http://www.handelsblatt.com/fi…er-nicht-absetzen;2174698
Zitat:
Laut dem Urteilsspruch des Finanzgerichtes vom 17. Februar 2009 (Aktenzeichen 3 K 1132/07) sind Lehrer zwar arbeits- oder dienstrechtlich verpflichtet, ihren Unterricht vor- und nachzubereiten, allerdings könnten diese Tätigkeiten "vielmehr auch in sonstigen Räumen oder einer Arbeitsecke verrichtet werden".
Eine absolute Unverschämtheit, diese Urteilsbegründung.