Ich hatte heute Morgen eine Diskussion zu einem Aufsichtspflichtfall, der sich abseits unseres Berufsfeldes abspielt. Vielleicht hat hier ja jemand das notwendige Know-How und kann meine Sichtweise dazu begründet stützen oder aber auch widerlegen.
Folgendes Szenario:
Eine examinierte Pflege-Fachkraft und eine Pflegehelferin gehen mit einer kleineren Gruppe geistig und körperlich behinderter Menschen zum Schwimmen. Beide verfügen nicht über einen DLRG-Grundschein oder ähnliches.
Meine spontane Reaktion darauf war: Würde ich als Pflegehilfskraft nicht oder nur mit schriftlicher Anweisung durch den Arbeitgeber machen, da eine rechtliche Absicherung bei Unfällen in diesem Fall wohl nicht gegeben sein wird.
Aussage der Pflegehelferin: Natürlich sind wir da versichert. Außerdem ist das mit der Heimleitung so abgesprochen und wird schon seit Jahren so praktiziert.
Was meint ihr dazu?