Fachkraft ohne DLRG-Grundschein geht mit Behinderten schwimmen - Ist das haftungsrechtlich ok?

  • Ich hatte heute Morgen eine Diskussion zu einem Aufsichtspflichtfall, der sich abseits unseres Berufsfeldes abspielt. Vielleicht hat hier ja jemand das notwendige Know-How und kann meine Sichtweise dazu begründet stützen oder aber auch widerlegen.


    Folgendes Szenario:
    Eine examinierte Pflege-Fachkraft und eine Pflegehelferin gehen mit einer kleineren Gruppe geistig und körperlich behinderter Menschen zum Schwimmen. Beide verfügen nicht über einen DLRG-Grundschein oder ähnliches.


    Meine spontane Reaktion darauf war: Würde ich als Pflegehilfskraft nicht oder nur mit schriftlicher Anweisung durch den Arbeitgeber machen, da eine rechtliche Absicherung bei Unfällen in diesem Fall wohl nicht gegeben sein wird.


    Aussage der Pflegehelferin: Natürlich sind wir da versichert. Außerdem ist das mit der Heimleitung so abgesprochen und wird schon seit Jahren so praktiziert.


    Was meint ihr dazu?

  • Ist ein Rettungsschwimmer anwesend, der nicht zur Gruppe gehört, aber trotzdem die Aufsicht übernimmt?
    Wenn nein: Würde ich nicht machen!!!

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • Sehe ich wie Mrs X. Das "ham wir schon immer so gemacht" hilft vor Gericht nicht viel.... da gibt es auch keine Versicherung.


    Ich glaube auch nicht, das die Schulleitung ein Papier unterschreiben würde, in dem sie die Pflegekräfte explizit von jeder Haftung befreit und selbst die Haftung übernimmt.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • MrsX: Also der Bademeister ist natürlich im Bad anwesend. Ich frage mich aber trotzdem ob das reicht. Schließlich wird er - wie das in Schwimmbädern üblich ist - nicht permanent ein Auge nur auf diese eine Gruppe richten.


    alias
    Nur damit es nicht zu Missverständnissen kommt: Es handelt sich nicht um Lehrer, sondern um eine examinierte Pflegekraft und eine Pflegehilfskraft. Beide sind Angestellte in einem Behindertenheim.

  • Ich finde den Vorfall zu abstrakt, um ihn zu bewerten. So lange wir nichts über die Arten der Behinderungen wissen, lässt sich schlecht eine Aussage treffen, ob überhaupt eine Aufsichtspflicht für die Pfleger besteht.
    Es gibt schließlich genug Behinderte, die entweder fit genug zum Schwimmen sind und/oder selbst erkennen können, ob sie eine über den "Bademeister" erweiterte Aufsicht brauchen.


    Die Notwendigkeiten der besonderen Qualifikation für Lehrer im Schwimmbereich entspringt ja zum einen aus der Aufsichtspflicht für Minderjährige und der Tatsache, dass während des Schulschwimmens das anwesende Personal des Bades so reduziert ist, dass eben einer geregelten Aufsichtspflicht nicht nachgekommen werden kann. Das ist im vorliegenden Fall ja nicht gegeben.


    Im Zweifelsfalle würde ich mich mit einer Fachkraft des anvisierten Bades unterhalten, inwiefern die Aufsicht auf die Behinderten gewährleistet werden kann.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Schubbidu:
    Ich hatte mich unklar ausgedrückt, sorry. Im Zweifel im Schwimmbad nachfragen.
    Ich hab da so ein kleines Schwimmbad an der Hand, wo man Zeiten ausmachen kann, wo ein DLRG Rettungsschwimmer anwesend ist, der dann auf uns aufpasst (weil ich keinen Schwimmschein habe). Der verpasst den Nichtschwimmern knallhart Schwimmflügel :P.

    Vermeintliche Rechtschreibfehler sind ein Vorgriff auf kommende Rechtschreibreformen und deren Widerruf.

  • Zitat

    Original von Timm
    Ich finde den Vorfall zu abstrakt, um ihn zu bewerten. So lange wir nichts über die Arten der Behinderungen wissen, lässt sich schlecht eine Aussage treffen, ob überhaupt eine Aufsichtspflicht für die Pfleger besteht.


    Da ich das Heim und seine Bewohner aus eigener Anschauung kenne, kann ich sagen, dass eine Aufsichtspflicht der Pfleger in diesem Fall mit Sicherheit besteht. Es handelt sich um mobile, aber doch sehr stark körperlich und geistig eingeschränkte Menschen, die hier betreut werden.


    MrsX: Danke für die konkrete Idee. Ich werde das mal so an die betroffene Person weitergeben.

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