http://www.morgenpost.de/berli…is_zu_1200_Euro_mehr.html
In der Mitte der Seite bei:
"Einkommen und Anstellung der Lehrer in Deutschland - monatliches Bruttoeinkommen einer Lehrerin, 30 Jahre, verheiratet, zwei Kinder"
durchklicken!
Gruß !
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Trau keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast....
Die Gehaltszahlen sind für den Ofen.
1.) Finde mal eine Lehrerin, 30 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder.... das ist sicher die deutsche Durchschnittslehrerin
2.) Unterrichtet diese Lehrerin an einer Grundschule oder am Gymnasium?
3.) Bruttoeinkommen von Beamten und Angestellten miteinander zu vergleichen ist Kokolores
4.) Damit eine Grundschullehrerin in Baden-Württemberg mit 2 Kindern 3700 brutto bekommt, muss sie Gehaltsstufe 12 erreicht haben. Das ist die Endstufe, die man - mit Glück - ab 55 Jahren bekommt
edit: hatte in der falschen Tabelle geschaut:
Damit eine verbeamtete Grundschullehrerin in Baden-Württemberg mit 2 Kindern 3700 brutto bekommt, muss sie Gehaltsstufe 9 erreicht haben. Das ist die Stufe, die man nach 20 Dienstjahren bekommt
Quatschtabelle.... schlecht recherchiert
Nicht so vorschnell mit dem Pauschalurteil, alias!
ZitatOriginal von alias
Trau keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast....
Jede Statistik beruht auf Durchschnittswerten. Aber was anderes (außer "Einzelfällen") hat man nicht für den Vergleich!
Zitat1.) Finde mal eine Lehrerin, 30 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder.... das ist sicher die deutsche Durchschnittslehrerin
Natürlich nicht, aber es geht hier nur um den Vergleich. Kinder- und Dienstalterzuschläge sollten überall ähnlich sein.
Zitat2.) Unterrichtet diese Lehrerin an einer Grundschule oder am Gymnasium?
Die werden ja kaum in dem einen Land die teilzeitbeschäftigte Grundschullehrerin mit der 30-jährigen Oberstudiendirektorin in einem anderen Land vergleichen, soviel Vertrauen solltest du haben!
Zitat3.) Bruttoeinkommen von Beamten und Angestellten miteinander zu vergleichen ist Kokolores
Ist es nicht da einige Länder grundsätzlich nicht verbeamten und in anderen die Verbeamtung die Regel ist. Genau das sagt die Tabelle aus!
Zitat4.)
Damit eine Grundschullehrerin in Baden-Württemberg mit 2 Kindern 3700 brutto bekommt, muss sie Gehaltsstufe 12 erreicht haben. Das ist die Endstufe, die man - mit Glück - ab 55 Jahren bekommt
edit: hatte in der falschen Tabelle geschaut:
Damit eine verbeamtete Grundschullehrerin in Baden-Württemberg mit 2 Kindern 3700 brutto bekommt, muss sie Gehaltsstufe 9 erreicht haben. Das ist die Stufe, die man nach 20 Dienstjahren bekommt
Siehe Punkt 2.
ZitatQuatschtabelle.... schlecht recherchiert
Nein, überhaupt nicht. Was erwartest du in einer Tageszeitung? Eine wissenschaftliche Studie im Umfang von 200 Seiten?
Die Tabelle gibt jedem Berufsanfänger eine Orientierung, ob er oder sie lieber in Land A oder in Land B anfangen soll. Wer so etwas ignoriert handelt fahrlässig und darf dann nicht darüber jammern, das er nach 10 Jahren in Sachsen immer noch nicht verbeamtet ist und mit einem Hungerlohn abgespeist wird.
Gruß !
Wenn der Bruttolohn einer 30-jährigen, verbeamteten Lehrerin in Ba-Wü 3712 € betragen soll - sprengt das definitiv die Gehaltstabelle.
Wegen unterschiedlicher Abzüge darf man auch die Bruttolöhne von Beamten und Angestellten nicht miteinander vergleichen. Ba-Wü hat zudem eine Besonderheit: Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es nicht mehr - das ist ins Monatsgehalt eingearbeitet. Da ist das Brutto logischerweise höher - das Jahresgehalt jedoch eventuell niedriger.
Dieses seltsame "Vergleichsmachwerk" verwendet falsche Daten und vergleicht Äpfel mit Birnen.
Wobei mir das auch wurscht sein kann. Wer jedoch wegen dieser Gehaltsangaben nach Ba-Wü wechselt, wird auf seinem ersten Gehaltszettel eine Überraschung erleben.
ZitatOriginal von alias
... Ba-Wü hat zudem eine Besonderheit: Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es nicht mehr - das ist ins Monatsgehalt eingearbeitet. Da ist das Brutto logischerweise höher - das Jahresgehalt jedoch eventuell niedriger.
