Gibt's die? Ich sag' mal ein Beispiel: Kollegin X fährt auf Klassenfahrt, SL hat den Belegungsvertrag für die Jugendherberge unterschrieben und die Klassenfahrt genehmigt. Zeitpunkt Februar.
Der Termin der KLassenfahrt naht - es ist April. Die Klassenlehrkraft will nicht mehr fahren, weil sich einige Schülerinnen und Schüler in den letzten Wochen sehr negativ entwickelt haben und das Klassenklima stark gelitten hat.
"Mit denen fahre ich nicht!" Die Klassenlehrkraft lässt sich nicht umstimmen...
Die Rücktrittsversicherung greift nicht - die tritt in der Regel nur bei attestierten Krankheitsfällen ein. Die Jugendherberge besteht auf Erfüllung des Vertrages, ebenso die Bundesbahn.
Bleibt das Land jetzt auf den Kosten sitzen? Wird der SL in Regress genommen? Der gesamte Vorgang hat ja nix mit grober Fahrlässigkeit zu tun...
Gibt es eine spezielle Haftpflichtversicherung für SL, die sowas abdeckt?
Spezielle Haftpflicht für Schulleiterinnen/Schulleiter
-
-
Ähhm,
zur Rechtslage kann ich leider nichts sagen, aber ich denke mal, dass die Schule die Kosten irgendwie tragen muss.
Nur ist die Klassenlehrerin ja erwachsen und hat diese Fahrt geplant und sich die Jugendherberge ausgesucht. Es ist doch wohl klar, dass sie nicht von heute auf morgen sagen kann, dass sie nicht mit der Klasse losfährt, wenn schon ein Vertrag geschlossen wurde. Ist es nicht besser und einfacher, einzelne Schüler von der Fahrt auszuschließen? Dann könnte man den Schaden eindämmen.
LG
Dini78 -
Mein Ex-Schulleiter war wegen sowas immer noch gewerkschaftlich organisiert (ist ja nich so "in" bei SL... speziell, wenn die Regierung wechselt). Da hast du eine Diensthaftpflichtversicherung, die so einiges abdeckt.
Frag doch mal bei der entsprechenden Gewerkschaft nach, die dir am nächsten stünde...
-
Ich habe keine Lust wegen einer Versicherung in der GEW zu sein. Ich bin nach 30 Jahren ausgetreten, die GEW ist für mich irgendwie nur noch der Geist gewesen, der stets verneint.
Ich werde mich mal beim SLVN erkundigen.Dini
ich kann mir so eine Situation vorstellen. Die Schule hat für sowas keinen Etat, den Belegungsvertrag hat der SL unterschrieben, der muss dafür gradestehen, erwachsene Kollegin hin oder her.
Wer zahlt? Das Land? Der Schulleiter, der keine Haftpflicht hat? -
Hab ich was von GEW gesagt?
Wohlweislich formulierte ich so:ZitatFrag doch mal bei der entsprechenden Gewerkschaft nach, die dir am nächsten stünde...
-
Gewerkschaft hin oder her. Eine wie die andere sind für mich mittlwerweile Vereine geworden, die über ihre Standesinteressen nicht hinausdenken und z. T. auf unerträgliche Weise Besitzstandswahrung betreiben.
Aber das ist ein weites Feld und gehört auch nicht in diesen Thread. -
Solange die Gewerkschaften meinen Besitzstand und meine Standesinteressen als Lehrer wahren, soll's mir Recht sein. Dazu sind die Gewerkschaften da.
-
Mal abgesehen davon, dass in unserem Beruf meiner Meinung nach jeder eine Dienstahaftpflicht haben sollte, ist der Schulleiter doch nicht als Privatperson für das Geschehen an der Schule haftbar. Selbst wenn der Schulleiter in seiner Funktion als Schulleiter unterschreibt, ist er doch nicht als Privatperson haftbar. Höchstens in seiner Funktion als Schulleiter und dann müsste wohl der Schulträger für die entstandenen Kosten aufkommen.
