schon mehrfach übergestrichen worden. Nun ist der Teppich nach 7 weiteren Jahren mehr oder weniger am Ende, die Raufaser käme einem sicherlich entgegen, wenn man sie noch mal überstreichen würde, das schon die "Noppen" gar nicht mehr vor lauter Farbe sichtbar sind.
    Mich interessiert nun, was die Vermieterin von mir beim Auszug verlangen kann. Am liebsten würde ich ihr sagen, dass ich ihr die Farbe zahle, dass die Raufaser aber meines Erachtens neu gemacht werden müsste (Aber nicht auf meine Kosten). Der Boden muss meiner und auch anderer Meinung nach unbedingt neu gemacht werden. Aber beides war ja schon vorher nicht in einem guten Zustand.


    Wisst ihr, welche Rechte und Pflichten ich habe?

  • Hallo Aktenklammer,


    in diesem Fall würde ich den Eintritt in den Mieterschutzverein empfehlen, da dir dort wirklich die aktuellsten Rechte und Pflichten mitgeteilt werden und dir zudem im Streitfall auch noch geholfen wird.
    Wenn du ein gutes Verhältnis zur Vermieterin hast, würde ich sie vorab einfach fragen und deine Sorgen schildern. Vielleicht kommt ihr gemeinsam zu einer Lösung.
    Aus Erfahrung kann ich sagen, dass manches, was im Mietvertrag steht, nicht unbedingt rechtens ist, dass man aber sehr sehr viel Ärger haben kann, obwohl man im Recht ist.


    Viele Grüße
    volare

    Eine Lösung kommt fast immer aus der Richtung, aus der man sie am wenigsten erwartet, was bedeutet, dass es keinen Sinn hat, in diese Richtung zu gucken, weil sie nicht von dort kommen wird.


    (Douglas Adams)

  • Hallo volare,
    wenn alles klappt, kann/muss ich bis Mittwoch kündigen und die Mieterschutzvereine haben Vorlaufzeiten von 3 Monaten, das klappt dann nicht mehr.
    Zu meiner Vermieterin habe ich kein Verhältnis, ich bin immer froh, wenn ich sie nicht sehe ... sie ist bestimmt nett, aber ein bisschen komisch ...

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