Das ist leider keine Ba-Wü Besonderheit. Im Gegenteil, gibt es überhaupt noch irgendwo Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld? In S-H nicht und es ist noch nicht einmal in die monatliche Besoldung eingearbeitet worden wie bei euch.
ZitatOriginal von alias
Wenn der Bruttolohn einer 30-jährigen, verbeamteten Lehrerin in Ba-Wü 3712 € betragen soll - sprengt das definitiv die Gehaltstabelle.
Nachlesen: http://www.gew-bw.de/Binaries/Binary9258/Besoldungserhöhung_ab_2008.pdf
A13 Stufe 5: 3345,91€
allg. Stellezulage: 75,30€
Familienzuschlag, verh. 1 Kind: + 214,67€
Zweites Kind: +100,13€
-----------------
Summe: 3736,01€
Ob die Voraussetzungen realistisch sind, steht auf einem anderen Blatt, aber dann wären sie für alle Bundesländer gleich unrealistisch, was aber an der Vergleichbarkeit der Länderdaten nichts ändert!
ZitatDieses seltsame "Vergleichsmachwerk" verwendet falsche Daten und vergleicht Äpfel mit Birnen.
Welche Daten sind denn konkret falsch? Wäre nett, wenn du das hier posten könntest.
ZitatWobei mir das auch wurscht sein kann. Wer jedoch wegen dieser Gehaltsangaben nach Ba-Wü wechselt, wird auf seinem ersten Gehaltszettel eine Überraschung erleben.
Deshalb machen wir ja diesen Job: Wegen der Überraschungen. Kein Tag ist wie der andere...
Gruß !
ZitatOriginal von silja
Das ist leider keine Ba-Wü Besonderheit. Im Gegenteil, gibt es überhaupt noch irgendwo Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld? In S-H nicht und es ist noch nicht einmal in die monatliche Besoldung eingearbeitet worden wie bei euch.
In Niedersachsen: Erst in die Besoldung "eingearbeitet" und nach kurzer Zeit wieder "herausgearbeitet", auf deutsch: Ersatzlos gestrichen.
Gruß !
Mit 30 und Mutterschaftszeiten für 2 Kinder auf Stufe 5? Nun ja.... fleissig, fleissig. Die Frau möcht' ich sehen.
Nun beweis mir mal aber auch mit deiner Gehaltstabelle, dass dieselbe fleißige Mama (Studienrätin) in Sachsen nur auf 2250 € brutto kommt....
ZitatOriginal von alias
Mit 30 und Mutterschaftszeiten für 2 Kinder auf Stufe 5? Nun ja.... fleissig, fleissig. Die Frau möcht' ich sehen.
Ursula von der Leyen hatte mit 34 bereits drei Kinder inkl. Medizinstudium, Promotion und Arbeit als Assistenzärztin. Dann schaffen unsere (zuküntigen) Kolleginnen das locker...
http://de.wikipedia.org/wiki/U…eyen#Ausbildung_und_Beruf
ZitatNun beweis mir mal aber auch mit deiner Gehaltstabelle, dass dieselbe fleißige Mama (Studienrätin) in Sachsen nur auf 2250 € brutto kommt....
Und was nützt das den Berfusanfängern, wenn Sachsen nicht verbeamtet? Und jetz der "Beweis":
Angestellter nach TV-L Ost, E13, Stufe 1 (Berufsanfänger): 2683€
Zwangsteilzeit (Gymnasium): 77% (ab 1.08.09:79%): -617,09€
Jahressonderzahlung: 45%/12: 77,47€
----------------------------
Summe: 2143,38€
http://de.wikipedia.org/wiki/TV-L#Entgelttabelle_.28Ost.29
http://www.sachsen-macht-schul…load/download_smk/btv.pdf
Aber wieso beweise ich dir eigentlich die Richtigkeit? Du wolltest doch zeigen, dass die Tabelle falsch ist. Dann mal los, aber mit Fakten!
Gruß !
Da sind wir wieder bei den Äpfeln und Birnen, die ich dir die ganze Zeit verdeutlichen möchte.
Du vergleichst nun eine Elitefrau, die das Abi vermutlich mit 16 gemacht hat und nun auf Stufe 5 verbeamtet ist, mit einer Berufsanfängerin Stufe 1 .... tztztzt
edit: und genau dieses Vorgehen kreide ich dieser Tabelle an...
ZitatOriginal von alias
Du vergleichst nun eine Elitefrau, die das Abi vermutlich mit 16 gemacht hat und nun auf Stufe 5 verbeamtet ist, mit einer Berufsanfängerin Stufe 1 .... tztztzt
Ja wie denn sonst? Bei Beamten zählt das "Besoldungsdienstalter", welches im Wesentlichen lebensalterabhängig ist, und bei Angestellten die "Berufserfahrung", die ein Anfänger nicht hat.
Also noch einmal ganz konkret:
Welche Zahlen in der Tabelle sind falsch? Und bitte nicht wieder um den heißen Brei herum reden!
Gruß !
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