Gehaltsvergleich Bundesländer - Wichtig für alle Berufseinsteiger!!! - Linkkorrektur

  • Trau keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast....


    Die Gehaltszahlen sind für den Ofen.
    1.) Finde mal eine Lehrerin, 30 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder.... das ist sicher die deutsche Durchschnittslehrerin :D
    2.) Unterrichtet diese Lehrerin an einer Grundschule oder am Gymnasium?
    3.) Bruttoeinkommen von Beamten und Angestellten miteinander zu vergleichen ist Kokolores
    4.) Damit eine Grundschullehrerin in Baden-Württemberg mit 2 Kindern 3700 brutto bekommt, muss sie Gehaltsstufe 12 erreicht haben. Das ist die Endstufe, die man - mit Glück - ab 55 Jahren bekommt 8)


    edit: hatte in der falschen Tabelle geschaut:
    Damit eine verbeamtete Grundschullehrerin in Baden-Württemberg mit 2 Kindern 3700 brutto bekommt, muss sie Gehaltsstufe 9 erreicht haben. Das ist die Stufe, die man nach 20 Dienstjahren bekommt 8)



    Quatschtabelle.... schlecht recherchiert

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Nicht so vorschnell mit dem Pauschalurteil, alias!


    Zitat

    Original von alias
    Trau keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast....


    Jede Statistik beruht auf Durchschnittswerten. Aber was anderes (außer "Einzelfällen") hat man nicht für den Vergleich!


    Zitat

    1.) Finde mal eine Lehrerin, 30 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder.... das ist sicher die deutsche Durchschnittslehrerin :D


    Natürlich nicht, aber es geht hier nur um den Vergleich. Kinder- und Dienstalterzuschläge sollten überall ähnlich sein.


    Zitat

    2.) Unterrichtet diese Lehrerin an einer Grundschule oder am Gymnasium?


    Die werden ja kaum in dem einen Land die teilzeitbeschäftigte Grundschullehrerin mit der 30-jährigen Oberstudiendirektorin in einem anderen Land vergleichen, soviel Vertrauen solltest du haben!


    Zitat

    3.) Bruttoeinkommen von Beamten und Angestellten miteinander zu vergleichen ist Kokolores


    Ist es nicht da einige Länder grundsätzlich nicht verbeamten und in anderen die Verbeamtung die Regel ist. Genau das sagt die Tabelle aus!


    Zitat

    4.) Damit eine Grundschullehrerin in Baden-Württemberg mit 2 Kindern 3700 brutto bekommt, muss sie Gehaltsstufe 12 erreicht haben. Das ist die Endstufe, die man - mit Glück - ab 55 Jahren bekommt 8)
    edit: hatte in der falschen Tabelle geschaut:
    Damit eine verbeamtete Grundschullehrerin in Baden-Württemberg mit 2 Kindern 3700 brutto bekommt, muss sie Gehaltsstufe 9 erreicht haben. Das ist die Stufe, die man nach 20 Dienstjahren bekommt 8)


    Siehe Punkt 2.


    Zitat

    Quatschtabelle.... schlecht recherchiert


    Nein, überhaupt nicht. Was erwartest du in einer Tageszeitung? Eine wissenschaftliche Studie im Umfang von 200 Seiten?


    Die Tabelle gibt jedem Berufsanfänger eine Orientierung, ob er oder sie lieber in Land A oder in Land B anfangen soll. Wer so etwas ignoriert handelt fahrlässig und darf dann nicht darüber jammern, das er nach 10 Jahren in Sachsen immer noch nicht verbeamtet ist und mit einem Hungerlohn abgespeist wird.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Wenn der Bruttolohn einer 30-jährigen, verbeamteten Lehrerin in Ba-Wü 3712 € betragen soll - sprengt das definitiv die Gehaltstabelle.


    Wegen unterschiedlicher Abzüge darf man auch die Bruttolöhne von Beamten und Angestellten nicht miteinander vergleichen. Ba-Wü hat zudem eine Besonderheit: Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es nicht mehr - das ist ins Monatsgehalt eingearbeitet. Da ist das Brutto logischerweise höher - das Jahresgehalt jedoch eventuell niedriger.


    Dieses seltsame "Vergleichsmachwerk" verwendet falsche Daten und vergleicht Äpfel mit Birnen.


    Wobei mir das auch wurscht sein kann. Wer jedoch wegen dieser Gehaltsangaben nach Ba-Wü wechselt, wird auf seinem ersten Gehaltszettel eine Überraschung erleben.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    Original von alias
    ... Ba-Wü hat zudem eine Besonderheit: Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es nicht mehr - das ist ins Monatsgehalt eingearbeitet. Da ist das Brutto logischerweise höher - das Jahresgehalt jedoch eventuell niedriger.


