Wie viele Tage darf ich bei Krankheit meines Kindes fehlen?

  • Guten Abend,


    ich bräuchte dringend mal eine verlässliche Auskunft, wie viele Tage ich in Baden-W. als Beamter offiziell fehlen darf, wenn mein Kind (schwer = Krankenhaus) erkrankt ist.


    Ich bin der Meinung, es sind - anders als bei Angestellten - nur 4 Tage. Richtig?

  • Ich meine auch, dass 4 Tage richtig ist.
    Ich fehle allerdings jedesmal, wenn mein Kind krank ist (zumindest am ersten akuten Tag bei spontaner Erkrankung, danach kümmer ich mich natürlich!).
    Und obwohl es schon mehr als 4 Tage waren, hat noch keiner was gesagt... ?(


    Ich frag mich auch, was man sonst machen soll??? Ich bin allerinerziehend, meine Freunde arbeiten alle und meine Eltern auch.
    Soll ich das Kind alleine lassen? Dann bin ich vermutlich irgendwann dran wg. unterlassener Aufsichtspflicht, falls was passiert.
    Ich frag mich, wie man das bewerkstelligen soll, aber das frag ich mich schon, seit ich das Kind habe ;)

  • Bei mehr Tagen: Dann bist du halt krank, sei es weil du psychisch so mitgenommen bist. Sollte kein Problem sein, oder?

  • Hallo,


    es sind 4 Tage in BW - in der Tat! Ich halte das auch für völlig unrealistisch. Habe mal ein Mitglied der Jungen Philologen drauf angesprochen - da sollte doch mal Druck auf die Politik gemacht werden!

  • Also, mal ehrlich. Gibt es irgend eine andere Berufsgruppe außerhalb des öffentlichen Dienstes, wo es Sonderurlaub für kranke Kinder zu Hause gibt?! Also, meine Mutter hat damals immer Überstunden abgebummelt. Lass mich da aber gerne eines anderen Belehren.


    Und wenn man man mit seinen 4 Tagen nicht hinkommt und auch keine Überstunden mehr hat, dann wurde hier ja schon der entsprechende Weg dargestellt: einfach selber KRANKMELDEN, ist doch klar (jetzt bloß kein schlechtes Gewissen).


    Deshalb politisch aktiv zu werden, halte ich für etwas übertrieben. Bislang ist mir jedenfalls kein Lehrer bekannt, der seine kranken Kinder alleine zu Hause lassen musste ;)

  • ich glaube, da geht es so ziemlich jeder berufsgruppe besser. bzw all denen, die in einer gkv versichert und angestellt sind... die dürfen nämlich 10 tage (ich meine sogar pro kind) im kalenderjahr zuhause bleiben.

  • Hier in Hessen sind's auch für verbeamtete Lehrer 10 Tage. Selbst die find ich knapp bei einem Kleinkind...

    Man soll denken lehren, nicht Gedachtes.
    (Cornelius Gustav Gurlitt)

  • Zitat

    Original von schlauby
    Also, mal ehrlich. Gibt es irgend eine andere Berufsgruppe außerhalb des öffentlichen Dienstes, wo es Sonderurlaub für kranke Kinder zu Hause gibt?!


    FrauBounty hat Recht. Bei Angestellten sind es 10 Tage pro Kind! Allerdings erhalten diese meines Wissens in solch einem Fall keine Lohnfortzahlung, sondern Krankengeld. Da haben es Beamte leichter. Während der 4 Tage findet kein Abzug statt.


    Mir persönlich wären aber 10 Tage bei entsprechenden Abzügen lieber. Da ich eine "ehrliche Haut" bin, mag ich die "Trickserei" mit persönlichen Krankschreibungen bei krankem Kind absolut nicht.


    Gerade vor dem Hintergrund, dass alle Welt nach verbesserten Bedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie schreit, halte ich dieses Thema durchaus für ein Politikum und würde mich über entsprechenden Druck freuen.

  • Hallo,


    Angestellte bekommen 10 Tage pro Kind, pro Elternteil, Allteinerziehende 20 Tage.


    Sich selbst krankzuschreiben ist meiner Ansicht nach kein Tricksen. Und absolut notwendig.


    Andere einzige Möglichkeit, unbezahlt zu Hause bleiben.


    LG Anja

  • Zitat

    Original von Anja82
    Sich selbst krankzuschreiben ist meiner Ansicht nach kein Tricksen. Und absolut notwendig.


    Ich würde es ja notfalls auch so machen. "Tricksen" meine ich in diesem Sinne auch nicht abwertend. Du setzt dich bei den bestehenden Regeln aber einem ständigen Rechtfertigungsdruck aus. Den Schuh muss man sich zwar nicht anziehen, aus dem oben erwähnten Grund finde ich aber trotzdem, dass es völlig normal sein sollte, dass ich mich auf die Krankheit meines Kindes berufen kann und nicht eine nicht existente eigene Erkrankung vorschieben muss.

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