Schwangerschaft, Pausfenaufsicht, Krankenversicherung

  • Ich bin im vierten Monat schwanger, in RLP Lehrerin und habe ein paar Fragen an euch.



    1.) Gibt es eine Regelung bis wann ich Pausenaufsicht machen muss?


    2.) Wie läuft das mit der Krankenversicherung nach dem Mutterschutz (während der Elternzeit). Könnte ich mich in dieser Zeit auch wieder gesetzlich versichern lassen?). Wäre evtl. günstiger.


    3.) Gibt es nicht eine Regelung, dass man ab dem zweiten Kind, selbt auch 70% beihilfeberechtigt ist. Mein Mann ist momentan gesetzlich versichert.


    LG
    nashorn

  • 1) Ja, es gibt eine Regelung zur Pausenaufsicht, du darfst keine mehr machen ab der Bekanntgabe der Schwangerschaft!


    2) Bist du sicher, dass das billiger sein soll? Denn dort mußt du dich doch zu 100% versichern und das Einkommen deines Mannes wird angerechnet! Wenn dein Mann gesetzlich versichert ist, kannst du evtl. bei ihm in die Familienversicherung, das mußt du aber mal bei der KK nachfragen von ihm, da bin ich nicht sicher.
    Dann müßtest du evtl. nur eine Anwartschaft bei dir zahlen o.ä.

  • Hallo Nashorn,


    während der Zeit nach der Entbindung hast du keine Möglichkeit familienversichert zu werden. Du bekommst aber auf Antrag um die
    30 € Zuschuss zur Krankenversicherung ( das bringt es wirklich:D)
    Mit zwei Kindern steigt dein Beihilfeanspruch auf 70%.
    So war das bei mir, in NRW. Wahrscheinlich ist es in RLP auch so, aber nicht 100%ig


    Hoffe, ich konnte dir weiter helfen. Viele Grüße, Nike

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Susannea
    1) Ja, es gibt eine Regelung zur Pausenaufsicht, du darfst keine mehr machen ab der Bekanntgabe der Schwangerschaft!


    Ich weiß nicht, wie es in RP ist, aber in NRW ist das eine Soll-, aber keine Muss-Regelung, sondern leider nur eine Empfehlung, die vernünftigerweise an den meisten, aber nicht an allen Schulen umgesetzt wird.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Susannea
    Ich bin ziemlich sicher, dass es eine muss-Regel ist: http://www.gew-berlin.de/docum…utterschutz_Korrektur.pdf Guck mal unter erhöhte Unfallgefahr! Aber mal ehrlich, wenns dir gut geht und du dir das zutraust, warum nicht? Ich habe sie noch bis in den Mutterschutz rein (habe ja noch 8 Tage länger gearbeitet!) gemacht!


    Ich habe den Link gelesen, aber ich habe sowohl von der Bezirksregierung, vom Personalrat, einer weiteren Stelle und dem zuständigen betriebsärztlichen Dienst die Info, dass von allen diesen Stellen, insbesondere den Betriebsärzten, dringend empfohlen wird, dass Schwangere keine Aufsichten machen, eine Schulleitung aber nicht verpflichtet ist, sich daran zu halten und Schwangere somit im Zweifelsfall trotzdem Aufsicht machen müssen.

Werbung