Austausch - Ogata/Schule - Schweigepflicht oder reger Austausch?

  • Ich wüsste bzgl eines akutellen "Falles" gerne, ob die Ogata und die Schule generell alle Informationen austauschen dürfen.


    EIGENTLICH ist dies für meine Begriffe selbstverständlich, sonst kann man doch kein Kind fördern, außerdem sind Lehrer ohnehin im Ganztag eingesetzt.


    Mich jedoch würde die rechtliche Seite brennend interessieren!!!


    Seid nicht böse, wenn ich keine "Meinung" oder Vermutung geantwortet bekommen möchte... ich brauche es wirklich rechtlich!


    danke!

  • Antworten kann ich dir nicht (darum äußere ich auch keine Vermutung ;) ), aber vielleicht hilft dir der Link http://www.schure.de --> Ganztagsschule oder --> Schweigepflicht (kommt vll. drauf an WEM gegenüber eine Schweigepflicht vermutet wird) weiter, da findest du die Erlasse/Verordnungen von Niedersachsen.

  • Meine Ansicht - nicht durch Paragrafen belegt:
    So lange es um einzelne Schüler geht, können dich nur deren Eltern von der Schweigepflicht entbinden. Du darfst m.E. nicht einmal mit Kollegen über einen Schüler reden - es sei denn es handelt sich um einen Kollegen, der den Schüler ebenfalls unterrichtet und ein dienstlicher Grund vorliegt.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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