Mit wieviel Beitrag für PKV rechnen?

  • Ja, um die 200 Euro sind tatsächlich normal, wenn man keine Risikoaufschläge zahlen muss (dann kann es deutlich teurer werden).
    Fürs Ref gibt jede private Krankenkasse Sondertarife. Wenn man den Verdienst vergleicht, passen die Relationen wieder ;)

  • Ich muss TripleThreat (leider) zustimmen.
    Bin seit Anfang Juli Beamter (auf Probe) und habe mich noch nicht entschieden, ob ich in der gesetzlichen bleibe oder zur PKV wechseln soll. Vorläufig bin ich deshalb in der PKV freiwillig versichert und muss den Höchstbeitrag zahlen. Das sind bei der Barmer ca 618 Euro (14,9 vom Brutto).


    Wenn man Kinder hat, ist die GKV unter Umständen trotzdem günstiger, weil die Kinder da beitragsfrei mitversichert sind. Da müsstest du halt mal durchrechnen, wie das bei euch ist.
    Auch bei Vorerkrankungen ist es unter Umständen besser, in der GKV zu bleiben.

  • Natürlich muss jeder selbst entscheiden, was ihm seine Gesundheit bzw. sein Versicherungsstatus wert ist.


    Aber 618 Euro GKV-Beitrag ist schon beachtlich viel.


    Meine PKV hat innerhalb der letzten 35 Jahre nie diese Höhe erreicht.
    Ich bin 1975 als Referendar in die PKV eingetreten. Der Beitrag war lächerlich niedrig; den genauen Betrag weiß ich nicht mehr. Solange meine Frau (vor den Kindern) gearbeitet hat, war sie gesetzlich pflichtversichert. Während der Hausfrau- und Mutterjahre war sie wie ich privatversichert, ebenso unsere Kinder. Die Kinderbeiträge in der PKV sind die ersten 16 Jahre sehr niedrig. Nie waren - mit zwei Kindern - die Versicherungskosten aber so hoch, wie es der Spitzenbeitrag in der GKV gewesen wäre.


    Die Kinder sind längst aus dem Haus; meine Frau war nach der Kinderzeit wieder berufstätig (GKV), mit dem Renteneintritt ist sie wieder in die PKV übergewechselt - obwohl die Rentnerversicherung etwas billiger gewesen wäre. Damit diese Entscheidung nicht unbezahlbar wird, habe ich die letzten 25 Jahre bei unserer PKV eine Anwartschaftsprämie für sie bezahlt.


    Ergebnis: Wir zahlen jetzt knapp unter 490 Euro pro Monat, dazu haben wir von der Deutschen Rentenversicherung einen (bescheidenen) Zuschuss zu den Versicherungskosten für meine Frau. In der GKV hätte ich immer den Spitzenbetrag zahlen müssen.


    Man klagt so oft, dass in der PKV jedes Jahr die Beiträge steigen. Das ist zwar richtig, aber sie steigen für Beihilfeberechtigte nicht in die Höhe des Spitzenbeitrags der GKV. Außerdem wird mein PKV-Beitrag im nächsten Jahr, wenn ich in Pension gehe, (zunächst) wieder sinken, weil ich dann nur noch 30% statt derzeit 50% meiner Krankheitskosten privat absichern muss.


    Für uns waren das die wesentlichen Argumente:

      Wahlleistungen im Krankenhaus
      Bessere Leistungen beim zahnärztlichen Behandlungen - man denke an die Kieferorthopädie bei den Kindern!
      Keine Beschränkung bei Arzneimitteln

  • Zitat

    Original von magister999
    Für uns waren das die wesentlichen Argumente:

      Wahlleistungen im Krankenhaus
      Bessere Leistungen beim zahnärztlichen Behandlungen - man denke an die Kieferorthopädie bei den Kindern!
      Keine Beschränkung bei Arzneimitteln


    Aber: Wenn die Beihilfe die Arzneimittel oder Hilfsmittel nicht zahlt, bleibt man doch auf 50% der Kosten sitzen.


    Zudem ist es m.E. nur eine Frage der Zeit, bis die Beihilfe nur noch den 1-fachen Satz der Gebührenordnung zahlt (von wegen "sozialer Gerechtigkeit" usw.)


    Leider sieht's im Moment wohl Folgendermaßen aus:
    GKV --> Entwicklung zur Rationierung, Basisversorgung, evt. lange Wartezeiten auf wichtige Behandlungen
    PKV --> Entwicklung zur Unbezahlbarkeit (bei Beitragssteigerungen >5% jährlich ohne entsprechende Besoldungserhöhungen)
    PKV+Beihilfe --> Mischung aus oberen beiden Punkten


    No way out?


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ich teile Mikaels Befürchtungen nur zum Teil. Sicherlich werden in Zukunft in beiden Systemen die Beiträge steigen.


    In der GKV reichen schon heute bei vielen Gesellschaften die 14,9% nicht mehr. Die Diskussionen um Zuschläge zum Beitrag laufen schon sehr heftig. Zuzahlungen und IGEL-Programm (individuelle Gesundheitsleistungen) nehmen zu. Der Trend zur Basisversorgung ist klar erkennbar.


    In der PKV und mit der Beihilfe hat wohl jeder schon seine eigenen Erfahrungen gemacht. Ich weiß, dass die Beihilferegelungen beim Bund und in den einzelnen Bundesländern nicht identisch sind. Baden-Württemberg gilt als vergleichsweise großzügig.


    Da ich ja schon seit 35 Jahren in diesem System bin, habe ich genügend eigene Erfahrungen: Ich hatte schon recht teure Arzneimittel einzunehmen. Versicherung und Beihilfe haben immer bezahlt.


    Es kam auch schon mehrmals vor, dass ein Arzt den 3,5-fachen Satz für bestimmte Leistungen berechnet hat. Die damit verbundenen Begründungen wurde immer akzeptiert, die Kosten voll übernommen.


    Nach einer aufwendigen Augenoperation haben mir sowohl Versicherung als auch Beihilfe die Höchstsätze für eine Sonnenbrille mit 80% Verdunkelung und Gleitsichtgläsern bezahlt.


    Wenn ich vergleiche, was meine Frau, solange sie in der GKV war, an Zuzahlungen und Leistungsbeschränkungen hinzunehmen hatte, ist unser persönlicher Vergleich immer noch zugunsten der PKV ausgegangen. Wohlgemerkt: Jeden Monat kommt mich das Ganze um mehr als 100 Euro billiger.


    Und falls die PKV je "unbezahlbar" werden sollte, kann man noch in den neuen Basitarif wechseln, der einem exakt dieselben Leistungen wie die GKV garantiert.


    Mikaels Befürchtung, dass die Beihilfe eines Tages nur noch die einfachen Sätze der GOÄ bezahlen könnte, halte ich für sachlich falsch. Bereits die AOK zahlt für die entsprechenden Leistungen das 1,8-fache der GOÄ-Sätze.


    Ich weiß, dass manchen Mitmenschen das komplette PKV-System für Gutverdiener, Selbständige und Beamte ein Dorn im Auge ist: Solange es zu keinem vollständigen Systemwechsel kommt, werden der Bund und die Länder am Beihilfesystem für die Beamten festhalten, weil die Aufwendungen für Beihilfen die Etats deutlich weniger belasten als die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Krankenversicherung.

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