Hey,
bei uns steht zum Schuljahreswechsel mit ziemlich großer Sicherheit eine Abordnung an. Höchstwahrscheinlich ist eine komplette Stelle zu viel. Außerdem werden vorher noch die Personalräte neu gewählt...ein toller Zeitpunkt! Nun wird heiß darüber diskutiert, ob alle Mitglieder des Personalrates NICHT abgeordnet werden können oder ob das nur für den Vorstand gilt. Bei uns werden wahrscheinlich 3 Personen gewählt. Da die Entscheidung im Sommer ansteht, gibt es dadurch natürlich ganz schön viele Intrigen. Gibt es eine rechtliche Grundlage, die bestimmt, wer genau abgeorndet werden kann? Und wie das mit dem Personalrat ist? Das Wissen könnte die Situation wohl etwas entschärfen. Danke für die Hilfe
Abordnung Personalrat
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ALso ich kann dir nur soviel antworten, weil bei uns am Montag die Wahlen beginnen.
Wenn du dich zum Prat. aufstellst und gewählst wirst, dann kannst du nicht versetzt werden. Du kannst dich allerdings versetzen lassen, wenn du die Schule verlassen möchtest. Das hat mir auch der Hauptpersonalrot so bestätigt. An unserer Schule gab es nämlich dieses Problem. Es wollte keiner machen, weil einige mit dem Gedanken spielen, im nächsten Schuljahr einen Versetzungsantrag zu stellen. Hoffe, ich konnte dir helfen.
LG
Pet -
Genuso kann ich es auch bestätigen.
Eine Kollegin wusste, dass eine Abordnung zu einer anderen Schule ansteht.
Weil sie zu dem Zeitpunkt keine Klasse hatte, wäre sie es wohl gewesen.
Eine plötzliche Entscheidung, sich in den Personalrat wählen zu lassen, hat sie dann davor bewahrt.... -
Unser Problem ist eher, dass sich jeder aufstellen lassen würde, um der Abordnung zu entgehen - auch die Personen, die es nur aus dem Grund machen. Kann man nicht wirklich für gut halten. Kann kein Mitglied aus dem Personalrat abgeorndet werden oder gilt dies nur für den Vorstand?
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Personalvertretungsgesetze können sich je nach Bundesland im Detail evlt. unterscheiden.
Bei uns kann KEIN Mitglied des Personalrats abgeordnet werden. Der Personalrat muss bei Abordnungen, die über eine gewisse Zeit hinaus gehen, zustimmen.
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Zitat
Unser Problem ist eher, dass sich jeder aufstellen lassen würde, um der Abordnung zu entgehen - auch die Personen, die es nur aus dem Grund machen. Kann man nicht wirklich für gut halten.
Nur weil sich jemand aufstellen lässt, heißt es ja noch nicht, dass dieser jemand gewählt wird...Interessant wäre da noch die Frage, ob schon allein das zur Wahl antreten ein Verbot der Abordnung nach sich ziehen würde (analog der freien Wirtschaft, wo jemand, der nicht gewählt wurde, dennoch eine zeitlang unkündbar ist...).
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Ich hänge mich hier mal dran
Meine Freundin, Beamtin auf Lebenszeit, ÖPR an ihrer Schule in RLP ist schwanger und will nach dem Mutterschutz in Elternzeit mit 16 Stunden und Klassenleitung an ihre alte Schule zurückkommen. Ich habe gerade im Personalvertretungsgesetz noch einmal nachgelesen, was hier auch geschrieben wurde, dass sie nur nach eigener Zustimmung abgeordnet/versetzt werden könnte. Ändert daran der Faktor "Elternzeit" etwas oder spielt der keine Rolle?
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bereits bei einer Aufstellung zur Wahl ist ein/e Kandidat/in vor Versetzung geschützt. elternzeiten sind bedeutungslos.
Der Schutz soll die PR-Leute vor Druck z. B. durch die SL bewahren und damit ihre Unabhängigkeit sichern.
LG simone
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