Hallo liebes Forum,
eine Frage ganz off-topic, aber vielleicht könnt ihr mir ja Antworten geben oder mir ein gutes und auch ausreichend frequentiertes Mietrechtforum nennen. Ich beabsichtige aus meiner winzigen Wohnung auszuziehen. In meinem Mietvertrag steht auf den frei einzutragenden Zeilen "Wohnung muss in Raufaser weiß gestrichen übergeben werden", bei der Abteilung zu den Schönheitsreparaturen ist nichts eingetragen oder angekreuzt.
Beim Einzug hatte ich schon einen recht verwohnten Teppich drin und die Raufaser war schon mehrfach übergestrichen worden. Nun ist der Teppich nach 7 weiteren Jahren mehr oder weniger am Ende, die Raufaser käme einem sicherlich entgegen, wenn man sie noch mal überstreichen würde, das schon die "Noppen" gar nicht mehr vor lauter Farbe sichtbar sind.
Mich interessiert nun, was die Vermieterin von mir beim Auszug verlangen kann. Am liebsten würde ich ihr sagen, dass ich ihr die Farbe zahle, dass die Raufaser aber meines Erachtens neu gemacht werden müsste (Aber nicht auf meine Kosten). Der Boden muss meiner und auch anderer Meinung nach unbedingt neu gemacht werden. Aber beides war ja schon vorher nicht in einem guten Zustand.
Wisst ihr, welche Rechte und Pflichten ich habe?