Hallo zusammen,
ich büffele gerade für meine Ex-Prüfung. Unter anderem werde ich mich über rechtliche Aspekte von Schulfahrten prüfen lassen.
Nun bin ich über einen Satz gestolpert, den ich nicht verstehe:
"Bei volljährigen Schülern beschränkt sich die Aufsichtspflicht auf die ordnungsgemäße Durchführung der Schulfahrt."
... was heißt das???
Gruß,