Aber um nochmal auf den Vorschlag oben zurück zu kommen. Irgendwie hätte ich erwartet, dass eine Lehrerin, die die Klassenfahrt plant auch fahren müsste und höchstens bestimmte Schüler ausschließen könnte in Absprache mit der Schulleitung. Oder es müsste ein Ersatz gefunden werden für die Lehrerin. Je nachdem, ob so eine Fahrt von der konferenz festgelegt wurde, hätte oich sogar erwartet, dass es in so einem Fall zur Dienstpflicht gehört...
-
Zitat
Original von alias
Solange die Gewerkschaften meinen Besitzstand und meine Standesinteressen als Lehrer wahren, soll's mir Recht sein. Dazu sind die Gewerkschaften da.Seltsamerweise sieht man genau das als Funktion und Recht aller Gewerkschaften an, bis auf ...
die Lehrergewerkschaften. Diese sollen im Bewusstsein vieler irgendwelchen "höheren" Zielen verpflichtet sein, sei es Bildungsgerechtigkeit, Frieden auf Erden oder was auch immer. Aber bloß nicht für die Interessen der Lehrer und Lehrerinnen eintreten!
Gruß !
-
Zum Thema Gewerkschaftsarbeit muss ich mich grad mal selbst zitieren, aus einem anderen thread, weil mich - sorry! - so Platitüden wie "Gewerkschaften sind .." und dann kommt ein ein-Wort-Attribut .... so nerven. Nehmt's mir nicht übel..
ZitatIch bin aktiv in der GEW und im Gesamtpersonalrat. Da sitzen in Frankfurt 24 weitere Personen, die ich jeden Mittwoch sehe und die die Arbeit unter sich aufteilen. Berge davon! Die 6 Stunden Entlastung, die man als GPR-Mitglied bekommt wiegt das echte Arbeitsvolumen nicht im Mindestens auf, das Volumen dürfte beim Doppelten liegen und da ist die (zumeist ehrenamtliche) Gewerkschaftarbeit noch gar nicht dabei.
Ein wenig auffällig ist, dass wir (GEW) uns jeden Mittwoch treffen - einmal gemeisame Sitzung mit den anderen Verbänden und der Behörde - und am zweiten Mittwoch nur die Fraktion (je 8 Stunden, da ist die Entlastung schon weg...). Die anderen Verbände kommen nur jeden zweiten Mittwoch und treffen sich auch sonst nirgends... Aber gut. Geht mich ja nix an.Was konkret gewerkschaftlich gemacht wird sind ganz einschneidend bedeutsame Dinge, die durchaus über den Flyer hinausgehen. Wir haben eine Rechtsberatung, die nur am Überstunden machen ist, zum Teil auch ehrenamtliche dabei. Wir denken uns aus und formulieren die Dienstvereinbarung (zum Beispiel zu Mobbing am Arbeitsplatz, suchtkranken Kollegen, zu Teilzeitentlastung, zu Mitarbeitergesprächen, zu Entlastung bei besonderen Aufgaben etc etc) und fechten das in der Behörde durch, dass die von oben unterschrieben und damit verbindlich werden. Dann versuchen wir, diese Rechte an den Mann/die Frau zu bringen, indem wir die ÖPRs informieren. Und dann... ja dann versickert diese Arbeit im Sande der Kollegien, oder eben nicht!! Viele Schulen sind genau so gut wie ihre Kollegen informiert sind. Und das hängt eben davon ab, wie die Kollegen ihre Gewerkschaftsarbeit annehmen.
Wenn wir einen Vorschlagskatalog entwickeln wie man mit Schulleitern umgehen kann, die die Mitarbeitergespräche missbrauchen oder die Akte falsch verwalten oder Kollegen Mehrarbeit zumuten, wo es nicht rechtens ist, und den Kollegen die Paragraphen und das Prozedere kleinschrittigst aufschreiben, ordnen und ihnen erklären, warum ihnen nichts passieren kann, wenn sie sich wehren und wie sie das machen müssen - und diese Papiere ungelesen in den Müll fliegen (vielleicht auch mit den Worten "Pfui, das ist ja GEW") - ja was sollen wir denn dann noch tun? ?? Den Kollegen einen Nürnberger Trichter aufsetzen? Zu ihnen nach Hause kommen, das Händchen nehmen und sagen: sooo, ich erklör dir jatzt mal, was man dir zumuten darf und was nicht?
