WICHTIG - NRW - Neuer Anerkennungserlass!

  • Es gibt einen neuen Anerkennungserlass:


    http://www.schulministerium.nr…se/Anerkennungserlass.pdf


    Die wichtigsten Änderungen:


    1. Das "Vereinfachte Verfahren" zur Anerkennung ist weggefallen. In der Regel werden die Abschlüsse vom jeweiligen "Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen" überprüft.


    2. FH-Abschlüsse werden nur noch als "Teil-Anerkennungen" anerkannt.


    3. Fachdidaktische Anteile des Lehramtsstudium (z.B. in anderen Bundesländer abgelegt) sind jetzt auch Teil des Überprüfungsmaßstabes.


    4. Der Nachweis "einer mindestens zweijährigen berufspraktischen Tätigkeit nach Abschluss des Studiums" ist nicht mehr nötig! Dies gilt explizit für FH-Abschlüsse für das Lehramt GHR-Ge.


    5. Die Anlagen, mit der Auflistung von Diplomprüfungen die ohne Überprüfung durch das Prüfungsamt anerkannt worden sind, sind weggefallen -> Wegfall des Vereinfachten Verfahrens.


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