Steuererklärung - Probleme

  • Hallo,


    ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und hab da ein Problem: Was fällt unter Lernmaterialien? Zählen zur Fachliteratur auch die Lehrwerke, die man sich gekauft hat? Und was fällt unter "Sonstige Aufwendungen? Wie trage ich die Fahrten zur Schule und zum Seminar ein?


    LG


    Mel

  • Hallo Mel!
    Unter Werbungskosten kannst du doch alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Ausübung deines Berufes angefallen sind, absetzen.
    Ob du das jetzt Lernmaterialien oder Fachliteratur nennst, ist piepegal.
    Unter "Werbungskosten" in der Anlage N deiner Steuererklärung trägst du die Adresse deines Dienstortes, die Entfernung von deinem Wohnort und die Anzahl der Arbeitstage ein. Alles andere berechnet das FA.
    Viel "Spaß" weiterhin!
    Demnächst gehts schneller, da nicht mehr viel abzusetzen ist.

  • Ich häng mal meine Steuererklärungsfrage hier an:
    Ich mache gerade meine Erklärung mit dem Steuerprogramm von WISO.
    Nun muss ich meinen Beruf angeben. Was war man denn im Ref.? Eigentlich docBeamtin auf Widerruf, oder?
    Ich kann hier allerdings nur "Beamtín" ankreuzen. Meiner Meinung nach besteht zwischen "Beamtin"und "Beamtin a.W." ein Unterschied, oder?


    Weiß jemand mehr?
    VLG Olli

  • Hier trägst du getrost "Beamtin" ein.
    Es geht dabei nur darum, ob du krankenversicherungspflichtig warst und Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlen musstest.
    Für das FA ist das wichtig, weil sich daraus andere Berücksichtigungen beim Brutto-/Nettoeinkommen ergeben.


    Kleiner Tipp am Rande:
    Vergesst nicht, eure Fahrten zur Hochschulbibliothek, die ihr zur Prüfungsvorbereitung unternommen habt, als Werbungskosten mit 30ct pro gefahrenem Kilometer aufzulisten.
    Auch die Fahrten zur Kreisbildstelle sind absetzbare Dienstreisekosten!


    Zur Fachliteratur zählen alle Bücher, Arbeitshefte und Fachzeitschriften, die du zur Durchführung und Planung des Unterrichtes sowie für deine Weiterbildung für die Tätigkeit als Lehrer/-in gekauft hast.
    Zu den Arbeitsmitteln zählen neben Computer und Druckerpatronen auch Bleistifte, Radiergummi usw. sowie die Fahrtkosten zu deren Beschaffung (!!). Dabei darf jedoch auf dem Beleg nicht auch noch ein Päckchen Kaugummi stehen - sonst war's eine Privatfahrt....
    ;)

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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