Das ist ein Großteil der täglichen Arbeit. Dann gibt es den Bereich Fortbildungen. Das Bildungswerk lea der GEW zum beispiel bietet kostengünstige Fortbildungen an, in Hessen sind FBs ja jetzt verpflichtend und geben Leistungspunkte - und die GEW zahlt regional meist noch drauf, weil die Mitgliedsbeiträge nicht reichen.
Wir bieten überall ganz aktuelle Personalräteschulungen an, um das Wissen um die eigenen Rechte und die Möglichkeiten schulischer Initiative zur Arbeitsbelastungsreduktion / Verbesserung des Arbeitsplatzes / Mitbestimmungsrecht etc zu multiplizieren.Da kommt auch nicht gerade jeder PR jeder Schule. Und das frisst extrem viel Zeit und Geld und management. Die Schulen, deren PRs da regelmäßig hingehen, sind fein raus. Die sind gewappnet, mit schulinternen Dienstvereinbarungen, rechtlichem Wissen zur Ablehnung von Mehrarbeit, ... etc.
Dann gibt es die Öffentlichkeitsarbeit. Wie umfangreich die ist, lässt sich ergoogeln. Und die Recherchearbeit für den Haupt - und Gesamtpersonalrat. Und die extrem anstrengende und aufwändige Arbeit des Hauptpersonalrats, der sich ständig mit dem KuMi zackern muss, damit es wenigstens nicht noch schlimmer wird. Wieviele Gerichtsverfahren es da schon gegeben hat, von denen der Normalkollege gar nix mitbekommt...
Ganz aktuell zum Beispiel die Entscheidung des Wiesbadener Amtsgerichtes zum Thema Beteiligungsrechte der Personalräte beid en Seiteneinsteigern zugunsten der Antragssteller der GEW.Der Informationsfluss an die Schulen (zumindest in Hessen) ist wohldurchdacht und hervorragend. Die Angebote üppig. Wenn die Kollegen nicht hingehen / hinhören / hinlesen ... dann ist die Gewerkschaftsarbeit von innen geschwächt. Und das liegt NICHT an der Qualität der Arbeit!
Die berüchtigten bzw. legendären Gewerkschaftsfunktionäre, die nixtuend auf dem Sessel hocken und abwarten, gibt es genauso häufig wie den korrekturfreien halbtagsjobbenden Deutsch- und Englischlehrer.
Und das Gejaule über die angeblich nix tuenden Gewerkschaften hör ich mir einfach nicht mehr an.
Wir können die Tauben nicht hören und die Blinden nicht sehend machen...
-
Liebe Meike,
mich hattest du ja schon durch den zitierten Thread überzeugt.
Gruß !
-
Fragen gibt es
Einfach mal diese Zusammenfassung lesen:
http://www.sachsen-macht-schul…/rechtsfragen_haftung.pdfEine Diensthaftpflichtversicherung erachte ich angesichts der Rechtslage nur etwas für Leute, die wirklich 100% Sicherheit haben wollen.
-
Antworten gibt's ?(...
Ich hatte nach einer "speziellen" Haftpflicht von SL gefragt.
Bei dem zitierten PDF geht es nicht speziell um Schulleitung, sondern um "Haftungsansprüche gegenüber Lehrern".
Nun bin ich als SL auch Lehrer, aber ich treffe u. U. Entscheidungen oder werde mit Folgen von Entscheidungen konfrontiert, die diese Frage m. E. rechtfertigt. -
Hallo Hannes,
bei dir scheint in Sachen Schul - und Beamtenrecht einiges an Erklärungsbedarf zu bestehen - mein Fehler.
Deswegen mich von der Seite anzumachen - unnötig.Auf was wollte ich mit dem verlinkten Dokument hinaus?
1. Nach außen ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts sogar bei grober Fahrlässigkeit haftbar. Im Innenverhältnis kann dann aber der Schädiger regresspflichtig gemacht werden.
2. Prinzipiell sind Angestellte des Öffentlichen Dienstes und Beamte ihrem Dienstherren nur regresspflichtig, wenn sie mit Vorsatz oder grob fahrlässig gehandelt haben.
