freigabe ohne Frist

  • Hallo zusammen,


    ich bin an einer Privatschule/ Ersatzschule in NRW verbeamtet und möchte gerne in ein anderes Bundesland wechseln, Hierzu benötige ich ein Freigabe des Schulträgers (in diesem Fall ist das der Schulleiter gewesen). Netterweise habe ich eine solche schriftlich erhalten. Da es sich nicht um ein Formblatt handelt, sondern er das Ganze formlos gemacht hat, enthält die Freigabe keine Frist , zu der ich freigestellt bin. Nun würde ich gerne wissen, ob dies bedeutet, dass ich auch inmitten des Halbjahres die Stelle wechseln kann. (Bewerbungsverfahren ist durch, die neue Stelle ist klar, nur der Schulleiter sträubt sich nun).


    Danke!!!!!!!

  • Hallo!
    Wie lautet denn die Formulierung in dem Schreiben? Also nur ungefähr so: "Turtlebaby wird vom Ersatzschuldienst an der Schule XY freigestellt/freigegeben" ?
    Falls ja, ist davon auszugehen, dass du mit sofortiger Wirkung gehen kannst. da kann dein Schulleiter nichts machen. Aber warum die Eile? ich finde es den Kollegen ggü. unfair mitten im Halbjahr zu gehen - die dürfen dann ja deine Stunden schultern...
    Grüße,
    Antigone

  • ja so lautet der Text.


    Warum? Weil ich mich auf eine Stelle beworben habe, die eben jetzt und nicht im Sommer ausgeschrieben ist. Wenn ich Sie nicht annehmen, dann bekommt sie jemand anderes. Wenn man so wie ich lange auf eine Stelle genau dort gewartet hat, dann tut es einem zwar leid, aber wem tu ich leid, wenn ich dann im Sommer keine Stelle bekomme? Es geht hier um Familienzusammenführung mit 2 kleineren Kindern, da geht mir meine Familie vor die Kollegen.


    Grüße turtlebaby

  • Ich verstehe, dass das nervig ist.
    So ist das leider mit dem beamtentum: Schön und gut, wie sicher die Jobs sind, flexibel ist man leider überhaupt nicht...
    Aus dem Kirchen- bzw. Ersatzschuldienst kommst du zu Not auch per Kündigung raus und zwar auch außerhalb der vertraglich gesetzten Fristen.

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