    Das ist leider keine Ba-Wü Besonderheit. Im Gegenteil, gibt es überhaupt noch irgendwo Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld? In S-H nicht und es ist noch nicht einmal in die monatliche Besoldung eingearbeitet worden wie bei euch. ;(

  • Zitat

    Original von alias
    Wenn der Bruttolohn einer 30-jährigen, verbeamteten Lehrerin in Ba-Wü 3712 € betragen soll - sprengt das definitiv die Gehaltstabelle.


    Nachlesen: http://www.gew-bw.de/Binaries/Binary9258/Besoldungserhöhung_ab_2008.pdf


    A13 Stufe 5: 3345,91€
    allg. Stellezulage: 75,30€
    Familienzuschlag, verh. 1 Kind: + 214,67€
    Zweites Kind: +100,13€
    -----------------
    Summe: 3736,01€


    Ob die Voraussetzungen realistisch sind, steht auf einem anderen Blatt, aber dann wären sie für alle Bundesländer gleich unrealistisch, was aber an der Vergleichbarkeit der Länderdaten nichts ändert!


    Zitat

    Dieses seltsame "Vergleichsmachwerk" verwendet falsche Daten und vergleicht Äpfel mit Birnen.


    Welche Daten sind denn konkret falsch? Wäre nett, wenn du das hier posten könntest.


    Zitat

    Wobei mir das auch wurscht sein kann. Wer jedoch wegen dieser Gehaltsangaben nach Ba-Wü wechselt, wird auf seinem ersten Gehaltszettel eine Überraschung erleben.


    Deshalb machen wir ja diesen Job: Wegen der Überraschungen. Kein Tag ist wie der andere...


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Zitat

    Original von silja


    Das ist leider keine Ba-Wü Besonderheit. Im Gegenteil, gibt es überhaupt noch irgendwo Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld? In S-H nicht und es ist noch nicht einmal in die monatliche Besoldung eingearbeitet worden wie bei euch. ;(


    In Niedersachsen: Erst in die Besoldung "eingearbeitet" und nach kurzer Zeit wieder "herausgearbeitet", auf deutsch: Ersatzlos gestrichen.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    Einmal editiert, zuletzt von Mikael ()

  • Mit 30 und Mutterschaftszeiten für 2 Kinder auf Stufe 5? Nun ja.... fleissig, fleissig. Die Frau möcht' ich sehen.


    Nun beweis mir mal aber auch mit deiner Gehaltstabelle, dass dieselbe fleißige Mama (Studienrätin) in Sachsen nur auf 2250 € brutto kommt....

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Zitat

    Original von alias
    Mit 30 und Mutterschaftszeiten für 2 Kinder auf Stufe 5? Nun ja.... fleissig, fleissig. Die Frau möcht' ich sehen.


    Ursula von der Leyen hatte mit 34 bereits drei Kinder inkl. Medizinstudium, Promotion und Arbeit als Assistenzärztin. Dann schaffen unsere (zuküntigen) Kolleginnen das locker...
    http://de.wikipedia.org/wiki/U…eyen#Ausbildung_und_Beruf


    Zitat

    Nun beweis mir mal aber auch mit deiner Gehaltstabelle, dass dieselbe fleißige Mama (Studienrätin) in Sachsen nur auf 2250 € brutto kommt....


    Und was nützt das den Berfusanfängern, wenn Sachsen nicht verbeamtet? Und jetz der "Beweis":


    Angestellter nach TV-L Ost, E13, Stufe 1 (Berufsanfänger): 2683€
    Zwangsteilzeit (Gymnasium): 77% (ab 1.08.09:79%): -617,09€
    Jahressonderzahlung: 45%/12: 77,47€
    ----------------------------
    Summe: 2143,38€


    http://de.wikipedia.org/wiki/TV-L#Entgelttabelle_.28Ost.29
    http://www.sachsen-macht-schul…load/download_smk/btv.pdf


    Aber wieso beweise ich dir eigentlich die Richtigkeit? Du wolltest doch zeigen, dass die Tabelle falsch ist. Dann mal los, aber mit Fakten!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Da sind wir wieder bei den Äpfeln und Birnen, die ich dir die ganze Zeit verdeutlichen möchte.


    Du vergleichst nun eine Elitefrau, die das Abi vermutlich mit 16 gemacht hat und nun auf Stufe 5 verbeamtet ist, mit einer Berufsanfängerin Stufe 1 .... tztztzt


    edit: und genau dieses Vorgehen kreide ich dieser Tabelle an...

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Zitat

    Original von alias
    Du vergleichst nun eine Elitefrau, die das Abi vermutlich mit 16 gemacht hat und nun auf Stufe 5 verbeamtet ist, mit einer Berufsanfängerin Stufe 1 .... tztztzt


    Ja wie denn sonst? Bei Beamten zählt das "Besoldungsdienstalter", welches im Wesentlichen lebensalterabhängig ist, und bei Angestellten die "Berufserfahrung", die ein Anfänger nicht hat.


    Also noch einmal ganz konkret:
    Welche Zahlen in der Tabelle sind falsch? Und bitte nicht wieder um den heißen Brei herum reden!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    2 Mal editiert, zuletzt von Mikael ()

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