Hallo zusammen,
ich bin an einer Privatschule/ Ersatzschule in NRW verbeamtet und möchte gerne in ein anderes Bundesland wechseln, Hierzu benötige ich ein Freigabe des Schulträgers (in diesem Fall ist das der Schulleiter gewesen). Netterweise habe ich eine solche schriftlich erhalten. Da es sich nicht um ein Formblatt handelt, sondern er das Ganze formlos gemacht hat, enthält die Freigabe keine Frist , zu der ich freigestellt bin. Nun würde ich gerne wissen, ob dies bedeutet, dass ich auch inmitten des Halbjahres die Stelle wechseln kann. (Bewerbungsverfahren ist durch, die neue Stelle ist klar, nur der Schulleiter sträubt sich nun).
Danke!!!!!!!