Spezielle Haftpflicht für Schulleiterinnen/Schulleiter

  • Gibt's die? Ich sag' mal ein Beispiel: Kollegin X fährt auf Klassenfahrt, SL hat den Belegungsvertrag für die Jugendherberge unterschrieben und die Klassenfahrt genehmigt. Zeitpunkt Februar.
    Der Termin der KLassenfahrt naht - es ist April. Die Klassenlehrkraft will nicht mehr fahren, weil sich einige Schülerinnen und Schüler in den letzten Wochen sehr negativ entwickelt haben und das Klassenklima stark gelitten hat.
    "Mit denen fahre ich nicht!" Die Klassenlehrkraft lässt sich nicht umstimmen...
    Die Rücktrittsversicherung greift nicht - die tritt in der Regel nur bei attestierten Krankheitsfällen ein. Die Jugendherberge besteht auf Erfüllung des Vertrages, ebenso die Bundesbahn.
    Bleibt das Land jetzt auf den Kosten sitzen? Wird der SL in Regress genommen? Der gesamte Vorgang hat ja nix mit grober Fahrlässigkeit zu tun...
    Gibt es eine spezielle Haftpflichtversicherung für SL, die sowas abdeckt?

  • Ähhm,


    zur Rechtslage kann ich leider nichts sagen, aber ich denke mal, dass die Schule die Kosten irgendwie tragen muss.


    Nur ist die Klassenlehrerin ja erwachsen und hat diese Fahrt geplant und sich die Jugendherberge ausgesucht. Es ist doch wohl klar, dass sie nicht von heute auf morgen sagen kann, dass sie nicht mit der Klasse losfährt, wenn schon ein Vertrag geschlossen wurde. Ist es nicht besser und einfacher, einzelne Schüler von der Fahrt auszuschließen? Dann könnte man den Schaden eindämmen.


    LG
    Dini78

    • Offizieller Beitrag

    Mein Ex-Schulleiter war wegen sowas immer noch gewerkschaftlich organisiert (ist ja nich so "in" bei SL... ;) speziell, wenn die Regierung wechselt). Da hast du eine Diensthaftpflichtversicherung, die so einiges abdeckt.


    Frag doch mal bei der entsprechenden Gewerkschaft nach, die dir am nächsten stünde...

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

    Einmal editiert, zuletzt von Meike. ()

  • Ich habe keine Lust wegen einer Versicherung in der GEW zu sein. Ich bin nach 30 Jahren ausgetreten, die GEW ist für mich irgendwie nur noch der Geist gewesen, der stets verneint.
    Ich werde mich mal beim SLVN erkundigen. ;)


    Dini
    ich kann mir so eine Situation vorstellen. Die Schule hat für sowas keinen Etat, den Belegungsvertrag hat der SL unterschrieben, der muss dafür gradestehen, erwachsene Kollegin hin oder her.
    Wer zahlt? Das Land? Der Schulleiter, der keine Haftpflicht hat?

    • Offizieller Beitrag

    Hab ich was von GEW gesagt? ;)
    Wohlweislich formulierte ich so:

    Zitat

    Frag doch mal bei der entsprechenden Gewerkschaft nach, die dir am nächsten stünde...

  • Gewerkschaft hin oder her. Eine wie die andere sind für mich mittlwerweile Vereine geworden, die über ihre Standesinteressen nicht hinausdenken und z. T. auf unerträgliche Weise Besitzstandswahrung betreiben.
    Aber das ist ein weites Feld und gehört auch nicht in diesen Thread.

  • Solange die Gewerkschaften meinen Besitzstand und meine Standesinteressen als Lehrer wahren, soll's mir Recht sein. Dazu sind die Gewerkschaften da. :D

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

    Einmal editiert, zuletzt von alias ()

    • Offizieller Beitrag

    Mal abgesehen davon, dass in unserem Beruf meiner Meinung nach jeder eine Dienstahaftpflicht haben sollte, ist der Schulleiter doch nicht als Privatperson für das Geschehen an der Schule haftbar. Selbst wenn der Schulleiter in seiner Funktion als Schulleiter unterschreibt, ist er doch nicht als Privatperson haftbar. Höchstens in seiner Funktion als Schulleiter und dann müsste wohl der Schulträger für die entstandenen Kosten aufkommen.


