Hallo liebe Kollegen!
Im Mai letzten Jahres habe ich meinen zweiten Sohn bekommen. Bis dato war ich an einer Grundschule in Nrw tätig, die sich 35 Kilometer von meinem Wohnort befindet.
Nun möchte im August '10 mit einer Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit (14 Stunden) wieder anfangen zu arbeiten.
Da mir die Fahrerei mit zwei Kindern zuviel ist, würde ich gerne einen Versetzungsantrag stellen. Leider müsste ich dabei auch die Bezirksregierung wechseln.
Das Schulamt, der VBE und ein Herr bei der Bezirksregierung sind sich jedoch leider uneins, was die Möglichkeit einer Versetzung betrifft. Die einen sagen, dass ein Wechsel während der Elternzeit nicht möglich ist, die anderen meinen, ich müsste den Antrag Ende diesen Jahres stellen.
Hat jemand zufällig Erfahrungen damit gemacht?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen,
Rike
Versetzungsantrag in Elternzeit
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Hallo Rike,
warum denn nicht? Heute haben zwei meiner Kolleginnen, beide auch gerade in Elternzeit, ihre Versetzungsanträge abgegeben. Begründung war jedesmal die Kinderbetreuung. Es wird doch da nicht so große Unterschiede zwischen den Bundesländern geben, oder?
Gruß Pepi -
Hallo Rike,
also, du kannst dich während der Elternzeit definitiv nicht versetzen lassen. Erst am Ende der Elternzeit kannst du einen Versetzungsantrag stellen. Wann wäre das denn bei dir?
Wenn du während der Elternzeit teilzeit arbeiten möchtest, kannst du dich aber an eine andere Schule abordnen lassen. Dafür würde ich mich entweder ans Schulamt wenden, oder eine Schule direkt fragen, ob Bedarf ist. Das hat dann auch den Vorteil, dass diese Schule dich beim Versetzungsantrag anfordern kann und dass du dann größere Chancen auf eine erfolgreiche Versetzung hast.So, ich hoffe, ich konnte dir weiter helfen, bei weiteren Fragen schick doch einfach eine PN.
Viele Grüße, Nicole
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