Hallo,
angenommen man wird in RLP oder in einem anderen Bundesland außer NRW mit 37 Jahren verbeamtet. Kann man dann später einmal in NRW als verbeamteter Lehrer arbeiten -> (NRW verbeamtet die Lehrer ja nur bis 35).
Bin für jede Antwort dankbar
Hallo,
angenommen man wird in RLP oder in einem anderen Bundesland außer NRW mit 37 Jahren verbeamtet. Kann man dann später einmal in NRW als verbeamteter Lehrer arbeiten -> (NRW verbeamtet die Lehrer ja nur bis 35).
Bin für jede Antwort dankbar
kann denn keiner weiterhelfen?
Hallo Umi!
Kann dir keine gesicherte Antwort geben, aber ich glaube nicht, dass bei einem Ländertausch (als Beamter auf Lebenszeit) das Verbeamtungsalter eine Rolle spielt! Dieses Verfahren ist ja eher nach sozialen Gesichtspunkten aufgebaut. Wie gesagt, weiß es nicht sicher, aber kann es mir nur so vorstellen...
LG Mare
Beim Ländertauschverfahren geht es meiner Meinung nach nicht darum, dass der Status verändert wird. Ich denke nicht, dass das Alter der Verbeamtung eine Rolle spielt. Es könnte höchstens sein, dass beim Tausch Angestellter gegen Beamter das Land nicht mitmacht aus Kostengründen. Aber eine verbindliche antwort hab ich da leider auch nicht.
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