    Aber um nochmal auf den Vorschlag oben zurück zu kommen. Irgendwie hätte ich erwartet, dass eine Lehrerin, die die Klassenfahrt plant auch fahren müsste und höchstens bestimmte Schüler ausschließen könnte in Absprache mit der Schulleitung. Oder es müsste ein Ersatz gefunden werden für die Lehrerin. Je nachdem, ob so eine Fahrt von der konferenz festgelegt wurde, hätte oich sogar erwartet, dass es in so einem Fall zur Dienstpflicht gehört...

  • Zitat

    Original von alias
    Solange die Gewerkschaften meinen Besitzstand und meine Standesinteressen als Lehrer wahren, soll's mir Recht sein. Dazu sind die Gewerkschaften da. :D


    Seltsamerweise sieht man genau das als Funktion und Recht aller Gewerkschaften an, bis auf ...


    die Lehrergewerkschaften. Diese sollen im Bewusstsein vieler irgendwelchen "höheren" Zielen verpflichtet sein, sei es Bildungsgerechtigkeit, Frieden auf Erden oder was auch immer. Aber bloß nicht für die Interessen der Lehrer und Lehrerinnen eintreten!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

    • Offizieller Beitrag

    Zum Thema Gewerkschaftsarbeit muss ich mich grad mal selbst zitieren, aus einem anderen thread, weil mich - sorry! - so Platitüden wie "Gewerkschaften sind .." und dann kommt ein ein-Wort-Attribut .... so nerven. Nehmt's mir nicht übel.. :)


  • Fragen gibt es ;)


    Einfach mal diese Zusammenfassung lesen:
    http://www.sachsen-macht-schul…/rechtsfragen_haftung.pdf


    Eine Diensthaftpflichtversicherung erachte ich angesichts der Rechtslage nur etwas für Leute, die wirklich 100% Sicherheit haben wollen.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

  • Antworten gibt's ?(...
    Ich hatte nach einer "speziellen" Haftpflicht von SL gefragt.
    Bei dem zitierten PDF geht es nicht speziell um Schulleitung, sondern um "Haftungsansprüche gegenüber Lehrern".
    Nun bin ich als SL auch Lehrer, aber ich treffe u. U. Entscheidungen oder werde mit Folgen von Entscheidungen konfrontiert, die diese Frage m. E. rechtfertigt.

  • Hallo Hannes,


    bei dir scheint in Sachen Schul - und Beamtenrecht einiges an Erklärungsbedarf zu bestehen - mein Fehler.
    Deswegen mich von der Seite anzumachen - unnötig.


    Auf was wollte ich mit dem verlinkten Dokument hinaus?


    1. Nach außen ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts sogar bei grober Fahrlässigkeit haftbar. Im Innenverhältnis kann dann aber der Schädiger regresspflichtig gemacht werden.
    2. Prinzipiell sind Angestellte des Öffentlichen Dienstes und Beamte ihrem Dienstherren nur regresspflichtig, wenn sie mit Vorsatz oder grob fahrlässig gehandelt haben.
    3. Haftungsfragen bemessen sich allein an der Zugehörigkeit des Betroffenen zu einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts, da spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Lehrer, Polizisten, Angestellten der Straßenmeisterei oder eben einen SL handelt.


    Damit ist die Frage so zu beantworten:


    Es gibt zum einen prinzipiell keinen besonderen Status für Schulleiter und zum anderen besteht im gezeigten Beispiel keine Haftung für den SL.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    2 Mal editiert, zuletzt von Timm ()

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Eine Diensthaftpflichtversicherung erachte ich angesichts der Rechtslage nur etwas für Leute, die wirklich 100% Sicherheit haben wollen.

