Verbeamtung durch ProReKo-Schule

  • Hallo,
    in Niedersachsen sind ja den ProReKo-Schulen personal- und dienstrechtliche Befugnisse übertragen worden (z.B. Verbeamtung auf Lebenszeit). Der Dienstherr ist der Schulleiter. Könnte dann nicht die ProReKo-Schule eine angestellte Lehrkraft direkt verbeamten?
    Oder könnte die ProReKo-Schule jemanden verbeamten, auch wenn der Amtsarzt eine Verbeamtung nicht empfehlen würde?
    Andererseits ist man ja Landesbeamter.
    Hat da jemand eine Info, wie das mit den ProReKo-Schulen geregelt ist?
    Wer gibt denn dann eigentlich den Auftrag zur amtsärztlichen Untersuchung, die Landesschulbehörde oder die ProReKo-Schule?
    Hoffentlich kennt sich jemand von euch besser als ich damit aus.
    Grüße

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