Liebe Kolleginnen,
wisst Ihr, was in folgendem Fall passiert: Habe auf dem Papier voll gearbeitet habe, drei Jahre hintereinander, aber de facto habe ich immer 1-2 Stunden weniger gearbeitet und die Stunden sind auf das nächste Schuljahr übertragen worden. Inzwischen habe ich also einen Überhang von 4 Stunden, die ich über das Deputat hinaus künftig leisten müsste. Nun habe ich aus privaten Gründen vor, das Bundesland spätestens zum übernächsten Schuljahr zu wechseln, evtl. zieht dies sogar einen Wechsel vom Beamten- ins Angestelltenverhältnis nach sich.
Was passiert mit diesen Stunden? Muss ich sie etwa "zurückzahlen"?
Habt Dank für Eure Infos!