3. Haftungsfragen bemessen sich allein an der Zugehörigkeit des Betroffenen zu einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts, da spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Lehrer, Polizisten, Angestellten der Straßenmeisterei oder eben einen SL handelt.Damit ist die Frage so zu beantworten:
Es gibt zum einen prinzipiell keinen besonderen Status für Schulleiter und zum anderen besteht im gezeigten Beispiel keine Haftung für den SL.
-
Zitat
Eine Diensthaftpflichtversicherung erachte ich angesichts der Rechtslage nur etwas für Leute, die wirklich 100% Sicherheit haben wollen.
Und genau das halte ich für Schulleiter heute (leider) für ein Muss - die Klagewellen (zumindest an Gymnasien mit der entsprechend rechtsschutzversicherten Klientel) werden immer grotesker. Ich hatte bei einer der Schulungen, die wir für Personalräte machen, so ein paar (dem realen Leben entnommene) Fallbeispiele - auch mit Klagen gegen SL: du glaubst ja nicht, wie Winkeladvokaten, die sich darauf spezialisiert haben, dir jede bisher sinnvolle und normale pädagogische oder Ordnungsmaßnahme umdrehen oder für was man verantwortlich gemacht werden kann oder wie Leute ihr Abi nachträglich bekommen zu können meinen... schon bitter. Auch sehr schade für die vormals vertrauensvolle Zusammenarbeit, wenn man heutzutage alles wasserdicht juristisch absichern und das zum Teil vor pädagogische Erwägungen gestellt werden muss...
-
Zitat
Original von Meike.
Und genau das halte ich für Schulleiter heute (leider) für ein Muss - die Klagewellen (zumindest an Gymnasien mit der entsprechend rechtsschutzversicherten Klientel) werden immer grotesker. Ich hatte bei einer der Schulungen, die wir für Personalräte machen, so ein paar (dem realen Leben entnommene) Fallbeispiele - auch mit Klagen gegen SL: du glaubst ja nicht, wie Winkeladvokaten, die sich darauf spezialisiert haben, dir jede bisher sinnvolle und normale pädagogische oder Ordnungsmaßnahme umdrehen oder für was man verantwortlich gemacht werden kann oder wie Leute ihr Abi nachträglich bekommen zu können meinen... schon bitter. Auch sehr schade für die vormals vertrauensvolle Zusammenarbeit, wenn man heutzutage alles wasserdicht juristisch absichern und das zum Teil vor pädagogische Erwägungen gestellt werden muss...
Solche Beispiele sind mir durchaus bekannt. Eine Diensthaftpflicht hat doch die Aufgabe, Ansprüche des Dienstherren gegen dich abzuwehren oder sie im Notfall zu begleichen. Der Dienstherr kann dich aber nur in Regress nehmen, wenn du grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast. Aus Ordnungsmaßnahmen oder Abschlüssen, die erteilt bzw. nicht erteilt werden, entspringen aber im Normalfall keine finanziellen Ansprüche und zum anderen fallen sie kaum unter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Wenn ein SL irrtümlich einen Verwaltungsakt getroffen hat, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden. Dieser wird bei den Juristen der übergeordneten Behörde geprüft und ggf. wird im stattgegeben. Nun könnte man einem SL vorwerfen, nicht nach bestem Wissen oder Gewissen gehandelt zu haben. Dann kämen u.U. disziplinarische Maßnahmen in Betracht. Um diese abzuwehren, braucht man nun einen Rechtsschutz, der von den Berufsverbänden gewährt wird, aber keine Diensthaftpflicht.
Ich lerne gerne dazu, aber ich sehe gerade kein Beispiel, das für die tatsächliche Notwendigkeit einer Diensthaftpflicht spricht. -
Timm
meinetwegen habe ich einige Unklarheiten in Bezug auf Beamtenrecht etc. Ich weiß nicht warum es so schwer ist:
1. ich weiß um den rechtlichen Status von Schulen.
2. Vorsatz - grob fahrlässig, auch klar
3. ich wollte doch nur wissen, ob es vielleicht einen Sonderstatus für SL gibt in solchen Fragen, mehr nicht, und wenn, ob es eine diesbezügliche Diensthaftpflichtversicherung gibt oder erforderlich ist.Dein letzter Satz macht alles klar. Danke.
Werbung