    Und genau das halte ich für Schulleiter heute (leider) für ein Muss - die Klagewellen (zumindest an Gymnasien mit der entsprechend rechtsschutzversicherten Klientel) werden immer grotesker. Ich hatte bei einer der Schulungen, die wir für Personalräte machen, so ein paar (dem realen Leben entnommene) Fallbeispiele - auch mit Klagen gegen SL: du glaubst ja nicht, wie Winkeladvokaten, die sich darauf spezialisiert haben, dir jede bisher sinnvolle und normale pädagogische oder Ordnungsmaßnahme umdrehen oder für was man verantwortlich gemacht werden kann oder wie Leute ihr Abi nachträglich bekommen zu können meinen... schon bitter. Auch sehr schade für die vormals vertrauensvolle Zusammenarbeit, wenn man heutzutage alles wasserdicht juristisch absichern und das zum Teil vor pädagogische Erwägungen gestellt werden muss...

    WE are the music-makers, and we are the dreamers of dreams,
    World-losers and world-forsakers on whom the pale moon gleams
    yet we are the movers and shakers of the world for ever, it seems.

  • Zitat

    Original von Meike.

    Und genau das halte ich für Schulleiter heute (leider) für ein Muss - die Klagewellen (zumindest an Gymnasien mit der entsprechend rechtsschutzversicherten Klientel) werden immer grotesker. Ich hatte bei einer der Schulungen, die wir für Personalräte machen, so ein paar (dem realen Leben entnommene) Fallbeispiele - auch mit Klagen gegen SL: du glaubst ja nicht, wie Winkeladvokaten, die sich darauf spezialisiert haben, dir jede bisher sinnvolle und normale pädagogische oder Ordnungsmaßnahme umdrehen oder für was man verantwortlich gemacht werden kann oder wie Leute ihr Abi nachträglich bekommen zu können meinen... schon bitter. Auch sehr schade für die vormals vertrauensvolle Zusammenarbeit, wenn man heutzutage alles wasserdicht juristisch absichern und das zum Teil vor pädagogische Erwägungen gestellt werden muss...


    Solche Beispiele sind mir durchaus bekannt. Eine Diensthaftpflicht hat doch die Aufgabe, Ansprüche des Dienstherren gegen dich abzuwehren oder sie im Notfall zu begleichen. Der Dienstherr kann dich aber nur in Regress nehmen, wenn du grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hast. Aus Ordnungsmaßnahmen oder Abschlüssen, die erteilt bzw. nicht erteilt werden, entspringen aber im Normalfall keine finanziellen Ansprüche und zum anderen fallen sie kaum unter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
    Wenn ein SL irrtümlich einen Verwaltungsakt getroffen hat, kann dagegen Widerspruch eingelegt werden. Dieser wird bei den Juristen der übergeordneten Behörde geprüft und ggf. wird im stattgegeben. Nun könnte man einem SL vorwerfen, nicht nach bestem Wissen oder Gewissen gehandelt zu haben. Dann kämen u.U. disziplinarische Maßnahmen in Betracht. Um diese abzuwehren, braucht man nun einen Rechtsschutz, der von den Berufsverbänden gewährt wird, aber keine Diensthaftpflicht.
    Ich lerne gerne dazu, aber ich sehe gerade kein Beispiel, das für die tatsächliche Notwendigkeit einer Diensthaftpflicht spricht.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • Timm
    meinetwegen habe ich einige Unklarheiten in Bezug auf Beamtenrecht etc. Ich weiß nicht warum es so schwer ist:
    1. ich weiß um den rechtlichen Status von Schulen.
    2. Vorsatz - grob fahrlässig, auch klar
    3. ich wollte doch nur wissen, ob es vielleicht einen Sonderstatus für SL gibt in solchen Fragen, mehr nicht, und wenn, ob es eine diesbezügliche Diensthaftpflichtversicherung gibt oder erforderlich ist.


    Dein letzter Satz macht alles klar. Danke.

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