Hallo,
ich habe folgendes Problem:
seit einigen Jahren habe ich einen unbefristeten Angestelltenvertrag an einer niedersächsischen Berufsschule, könnte aber nach einem verkürzten Referendariat die Verbeamtung erlangen. Mir wird von mehreren Seiten geraten, meinen unbefristeten Vertrag als Angestellter abzusichern, falls nach dem Referendariat die Verbeamtung doch nicht klappt. Daher wurde mir vorgeschlagen, diesen Vertrag per Sonderurlaub (§28 TV-L) ohne Bezüge ruhen zu lassen. Dann kann man aber wohl nicht die 5 Stunden Nebentätigkeit als angestellte Lehrkraft, die mir das Seminar zugestanden hat, vertraglich regeln.
Eine andere Überlegung vom Bezirkspersonalrat war es, den jetzigen Vertrag auf 5 Stunden zu reduzieren und damit die Nebentätigkeit neben dem Referendariat abzuwickeln. Das soll aber auch nicht gehen, weil man wohl laut Beamtenrecht nicht gleichzeitig zwei Rechtsverhältnisse (Beamter auf Widerruf und Angestellter) haben kann.
Hat jemand von euch einen ähnlichen Fall erlebt und weiß, wie dies dort vertraglich geregelt wurde? Es muss doch eine Lösung geben.
Grüße
Angestellter und Beamter gleichzeitig?
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Mittlerweile weiß ich bescheid. Es gibt hierzu ein Urteil des BAG, aber auch im Nds. Beamtengesetz steht es unter §17 (bei anderen Bundesländern unter nem anderen Paragraphen).
Mit der Ernennung als Beamter auf Probe erlischt jegliches privatrechtliches Arbeitsverhältnis.
Ich muss mir also jetzt überlegen, ob ich meinen unbefristeten Angestelltenvertrag riskiere, um mit einer Chance von 50:50 beim Amtsarzt eine Verbeamtung zu erzielen. Voraussetzung ist natürlich ein erfolgreicher Abschluss des Referendariats, aber das sollte eigentlich nicht das Problem sein.
Grüße
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