Wann wird Mehrarbeit bezahlt?

  • Hallo Leute,


    der Titel sagt eigentlich schon alles. Wir haben seit Beginn des Schuljahres echt viele Krankheitsfälle, sodass ich fast jeden Monat über 10 Stunden Mehrarbeit angesammelt habe, das zeichne ich auch regelmäßig in der Schule ab, habe aber seit Sommer noch keinen Euro gesehen, habt ihr eine Idee, wann der Geldsegen bei mir eintrifft? Irgendwie erinnere ich mich immer, dass die erste Zahlung im Schuljahr so gegen Weihnachten eintraf, das ist aber schon ne Weile rum....


    Oder ist das bei allen Schulen NRWs unterschiedlich?

    There is a difference between knowing the path and walking the path. (Matrix)

  • Falls du Teilzeikraft bist: Jede Stunde muss anteilsmäßig vom Gehalt zusätzlich vergütet werden (Urteil des Europäischen Gerichtshofes).


    Falls du Vollzeitkraft bist - in Ba-Wü sind drei Stunden zusätzlich kostenlos zu leisten - wobei die Mehrarbeit ZWINGEND notwendig sein muss und keine andere Möglichkeit besteht, die Schüler parallel zu beaufsichtigen oder nach Hause zu entlassen. Mehrarbeit darf nur als "Ultima Ratio" angeordnet werden.


    Zitat

    Mehrarbeit kann nur angeordnet werden, wenn wichtige, unaufschiebbare Aufgaben unvermeidlich sind und wenn dieUmstände,welche dieMehrarbeit erzwingen, vorübergehender Natur sind. Bildet dieMehrarbeit dieRegel, so liegt eine unzulässigeVerlängerung der Arbeitszeit vor.


    http://www.gew-aachen.de/assets/applets/Mehrarbeit2008.pdf
    (sehr beachtenswerter Artikel!)
    Darin wird auch ausgeführt, dass Mehrarbeit nicht unbedingt finanziell ausgeglichen werden muss, sondern der Ausgleich auch als Verringerung des Deputats im Folgejahr erfolgen kann.


    http://www.gew.de/GEW_Mehrarbe…esser_bezahlt_werden.html

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

  • Ich glaube es hängt nich tmit Volzeit und Teilzeit zusammen, sondern mit BAT oder Beamten - Bezahlung.


    Aber ich kenne auch diese Regelung, dass man als Vollzeitbeamter 3 Std. kostenlos pro Monat leisten muss.
    Unsere angestellte Lehrerin bekommt jede Stunde bezahlt, die sie gibt, wann weiß ich aber auch nicht, müsste sie mal fragen.

  • Zitat

    Original von der PRINZ
    Ich glaube es hängt nich tmit Volzeit und Teilzeit zusammen, sondern mit BAT oder Beamten - Bezahlung.


    Doch, ich kann die Aussagen von alias bestätigen. Wobei die BW-Landesregierung nach meinen Informationen (diesbezüglich bin ich mir aber nicht völlig sicher) für die Teilzeitkräfte eine Bagatellregelung erlassen hat bzw. erlassen will.

  • Gerade stolpere ich über den Link zum Muster-Antragsformular der GEW für die "stundenanteilige" Abrechnung der MAU-Stunden in Ba-Wü. Die darin enthaltene Formulierung müsste auch für alle anderen Bundesländer zutreffen, da sie sich auf die Grundsatzurteile von EuGH und BVwG bezieht.
    http://www.gew-bw.de/Binaries/…e_Abrechnungsformular.pdf

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich wollte ich gerade meinen beitrag löschen, da die Frage ja schon 4 Jahre alt ist. Aber evtl. ist der Ablauf in NRW für den ein oder anderen interessant. Ich lasse es daher stehen. ;)


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    In NRW (also für dich) ist das Procedere folgendes:


    als Teilzeitkraft wird dein Teilzeitvertrag quasi "hochgesetzt", du hast also statt einem 14-Stunden dann einen 16-Stunden-Vertrag.
    Vollzeitkräfte müssen mindestens 4 Mehrarbeitsstunden pro Monat gemacht haben, damit es angerechnet wird. (Müssten so ca. 20 € brutto sein.)


    Das Geld kommt aber nicht automatisch, sondern die Schulleitung muss ein Mehrarbeitsformular ausfüllen. Vorab ist es IMHO üblich (ich weiß aber nicht, ob das eine rechtliche Vorgabe ist), dass man einen Mehrarbeitszettel mit der Auflistung der Stunden von der Schulleitung erhält und diesen kontrollieren und unterschreiben muss.
    Nun füllt die Schulleitung das Formular aus (müsste irgendwo beim Kultusministerium auf dem Server liegen), druckt es aus und schickt es ein. Dieses Formular wird nicht vom Lehrer unterschrieben.


    Das lbv weiß also nicht automatisch, dass du Mehrarbeit geleistet hast, sondern es muss von der Schulleitung informiert werden.
    Bezahlt wird es imho immer sehr schnell. Spätestens bei der Abrechnung am Ende des Folgemonats (nach Einreichen) hast du das Geld.


    Obwohl es irgendwo heißt, dass Mehrarbeit nur für 6 Monate rückwirkend bezahlt wird, ist dies fürs lbv aber in der Regel auch unwichtig. Einziges Problem dabei: auf dem Mehrarbeitsformular kann man imho nur 6 Monate eintragen. Dann müsste die Schulleitung also mehrer Zettel ausfüllen.


    kl. gr. frosch

  • Interessant ist vielleicht noch, dass du nur einmal im Monat auf die 4 Stunden kommen musst.
    Selbst wenn du beispielsweise durch zwei Minusstunde in der letzten Woche wieder nur 2 Überstunden hast, können sie bezahlt werden.

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